Versteigerung - Wertermittlung des Baurechts
68 E 31/26h
Zwangsversteigerung einer Liegenschaft
02.09.2026
am 23.10.2026 um 10:15 Uhr
Bezirksgericht Donaustadt ,Saal Vlll, 1.Stock
01/20135307 DW 235
Die verpflichtete Partei hat die Besichtigung der Liegenschaft zu gestatten und für deren Zugänglichkeit zu sorgen (§ 176 Abs. 1 EO). Die Festlegung bestimmter Besichtigungszeiten bzw eines Besichtigungstermines durch das Gericht erfolgt nur über rechtzeitigen schriftlichen Antrag (§ 176 Abs 2 EO).
Das Originalgutachten kann Mo, Mi, Do und Fr zwischen 08:00 Uhr und 12:00 Uhr, Dienstag 08:00 bis 13:00 Uhr bei diesem Gericht (EG, Zimmer 34) eingesehen werden.
Allgemeine Aufforderung
Rechte, die diese Versteigerung unzulässig machen würden, sind spätestens im Versteigerungstermin vor Beginn der Versteigerung bei Gericht anzumelden, widrigenfalls sie zum Nachteil eines gutgläubigen Erstehers in Ansehung der Liegenschaft selbst nicht mehr
geltend gemacht werden könnten.
Allgemeine Aufforderung an die Pfandgläubiger
Diejenigen Gläubiger, für die auf dieser Liegenschaft pfandrechtlich sichergestellte
Forderungen haften, mit Ausnahme von Simultanpfandgläubiger und der Gläubiger mit
bedingten Forderungen, werden aufgefordert, vor dem Versteigerungstermin die Erklärung
abzugeben, ob sie mit der Übernahme der Schuld durch den Ersteher unter gleichzeitiger
Befreiung des bisherigen Schuldners einverstanden sind.
Wird keine Erklärung abgegeben, so wird die Forderung durch Barzahlung berichtigt. Der
Gläubiger kann sich aber noch in der Verteilungstagsatzung mit der Übernahme der Schuld in
Anrechnung auf das Meistbot durch den Ersteher und der Befreiung des früheren Schuldners
einverstanden erklären.
Aufforderung an die öffentlichen Organe bezüglich
der Steuern und sonstigen öffentlichen Abgaben
Die öffentlichen Organe, die zur Vorschreibung und Eintreibung der von der Liegenschaft zu
entrichtenden Steuern, Zuschläge, Gebühren und sonstigen öffentlichen Abgaben berufen
sind, werden aufgefordert, in Ansehung aller dieser öffentlichen Abgaben, die auf der oben
bezeichneten Liegenschaft pfandrechtlich sichergestellt sind, die Erklärung abzugeben, ob der
Übernahme der Schuld durch den Ersteher unter gleichzeitiger Befreiung des bisherigen
Schuldners zugestimmt wird.
Wird keine Erklärung abgegeben, wird die Forderung durch Barzahlung berichtigt. Der Gläubiger kann sich aber noch in der Tagsatzung mit der Übernahme der Schuld in Anrechnung auf das Meistbot durch den Ersteher und der Befreiung des bisherigen Schuldners einverstanden erklären.
Die bis zum Versteigerungstermin rückständigen, von der Liegenschaft zu entrichtenden
Steuern, Zuschläge, Gebühren und sonstigen öffentlichen Abgaben samt Zinsen und anderen
Nebengebühren, die noch nicht pfandrechtlich sichergestellt sind, müssen spätestens im
Versteigerungstermin vor Beginn der Versteigerung angemeldet werden, widrigenfalls diese
Ansprüche erst nach voller Befriedigung des betreibenden Gläubigers aus der Versteigerung berichtigt werden würden.
01660 Kagran
526
856/12, 856/13
3
Donaufelder Straße 220-222/Klenaugasse 8
1220 Wien
Sonstiges
Es handelt sich um ein Baurecht. Auf der gegenständlichen Liegenschaft befindet sich derzeit.
noch ein Eckzinshaus (eingeschoßiges Gebäudetrakt errichtet ca. 1911). Für die
gegenständliche Liegenschaft ist gemäß der vorliegenden Baubewilligung vom 23.08.2022 die
Neuerrichtung eines Mehrfamilienwohnhauses mit insgesamt 39 Wohneinheiten sowie 1
Geschäftslokal und einer Tiefgarage mit 22 PKW- Doppelparkern geplant. Der derzeitige
Altbestand – Eckhaus mit eingeschoßigen und zweigeschoßigen Gebäudetrakten - soll dafür
abgebrochen werden. Für weitere, detailliertere Informationen wird auf das Schätzgutachten
des SVGeorg Flödl, MA MRICS verwiesen
602 m²
1.560.000,00 EUR
kein Zubehör
156.000,00 EUR
780.000,00 EUR
Unter dem geringsten Gebot findet ein Verkauf nicht statt.
Sonstige Hinweise:
Das Vadium kann nur in Form einer Sparurkunde (Namenssparbuch oder Sparbuch mit
Losungswort; echte Spar-Urkunde, kein sogenanntes „Online-Sparbuch“) erlegt werden;
Bargeld, Scheck und dergleichen sind nicht zulässig. Bei einem Einlagestand von mehr als
EUR 15.000,-- können nur Namenssparbücher akzeptiert werden.
Wenn Sie als Vertreter für jemand anderen mitbieten wollen, ist die Vorlage einer
beglaubigten Spezialvollmacht erforderlich.
Zum Bieten wird nur zugelassen, wer seine Identität und Staatsbürgerschaft durch einen
Reisepass oder einen Personalausweis oder einen Lichtbildausweis in Verbindung mit einem
Staatsbürgerschaftsnachweis nachweisen kann.
Für Interessenten, die weder die Staatsbürgerschaft von ÖSTERREICH noch jene eines
Mitgliedstaates der EUROPÄISCHE UNION oder des EWR oder der SCHWEIZ haben, ist das
Wiener Ausländergrunderwerbsgesetz zu beachten: Sie werden nur dann zum Bieten
zugelassen, wenn sie einen Bescheid über die Genehmigung zum Erwerb oder eine
Bestätigung darüber vorlegen, dass die behördliche Genehmigung nicht erforderlich ist.
Zuständige Behörde ist die MA 35 - Referat Business Immigration Office, Zelinkagasse 9,
1010 Wien (https://www.wien.gv.at/kontakte/ma35/terminvereinbarung-drittstaaten.html).
An die dinglich Berechtigten, insbesondere an die Pfandgläubiger einschließlich der Gläubiger, zu deren Gunsten eine Höchstbetragshypothek eingetragen ist, sowie bezüglich
der Steuern und Abgaben an die öffentlichen Organe ergehen die in der folgenden Nachricht
enthaltenen Aufforderungen.
Im oben genannten Schätzwert ist keine Umsatzsteuer enthalten. Eine Mitteilung gemäß § 6
Abs 1 Z 9 lit a UStG 1994 i.d.g.F. hat die verpflichtete Partei nicht abgegeben.
nicht verfügbar

