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Dienststelle:

BG Bruck an der Mur (600)

Aktenzeichen:

5 E 3/26p

wegen:

Zwangsversteigerung einer Liegenschaft

Bekannt gemacht am:

29.06.2026

Versteigerungstermin:

am 30.7.2026 um 8:30 Uhr

Versteigerungsort:

Bezirksgericht Bruck an der Mur, Saal II/EG

Telefonkontakt:

03862/51 5 25 - 30

Besichtigungszeit:

Die verpflichtete Partei und beteiligte Dritte haben allen Kauflustigen die Besichtigung der Liegenschaft zu gestatten. Sollte die Besichtigung nicht gestattet werden, kann bei Gericht der Antrag auf Festsetzung von Besichtigungsterminen gestellt werden. Nötigenfalls wird
ein Schlosser beigezogen.

Ort und Zeit der Einsichtnahme:

Das Schätzgutachten und die im Gerichtsakt erliegenden Urkunden, die sich auf die Liegenschaft beziehen, können bei Gericht eingesehen werden. Das Schätzgutachten
kann bei Gericht gegen Kostenersatz kopiert werden und ist in der Ediktsdatei im Internet
einsehbar.

Sonstiges:

Die zu versteigernde Liegenschaft unterliegt nicht dem II. Teil des steiermärkischen Grundverkehrsgesetzes.


Grundbuch:

60004 BG Bruck an der Mur

EZ:

1929

Grundstücksnr.:

719/2

BLNr:

9

PLZ/Ort:

8600 Bruck an der Mur


Kategorie(n):

unbebaute Liegenschaft

Beschreibung (WE):

Die zur Bewertung stehende Liegenschaft EZ 1929, KG 60004 Bruck an der Mur, liegt im südlichen Gemeindegebiet der Stadtgemeinde Bruck an der Mur im Ortsteil „Einöd“. Die Liegenschaft findet sich unmittelbar an der Begleitstraße zur Schnellstraße S35 – Einödstraße - und ist über diese erreichbar.
Das zur Liegenschaft gehörige Grundstück 719/2 ist im gültigen Flächenwidmungsplan der Stadtgemeinde Bruck an der Mur als Freiland mit land- und forstwirtschaftlicher Nutzung ausgewiesen.
An der Westseite findet sich eine Gewerbeliegenschaft, an der Südseite findet sich eine als Freiland gewidmete Fläche, welche jedoch in eine weiter als Gewerbegeiet gewidmete Fläche übergeht. Ostseitig findet sich ebenfalls als Freiland gewidmete Fläche, welche jedoch in einen Verkehrsfläche – Schnellstraße S35 – angrenzt. An der Nordseite ist ein Einfamilienhaus im Freiland errichtet.
Das Grundstück ist in seinem nordwestlichen Bereich eben und fällt an der Westseite stark zur Schnellstraße S35 ab. Der Böschungsbereich, welcher teilweise durch eine Stützmauer – Höhe ca. 4 Meter – von der Schnellstraße S35 abgegrenzt ist, ist bewaldet, wobei sich der derzeitige Bestand an vorwiegend Fichten, mit einem Alter von ca. 15 – 25 Jahre einschätzen lassen. Teilweise findet sich Jungwuchs, wobei jedoch angemerkt wird, dass eine forstwirtschaftliche Nutzung nur eingeschränkt möglich ist. Es ist in der Bewertung insbesondere auf die Funktion der bewaldeten Fläche als Absicherung vor Hangrutschungen Bedacht zu nehmen. Der Böschungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 1.700 m² und erstreckt sich vom nördlichen bis zum südlichen Grundstücksbereich in einer durchschnittlichen Breite von ca. 20 Meter.
Der nordwestliche ebene Bereich wird derzeit, entgegen der eigentlichen Widmung als Freiland, als Lagerplatz für Baumaterialien bzw. Bauschutt genutzt. Es finden sich auch zwei Container, welche jedoch nicht fest mit dem Grundstück verbunden sind, wodurch diese nicht als Zubehör zur Liegenschaft zu werten sind. Dieser „Lagerplatz“ mit einer Größe von ca. 1.350 m², wurde mit einem Bauzaun bestehend aus flexiblen Absperrgittern zur Einödstraße abgegrenzt. Der wesentliche Teil dieser als Lagerplatz genutzten Fläche ist gegenwertig befestigt, wobei diese Befestigung mit Schotter erfolgte.
Es finden sich zahlreiche Baumaterialien, teilweise jedoch auch Ablagerungen von Schotter und Bauschutt, welcher der eigentlichen Widmung als Freiland entgegensteht. Zu berücksichtigen ist auch, dass von Seiten der Stadtgemeinde in Entsprechung ihrer Zuständigkeit eine Nutzung als Lagerplatz untersagen und eine Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes beauftragen kann. Nach Rücksprache mit der Stadtgemeinde Bruck an der Mur, DI Dr. Robert Pichler, Stabstellenleiter Stadtentwicklung und strategische Projekte der Stadtgemeinde Bruck an der Mur, am 08. April 2026, liegt derzeit kein Antrag auf Widmungsänderung entsprechend den Bestimmungen des Steiermärkischen Raumordnungsgesetzes vor. Ob und inwieweit eine Umwidmung / Widmungsänderung / Änderung des Flächenwidmungsplanes erfolgen kann, ist zum Bewertungszeitpunkt somit nicht zu berücksichtigen.

Grundstücksgröße:

3.062 m²


Schätzwert:

5.600,00 EUR

Beschreibung des mitzuversteigernden Zubehörs:

kein Zubehör

Wert des mitzuversteigernden Zubehörs:

kein Zubehör

Vadium:

1.000,00 EUR

Geringstes Gebot:

2.800,00 EUR


Sonstige Hinweise:

Das Vadium kann nur in Form von Sparbüchern erlegt werden.
Bieter haben einen gültigen Reisepass und gegebenenfalls einen Firmenbuchauszug bzw. eine Spezialvollmacht mitzubringen.


Kurzgutachten:

Kurzgutachten Objekt 1

Lageplan:

nicht verfügbar

Grundriss(e):

nicht verfügbar

Foto(s):

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Ausdruck vom: 29.06.2026 13:28:58 MESZ