Versteigerung - Objekt 1
9 E 23/25g
Zwangsversteigerung von Wohnungseigentum
08.07.2026
am 02.09.2026 um 11:30 Uhr
Bezirksgericht Wolfsberg, Verhandlungssaal 1, 1.Stock
04352/4101-22
Montag und Mittwoch in der Zeit von 08.00 Uhr bis 15.30 Uhr, sowie Dienstag, Donnerstag und Freitag in der Zeit von 08.00 bis 12.00 Uhr
77259 Wolfsberg Untere Stadt
52
.41/2
12
Wiener Straße 4
9400 Wolfsberg
Wohnungseigentumsobjekt
Der EG-Geschäftszugang zur zweigeschossigen Top 2 befindet sich an der Westseite direkt zur Fußgängerzone der Wiener Straße. Zudem gibt es neben einer internen Verbindungstreppe auch noch im 1.Obergeschoss einen Zugang vom allgemeinen Stiegenhaus. Der Keller der Top 2 ist sowohl von außen vom Innenhof als auch von innen über die interne Treppe zugänglich.
Die Geschäftsgröße im EG und 1.OG beläuft sich samt der Eingangsloggia auf rund 185 m² NF. Im EG befindet sich das Geschäft mit einer Nutzfläche (NF) von 93,70 m² und im 1.OG befinden sich die Büro- und Werkstättenräume mit 91,30 m² NF. Der teilweise vermietete Keller der Top 2 besitzt eine parifizierte Nutzfläche von insgesamt etwa 40 m².
Das fünfgeschossige Wohn- und Geschäftshaus Wiener Straße 4 befindet sich im alten Stadtkern von Wolfsberg im Kreuzungsbereich der Fußgängerzone Wiener Straße / Sporergasse. Das Objekt wurde 1967 errichtet und weist die planlichen Außenabmessungen von rund 25,30 m x 13,30 m auf. Das Gebäude ist gänzlich unterkellert und mit einem Flachdach versehen. Direkt neben dem zentralen Stiegenhaus ist eine Aufzugsanlage für 4 Personen vorhanden.
2021 erfolgte eine Neuparifizierung der WE-Anlage. Im Erdgeschoss befinden sich 2 Geschäftslokale. Die gesamte als Geschäfts-, Büro- und Wohnfläche parifizierte Nutzfläche beträgt rund 1.060 m². Außenanlagen gibt es bis auf den kleinen Innenhof, welcher teilweise überdacht ist, keine. Im Innenhof sind die Mülltonen abgestellt.
328 m²
185,00 m²
305.000,00 EUR
Die vereinzelt noch vorhandenen Optikergeräte und die mobile Geschäftsausstattung können aufgrund der speziellen Gegebenheiten und des Alters als mehr oder weniger wertlos qualifiziert werden.
0,00 EUR
30.500,00 EUR
152.500,00 EUR
Gegenständlich wurde als Bewertungsmethode für das Geschäft Top 2 eine Kombination aus dem Sach- und dem Vergleichswertverfahren herangezogen. Es stellte sich dabei heraus, dass sowohl der angepasste Sach- als auch der Vergleichswert etwa gleich hoch sind und den gleichen Verkehrswert für die Top 2 ergeben.
Die verpflichtete Partei hat dem Exekutionsgericht keine Mitteilung gemacht, wonach sie auf die Steuerbefreiung gemäß § 6 Abs. 1 Z. 9 lit. a UStG 1994 verzichtet.
Das Vadium kann nur in Form einer Sparurkunde erlegt werden.



