Versteigerung - Wohnung 7
22 E 59/25i
Zwangsversteigerung von Wohnungseigentum
16.10.2026
am 14.12.2026 um 14:00 Uhr
BG Josefstadt 1080 Wien, Florianigasse 8, Erdgeschoss, Saal A
01 40177/30 90 00
Nach Terminvereinbarung unter 01 40177/30 90 00 , im Servicecenter des Bezirksgerichts Josefstadt, Florianigasse 8, 1080 Wien
Es wird empfohlen in das Langgutachten Einsicht zu nehmen.
01010 Neubau
1012
41
Siebensterngasse 16A
1070 Wien
Wohnungseigentumsobjekt
Mehrparteienhaus in 1070 Wien, Siebensterngasse 16A;
Bj. 1870, weitgehend historisch erhalten; Keller, EG, 1. – 4. Stock, DG nachträglich ausgebaut; Haus in durchschnittlichem Erhaltungszustand, Personenaufzug vorhanden
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gute Versorgungslage; gute Anbindung an den öffentlichen Verkehr, dadurch erhöhte Lärmbeeinträchtigung.
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77/1516 Anteile, BLNr 41 verbunden mit Wohnungseigentum an W 7; Nutzfläche laut Nutzwertgutachten 96,72 m².
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Wohnung im zweiten Obergeschoss, sowohl straßen- als auch hofseitig ausgerichtet; bestehend aus Vorraum, Küche mit Badegelegenheit, Kabinett, zwei Zimmern, WC, straßenseitiger Balkon; Erhaltungszustand durchschnittlich, teilweise starke Gebrauchsspuren; keine Informationen zu
allfällig vorhandenem Kellerabteil.
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Beheizung mit Gastherme (in der Küche) und Radiatoren in allen Räumen außer Vorraum und WC.
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unbefristetes Bestandverhältnis seit 01.04.1982, Hauptmietzins (Stand 11/2025) EUR 237,26 inkl. USt (zzgl. Zuschlag von EUR 1,21 inkl. USt) und Betriebskosten EUR 203,52 inkl. USt. Derzeit vom Eigentümer zu tragende Wohnbeiträge (bestehend aus Rückzahlung eines Darlehens bei der Erste Bank, Rücklage sowie allg. Betriebskostenakonto) mit 12/2024 insgesamt EUR 361,40 inkl. USt.
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Es wird explizit auf das ausführliche Gutachten hingewiesen!
437 m²
96,72 m²
219.000,00 EUR
kein Zubehör
21.900,00 EUR
109.500,00 EUR
Als Sicherheitsleistung kommen nur Sparbücher eines österreichischen oder eines im Wege der Dienstleistungsfreiheit tätigen Kreditinstituts aus dem EWR in Betracht. Bieter haben sich durch Vorlage eines Reisepasses und
Staatsbürgerschaftsnachweises auszuweisen. Führerschein oder Personalausweis sind nicht ausreichend!
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Ohne Nachweis der Staatsbürgerschaft eines EU-Staats oder bereits erteilter
Genehmigung nach dem Wiener Ausländergrunderwerbsgesetz kann nicht an der Versteigerung teilgenommen werden!
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Bei dieser Versteigerung wird nicht von den gesetzlichen Versteigerungsbedingungen abgewichen.
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An die dinglich Berechtigten, insbesondere an die Pfandgläubiger einschließlich der Gläubiger, zu deren Gunsten eine Höchstbetragshypothek ob diesen Liegenschaften eingetragen ist, sowie bezüglich der Steuern und Abgaben an die öffentlichen Organe ergehen die in der angeschlossenen (umseitigen) Nachricht enthaltenen Aufforderungen.
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Hingewiesen wird darauf, dass mit einer Forderungsanmeldung auch eine Bankverbindung samt Kontonummer für allfällige Zuweisungen aus dem Meistbot bekanntzugeben ist.
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Die auf die Liegenschaft sich beziehenden Urkunden, Schätzungsprotokolle usw. können bei diesem Gericht eingesehen werden. Hier sind auch Ablichtungen des gesamten Schätzungsgutachtens gegen Kostenersatz erhältlich. Eine Langfassung des Schätzgutachtens ist aus der Ediktsdatei zu ersehen.
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Der Verpflichtete hat in der Zeit zwischen der Bekanntmachung und der Vornahme der Versteigerung Kauflustigen die Besichtigung der Liegenschaft und ihres Zubehörs zu gestatten. Auch Dritte haben die Besichtigung zu dulden.
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VERBOTENE ABREDEN/Geldübergabe vor Versteigerung: Vereinbarungen, wonach jemand verspricht, bei einer Versteigerung als Mitbieter nicht zu erscheinen oder nur bis zu einem bestimmten Preis oder sonst nur nach einem gegebenen Maßstab oder gar nicht mitzubieten sind ungültig. Die für die Erfüllung dieses Versprechens zugesicherten Beträge, Geschenke oder andere Vorteile können nicht eingeklagt werden. Was dafür wirklich gezahlt oder übergeben worden ist, kann zurückgefordert werden. Immer wieder treten Personen vor der Versteigerung an Interessenten heran und verlangen von den Kauflustigen Beträge dafür, dass sie den Preis bei der Versteigerung nicht hinauftreiben. Dabei handelt es sich um ungültige Abreden. Die von Ihnen allenfalls zugesicherten Beträge können nicht rechtsgültig von Ihnen verlangt werden. Sie BRAUCHEN NICHTS ZAHLEN. Wenn sie etwas zahlen, können Sie es ZURÜCKVERLANGEN. Das STRAFBARE VERHALTEN kann das Gericht nur mit ihrer Hilfe beseitigen. Falls sie jemand vor der Versteigerung in diesem Sinn anspricht, wenden sie sich bitte – möglichst vor der Versteigerung – an den/die Exekutionsrichter(in).








