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Berichtigte Fassung
Dienststelle:

BG Seekirchen am Wallersee (590)

Aktenzeichen:

13 E 1777/25y

wegen:

Zwangsversteigerung eines Liegenschaftsanteils

Letzte Änderung am:

30.09.2026

Versteigerungstermin:

am 17.11.2026 um 11:00 Uhr

Versteigerungsort:

Bezirksgericht Seekirchen am Wallersee, EG, Saal 1

Telefonkontakt:

0576 0121 37573

Ort und Zeit der Einsichtnahme:

Bezirksgericht Seekirchen unter telefonischer Vereinbarung unter 0576 0121 37573

Sonstiges:

BEZEICHNUNG DER LIEGENSCHAFT:
GSt-Nr. 1083/16 mit einer Fläche von 1.606 m², davon
Bauflächen (Gebäude) 167 m² und Gärten 1.439 m²;
GSt-Nr 1083/10 mit einer Fläche von 140m² sonstige Flächen (Straßenverkehrsanlagen)
Baulandgrundstück sowie Gründlandgrundstück mit
abbruchreifem Bungalow.
Lage im Ortszentrum von Seeham, westlich angrenzend an den Obertrumer See. Ein schmaler Grundstücksstreifen erstreckt sich Richtung See. Das Grundstück endet ca 2,5m vor dem öffentlich zugänglichen Promenadenweg. Die dazwischen liegende Fläche steht im Eigentum des Landes Salzburg; Ansuchen um einen Pachtvertrag wäre nach dem Akteninhalt (Stand April 2026) möglich.
Adresse: 5464 Seeham, Kindergartenweg 13
ZUR LIEGENSCHAFT GEHÖRT FOLGENDES ZUBEHÖR: keines
ÄNDERUNG DER GESETZLICHEN VERSTEIGERUNGSBEDINGUNGEN:
Aufgrund des Beschlusses ON 32 beträgt das geringste Gebot EUR 675.000,00.
OHNE ANRECHNUNG AUF DAS MEISTBOT SIND ZU ÜBERNEHMEN:
Bücherliche Lasten:
- C-LNR 1a: im Schätzwert berücksichtigte Dienstbarkeit des Geh- und Fahrtrechtes auf GSt 1083/10 gem Pkt 11 Kaufvertrag 1965-08-05 zugunsten GSt 1083/9
- C-LNR 14a: im Schätzwert berücksichtigte Dienstbarkeit des Gehens und Fahrens, sowie des Leitungsrechtes auf GSt 1083/10 für GSt 1083/13
- C-LNR 29a: im Schätzwert berücksichtigte Dienstbarkeit des Geh- und Fahrtrechtes auf GSt 1083/16 gem Pkt 11 Kaufvertrag 1965-08-05 zugunsten GSt 1083/9
ERKLÄRUNGEN ZU LEISTUNGSGEBUNDENEN DIENSTBARKEITEN: keine
OPTION ZUR STEUERPFLICHT:
Die verpflichtete Partei hat dem Exekutionsgericht gegenüber keine Mitteilung nach § 6 Abs 1 Z 9 lit a UStG 1994 abgegeben.
MITTEILUNG ZU INFORMATIONSMÖGLICHKEITEN UND ANDERE HINWEISE:
Das gesamte Schätzungsgutachten ist (neben einer Kurzfassung) aus der Ediktsdatei ersichtlich. Ausdrücklich hingewiesen wird auf die Gutachtensergänzung (ON 19.2 vom 23.03.2026) und die Gutachtenerörterung (Protokoll vom 28.04.2026, ON 27 samt Anlagen), welche ergänzende, wesentliche Informationen betreffend Seezugangssituation und anderes enthalten. Diese Unterlagen und die sich auf die Liegenschaft beziehenden Urkunden, Schätzungsprotokolle usw. können von den Kauflustigen in der Geschäftsabteilung des Bezirksgerichtes Seekirchen am Wallersee während der für den Parteienverkehr bestimmten Zeit eingesehen werden. Ablichtungen des gesamten Schätzungsgutachtens sind dort gegen Kostenersatz erhältlich.
Unter dem geringsten Gebot findet ein Verkauf nicht statt.
Das Vadium kann nur in Form von Sparurkunden erlegt werden!
Ein amtlicher Lichtbildausweis mit Staatsbürgerschaftsnachweis, gegebenenfalls ein Firmenbuchauszug ist von den Bietern mitzubringen. Vertretungen sind nur gegen Vorlage einer beglaubigten Spezialvollmacht möglich.
Der Zuschlag wird unter Vorbehalt der Zustimmung zum Rechtserwerb bzw. Bestätigung, dass keine Zustimmung erforderlich ist, durch die Grundverkehrsbehörde erfolgen. Es sei denn, bereits im Versteigerunstermin wird vom betreibenden Gläubiger oder vom Meistbietenden durch Vorlage der entsprechenden Bestätigung, Bescheinigung oder Urkunde im Sinne des § 33 Abs 1 Salzburger Grundverkehrsgesetz 2023 das Vorliegen eines Ausnahmetatbestandes nachgewiesen.
An die dinglichen Berechtigten, insbesondere an die Pfandgläubiger, sowie bezüglich der Steuern und Abgaben an die öffentlichen Organe ergehen die in der folgenden Nachricht enthaltenen Aufforderungen.
Im übrigen wird auf die Ediktsdatei verwiesen (www.edikte.justiz.gv.at).


Grundbuch:

56541 Seeham

EZ:

498

Grundstücksnr.:

1083/10 und 1083/16

BLNr:

3, 1/1

Liegenschaftsadresse:

Kindergartenweg 13

PLZ/Ort:

5464 Seeham


Kategorie(n):

bebaubare Liegenschaft

Beschreibung (WE):

Bei schätzungsgegentsändlichen Parzellen handelt es sich um eine baulandgewidmete, jedoch ob der Konfiguration und Belastung mit Geh-und Fahrtrechten, wertneutrale Grundstücksparzelle im Ausmaß laut Grundbuchauszug von 140 qm und südseitig angrenzend um eine Parzelle im Ausmaß von ca. 1.606 qm wovon ca. 1.276 qm dieser als Grünland gewidmeten Parzelle eine Bauplatzerklärung aufweist. Rund 8 qm dieser Parzelle sind für den öffentlichen Verkehr noch abzutreten. Die bauplatzerklärte Parzelle weist einen abbruchreifen Altbestand auf. Im Detail wird auf das Langgutachten verwiesen.

Grundstücksgröße:

1.746 m²

Objektgröße:

167,00 m²


Schätzwert:

900.000,00 EUR

Beschreibung des mitzuversteigernden Zubehörs:

kein wertiges vorhanden;

Wert des mitzuversteigernden Zubehörs:

kein Zubehör

Vadium:

90.000,00 EUR

Geringstes Gebot:

675.000,00 EUR


Sonstige Hinweise:

Das Studium des Hauptgutachtens wird unbedingt empfohlen; aktuell liegt kein Seezugang vor;
eine Hauptwohnsitznutzung ist bei Bebauung gefordert;
ZUR NACHRICHT
ALLGEMEINDE AUFFORDERUNG:
Rechte, die diese Versteigerung unzulässig machen würden, sind spätestens im Versteigerungstermin vor Beginn der Versteigerung bei Gericht anzumelden, widrigens sie zum Nachteil eines gutgläubigen Erstehers in Ansehung der Liegenschaft selbst nicht mehr geltend gemacht werden könnten.
ALLGEMEINDE AUFFORDERUNG AN DIE PFANDGLÄUBIGER:
Diejenigen Gläubiger, für die auf dieser Liegenschaft pfandrechtlich sichergestellte Forderungen haften, mit Ausnahme der Gläubiger mit bedingten Forderungen, werden aufgefordert, vor dem Versteigerungstermin die Erklärung abzugeben, ob sie mit der Übernahme der Schuld durch den Ersteher unter gleichzeitiger Befreiung des bisherigen Schuldners einverstanden sind.
Wird keine Erklärung abgegeben, so wird die Forderung durch Barzahlung berichtigt. Der Gläubiger kann sich aber noch in der Verteilungstagsatzung mit der Übernahme der Schuld in Anrechnung auf das Meistbot durch den Ersteher und der Befreiung des früheren Schuldners einverstanden erklären.
AUFFORDERUNG AN DIE ÖFFENTLICHEN ORGANE BEZÜGLICH DER STEUERN UND SONSTIGEN ÖFFENTLICHEN ABGABEN:
Die öffentlichen Organe, die zur Vorschreibung und Eintreibung der von der Liegenschaft zu entrichtenden Steuern, Zuschläge, Gebühren, und sonstigen öffentlichen Abgaben berufen sind, werden aufgefordert, in Ansehung aller dieser öffentlichen Abgaben, die auf der oben bezeichneten Liegenschaft pfandrechtlich sichergestellt sind, die Erklärung abzugeben, ob die Übernahme der Schuld durch den Ersteher unter gleichzeitiger Befreiung des bisherigen Schuldners zugestimmt wird.
Wird keine Erklärung abgegeben, wird die Forderung durch Barzahlung berichtigt. Der Gläubiger kann sich aber noch in der Tagsatzung mit der Übernahme der Schuld in Anrechnung auf das Meistbot durch den Ersteher und der Befreiung des bisherigen Schuldners einverstanden erklären.
Die bis zum Versteigerungstermin rückständigen, von der Liegenschaft zu entrichtenden Steuern, Zuschläge, Gebühren und sonstigen öffentlichen Abgaben samt Zinsen und anderen Nebengebühren, die noch nicht pfandrechtlich sichergestellt sind, müssen spätestens im Versteigerungstermin vor Beginn der Versteigerung angemeldet werden, widrigens diese Ansprüche erst nach voller Befriedigung des betreibenden Gläubigers aus der Versteigerung berichtigt werden würden.
UNZULÄSSIGE BIETERABSPRACHEN:
Vereinbarungen, wonach jemand verspricht, bei einer Versteigerung als Mitbieter nicht zu erscheinen oder nur bis zu einem bestimmten Preis oder sonst nur nach einem gegebenen Maßstab oder gar nicht mitzubieten, sind ungültig. Die für die Erfüllung dieses Versprechens zugesicherten Beträge, Geschenke oder anderen Vorteile können nicht eingeklagt werden. Was dafür wirklich gezahlt oder übergeben worden ist, kann zurückgefordert werden.


Grundriss(e):

nicht verfügbar

Foto(s):

Ansicht aus Richtung Osten (132 KB) Ansicht aus Richtung Südwesten (147 KB) Ansicht aus Richtung Südosten (156 KB) Ansicht aus Richtung Westen (170 KB)


Bekannt gemacht am 30.9.2026

Sonstiges Edikt

"BLNr" von 3 auf 3, 1/1 geändert.


Ausdruck vom: 30.09.2026 14:13:39 MESZ