zur Navigation
Dienststelle:

BG Hernals (014)

Aktenzeichen:

13 E 1986/25i

wegen:

Zwangsversteigerung von Wohnungseigentum

Bekannt gemacht am:

21.05.2026

Versteigerungstermin:

am 16.07.2026 um 10:00 Uhr

Versteigerungsort:

BG Hernals, Saal D, 3.Stock

Telefonkontakt:

01 404 25 308 401

Besichtigungszeit:

Die verpflichtete Parteien Leidl Harald Eisnergasse 15-19/1/13 1160 Wien und Leidl Martin Tscherttegasse 35/71/1 1120 Wien haben die Besichtigung der
Liegenschaft zu gestatten und für deren Zugänglichkeit zu sorgen (§ 176 Abs 1 EO). Die
Festlegung bestimmter Besichtigungszeiten bzw. eines Besichtigungstermines durch das
Gericht erfolgt nur über rechtzeitigen schriftlichen Antrag.

Sonstiges:

Als VADIUM werden NUR legitimierte Sparbücher angenommen. Namenssparbücher müssen
auf den Bieter lauten. Ab einer Einlage von EUR 15.000,– werden nur Namenssparbücher
angenommen.
Alle Bieter müssen einen gültigen Lichtbildausweis und einen EU/EWR- bzw. Schweizer
Staatsbürgerschaftsnachweis (v.a. Reisepass) od. eine(n) Bestätigung/Bescheid nach dem
Wr. AusländergrunderwerbsG vorlegen.
VOLLMACHTEN (und gegebenenfalls müssen beglaubigt sein. Firmenbuchauszüge)
Die verpflichtete Partei hat gegenüber dem Exekutionsgericht nicht mitgeteilt, dass sie auf die
Steuerbefreiung gemäß § 6 Abs. 1 Z 9 lit.a UStG 1994 verzichtet.


Grundbuch:

01405 Ottakring

EZ:

1200

Grundstücksnr.:

1397/1

BLNr:

68, 69

Liegenschaftsadresse:

Wichtelgasse 9, Friedrich-Kaiser-Gasse 77

PLZ/Ort:

1160 Wien


Kategorie(n):

Wohnungseigentumsobjekt

Beschreibung (WE):

Das Objekt im Erdgeschoss besteht aus einem großen Schankraum, einem Zwischengang, WC-Anlagen sowie einem Abstellraum. Ob Heizung bzw. Elektrik funktionsfähig sind konnte nicht festgestellt werden; schlechter Gesamtzustand

Objektgröße:

44,95 m²


Schätzwert:

109.200,00 EUR

Wert des mitzuversteigernden Zubehörs:

kein Zubehör

Vadium:

10.920,00 EUR

Geringstes Gebot:

54.600,00 EUR


Sonstige Hinweise:

Die wohnungseigentumsrechtliche Umwidmung einer Wohnung in ein Geschäftslokal erfordert zwingend die Zustimmung aller Wohnungseigentümer. Da diese nicht nachgewiesen wurde, erfolgte die Bewertung als Wohnung.
Einrichtungsgegenstände und Entrümpelungskosten sind nicht berücksichtigt.


Foto(s):

Foto Schankraum (120 KB) Foto WC-Anlage (101 KB) Foto Abstellraum (125 KB)

Ausdruck vom: 22.05.2026 15:21:35 MESZ