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Dienststelle:

BG Floridsdorf (016)

Aktenzeichen:

89 E 25/25x

wegen:

Zwangsversteigerung einer Liegenschaft

Bekannt gemacht am:

06.05.2026

Versteigerungstermin:

am 26.06.2026 um 11:00 Uhr

Versteigerungsort:

Saal F, 2. Stock Altbau, 1210 Wien, Gerichtsgasse 6

Telefonkontakt:

01/27-770 DW 307917

Ort und Zeit der Einsichtnahme:

Die sich auf die Liegenschaften beziehenden Ur-
kunden, Schätzungsprotokolle usw. können von den Kaufinteressenten in der Geschäftsabtei-
lung 89 des Bezirksgerichts Floridsdorf (Zimmer 2106, Zubau 1. Stock) während der für den
Parteienverkehr bestimmten Zeit (Montag bis Freitag 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr) eingesehen wer-
den. Dort sind auch Kopien des gesamten Schätzungsgutachtens gegen Kostenersatz erhält -
lich.

Sonstiges:

Unter dem geringsten Gebot findet ein Verkauf nicht statt.
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Als Vadium (Sicherheit) kommen nur Sparbücher in Betracht.
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Wiener Ausländergrunderwerbsgesetz:
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Gemäß dem Wiener Ausländergrunderwerbsgesetz 1998, LGBl. 11/1998 idF 56/2010, dürfen zum Bieten nur Personen zugelassen werden, die die in § 1 Abs 2 dieses Gesetzes genannte Genehmigung oder Negativbestätigung vorlegen oder nachweisen, dass sie nicht Ausländer
nach § 2 dieses Gesetzes sind oder dass ein Ausnahmetatbestand nach § 3 dieses Gesetzes
vorliegt.
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Nötige Dokumente zum Bieten:
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Zum Bieten werden nur Personen zugelassen, die folgende Nachweise (im Original) vorlegen:
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1) Für sich selbst einen amtlichen Lichtbildausweis zum Nachweis der Identität.
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2) Wenn Sie für eine andere Person bieten wollen: Eine gerichtlich oder notariell beglaubigte Vollmacht dieser Person, die ausdrücklich auch die Befugnis zur Vertretung bei der Zwangsversteigerung einer Liegenschaft umfassen muss.
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3) Ein Nachweis der Staatsbürgerschaft der Person, die für sich selbst bieten will oder für die geboten werden soll. Dieser Nachweis kann ein Reisepass, Personalausweis oder Staatsbürgerschaftsnachweis sein. Ein Führerschein oder ein sonstiger Ausweis, aus dem sich die
Staatsbürgerschaft nicht ergibt, genügt nicht.
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Alternativ zum Nachweis der Staatsbürgerschaft kann eine Genehmigung oder Negativbestätigung gemäß § 1 Abs 2 des Wiener Ausländergrunderwerbsgesetzes vorgelegt werden.
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Wenn für eine juristische Person geboten werden soll, sind für diese juristische Person die im
Wiener Ausländergrunderwerbsgesetz genannten Nachweise und Erklärungen vorzulegen.
Allgemeine Aufforderung:
Rechte, die diese Versteigerung unzulässig machen würden, sind spätestens im Versteigerungstermin vor Beginn der Versteigerung bei Gericht anzumelden, widrigenfalls sie zum Nachteil eines gutgläubigen Erstehers in Ansehung der Liegenschaft selbst nicht mehr geltend
gemacht werden könnten.
Allgemeine Aufforderung an die Pfandgläubiger:
Diejenigen Gläubiger, für die auf dieser Liegenschaft pfandrechtlich sichergestellte Forderungen haften, mit Ausnahme der Gläubiger mit bedingten Forderungen, werden aufgefordert, vor dem Versteigerungstermin die Erklärung abzugeben, ob sie mit der Übernahme der Schuld durch den Ersteher unter gleichzeitiger Befreiung des bisherigen Schuldners einverstanden
sind.
Wird keine Erklärung abgegeben, so wird die Forderung durch Barzahlung berichtigt. Der Gläubiger kann sich aber noch in der Verteilungstagsatzung mit der Übernahme der Schuld in Anrechnung auf das Meistbot durch den Ersteher und der Befreiung des früheren Schuldners einverstanden erklären.
Aufforderung an die öffentlichen Organe über Steuern und sonstige öffentliche Abgaben:
Die öffentlichen Organe, die zur Vorschreibung und Eintreibung der von der Liegenschaft zu
entrichtenden Steuern, Zuschläge, Gebühren und sonstigen öffentlichen Abgaben berufen
sind, werden aufgefordert, in Ansehung aller dieser öffentlichen Abgaben, die auf der oben bezeichneten Liegenschaft pfandrechtlich sichergestellt sind, die Erklärung abzugeben, ob der Übernahme der Schuld durch den Ersteher unter gleichzeitiger Befreiung des bisherigen
Schuldners zugestimmt wird.
Wird keine Erklärung abgegeben, wird die Forderung durch Barzahlung berichtigt. Der Gläubiger kann sich aber noch in der Tagsatzung mit der Übernahme der Schuld in Anrechnung auf das Meistbot durch den Ersteher und der Befreiung des bisherigen Schuldners einverstanden
erklären.
Die bis zum Versteigerungstermin rückständigen, von der Liegenschaft zu entrichtenden Steuern, Zuschläge, Gebühren und sonstigen öffentlichen Abgaben samt Zinsen und anderen Nebengebühren, die noch nicht pfandrechtlich sichergestellt sind, müssen spätestens im Verstei-
gerungstermin vor Beginn der Versteigerung angemeldet werden, widrigenfalls diese Ansprüche erst nach voller Befriedigung des betreibenden Gläubigers aus der Verteilungsmasse berichtigt werden würden.


Grundbuch:

01616 Stammersdorf

EZ:

3142

Grundstücksnr.:

2244/1, 2244/2

BLNr:

4

Liegenschaftsadresse:

Senderstraße 71

PLZ/Ort:

1210 Wien


Kategorie(n):

Sonstiges

Beschreibung (WE):

Die Liegenschaft besteht aus den Grundstücken mit der Nr. 2244/1 und der Nr. 2244/2 in der EZ 3142 und grenzt nordseitig mit einer Länge in Straßenflucht von rund 16m an die Senderstraße, die Liegenschaft erstreckt sich über eine mittlere Länge von rund 145m. Der Zugang erfolgt über eine sehr einfache kleine Stegbrücke über das Gerinne entlang der Senderstraße und weiters über einfache Stufenanlage.
Nordseitig an der Senderstraße befindet sich ein altes gemauertes kleines Preßhaus (Eingangsgebäude, rund 10m² NF) mit zwei kleinen gemauerten Kellerröhren (Errichtung ungefähr im Jahr 1930, gesamt rund 20m² NF).
Auf der Ebene des Obstgartens und des Weingartens befindet sich ein Gartenhaus in Holzriegelbauweise (Errichtung ungefähr im Jahr 1960, rund 30m² NF, sehr einfache Ausstattung). Die Beheizung des Gartenhauses erfolgt durch einen Einzelofen.
Anschließend an den Gebäudebestand besteht ein Obstgarten mit einem einfachen Holzschuppen, daran anschließend befindet sich der Weingarten mit einer Reihe gemischter Satz (ostseitig entlang des Obstgartens) und vier Reihen Chardonnay-Trauben.
Die Liegenschaft weist im nordseitigen Bereich von der Senderstraße einen steilen Anstieg (Erschließung über eine Stufenanlage) und ist im Bereich des Weingartens nahezu als eben und annähernd waagrecht zu bezeichnen.
Bauwerksstatische und vermessungstechnische Überprüfungen sowie bautechnische und haustechnische Bauwerksüberprüfungen haben durch den Sachverständigen im Zuge der Befundaufnahme auftragsgemäß nicht stattgefunden (kein bautechnisches Gutachten), die Beschreibung der vorhandenen Bauausführungen erfolgte ausschließlich durch augenscheinliche Befundung des Gebäudebestandes (ohne Bauwerksöffnungen).

Grundstücksgröße:

2.287 m²


Schätzwert:

20.100,00 EUR

Wert des mitzuversteigernden Zubehörs:

kein Zubehör

Vadium:

2.010,00 EUR

Geringstes Gebot:

10.050,00 EUR


Sonstige Hinweise:

Der Schätzwert betrifft den 1/6tel-Anteil der Liegenschaft.


Foto(s):

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Ausdruck vom: 09.05.2026 11:34:42 MESZ