Versteigerung - Wohnungseigentumsobjekt
23 E 5434/25s
Zwangsversteigerung einer Liegenschaft
24.09.2026
am 09.11.2026 um 14:30 Uhr
Bezirksgericht Innsbruck, Brunecker Straße 3, Verhandlungssaal 1, 1. Stock
22. Oktober 2026 um 11.00 Uhr
Der Besichtigungstermin findet ohne Beisein einer Amtsperson (und ohne Schlosser) statt.
Bezirksgericht Innsbruck, Brunecker Straße 3, Servicecenter
Ausnahmslos von 08.00 bis 12.00 Uhr
Die verpflichtete Partei hat dem Exekutionsgericht nicht mitgeteilt, dass sie auf die Steuerbefreiung
gemäß § 6 Abs 1 Z 9 lit a UStG 1994 verzichtet.
Der oben in der Mitte anzuklickende „Anhang zum Edikt“ ist zu beachten!
Ohne Anrechnung auf das Meistbot sind zu übernehmen:
C-LNR 1: Dienstbarkeit der Duldung, die Hälfte der dem Felsen auf Gst 1711 entfließende Quelle
aufzufangen sowie der Quellwasserleitung mittels eiserner Röhren auf Gst 1710 für Gst 1709/3 1709/4
in EZ 384;
C-LNR 2: Dienstbarkeit der Duldung, das aus der unter C - LNR 1 bezeichneten Quelle bezogene
Wasser neben der Leitung auf Gst 1710 hinlaufend und dort gegen Gst 1709/4 in EZ 348 Gst 1709/5 in
EZ 1253 abzweigend, aus der Brunnenstube abzuleiten, sowie dort notwendige Reparaturen oder
Neuherstellung;
C-LNR 3: Dienstbarkeit der Duldung das Brunnenwasser durch einen hiefür zu erbauuenden
Abzugskanal in den auf Gst 1710 bereits bestehenden Ablaufkanal zu leiten, gegen dem, daß er vor der
Einmündung dieses Kanales in den Ablaufkanal einen kleinen Latschacht herstellen läßt auf Gst 1710
für Gst 1709/4 in EZ 348;
C-LNR 39: Dienstbarkeit der Nutzung der Heizung gem Pkt III Dienstbarkeitsvertrag 2003-08-19 auf Gst
1710 1712 für Gst 1711 in EZ 1739;
Gemäß § 11 Abs 3 Wohnungseigentumsgesetz sind im Fall der Zwangsversteigerung eines
Miteigentumsanteils die durch das Wohnungseigentum bewirkten Beschränkungen vom Ersteher
ohne Rücksicht auf den bücherlichen Rang und ohne Anrechnung auf das Meistbot zu übernehmen.
Gemäß § 27 Abs 3 Wohnungseigentumsgesetz ist die durch ein Vorzugspfandrecht besicherte
Forderung im Fall einer Zwangsversteigerung des Miteigentumsanteils durch Barzahlung zu
berichtigen, soweit sie in der Verteilungsmasse Deckung findet, ansonsten ist sie aber vom Ersteher
ohne Anrechnung auf das Meistbot zu übernehmen.
81136 BG Innsbruck
619
1710 u. 1712
28
Völser Straße 25
6020 Innsbruck
Wohnungseigentumsobjekt
Es handelt sich um eine Geschäftseinheit Top 1 im EG, welche zuletzt als Gastbetrieb geführt wurde. Die Nutzfläche lt. Nutzergutachten beträgt 224,47 m² zzgl. Gartenfläche von 438 m².
Für weitre Details wird auf das Gutachten verwiesen.
760 m²
224,47 m²
569.600,00 EUR
Die Neupreise und Zeitwerte werden in Euro netto excl. 20 % Ust angeführt.
- Gasherd 6-Brenner Type unbekannt (wahrscheinlich ein italienisches Modell) Neupreis 4.000,00 € netto. Zeitwert 500,00 €
- Durchschub Haubenspüler – Type unbekannt – Neupreis 5.200,00 € Zeitwert 500,00 €
- Heißluftdämpfer - Marke Convotherm – Neupreis 7.500,00 €. Zeitwert 700,00 €
- Dunstabzughaube ca. 2 M Breite – es wird unterstellt dass ein Flammschutzfilter vorhanden ist, Neupreis 2.300,00 €. Zeitwert 150,00 €
- Mikrowellenherd Standgerät – Type unbekannt – Neupreis 1.000,00 €. Zeitwert 100,00 €
- Toaster/Grill – Salamander Neupreis 400,00 €. Zeitwert 50,00 €
- Div. Edelstahlmöbel (Unterschränke u. Hängeschränke) Zeitwert pau. 1.000,00 €
- Gläser Spülmaschine Bar Neupreis 3.900,00 €. Zeitwert 500,00 €
- Getränkekühlpult 4 Laden Neupreis 5.200,00 €. Zeitwert 500,00 €
- Getränkekühlpult 6 Laden Neupreis 8.000,00 €. Zeitwert 800,00 €
- Eiswürfelerzeuger – Marke HOSHIZAKI Neupreis 2.000,00 €. Zeitwert 300,00 €
Hieraus resultiert ein Gesamtbetrag für div. Geräte und Einbaumöbel in der Höhe von 5.100,00 € netto.
Die Bewertung der Holzstube im Gastraum (Erster Raum Links vom Eingang) sowie der Holzverbau im Barbereich (Erster Raum rechts vom Eingang) wurde durch einen Subgutachter für das relevante Fachgebiet vorgenommen. Das Ergebnis wurde ungeprüft in das Gutachten übernommen. Der geschätzte Zeitwert wurde netto excl. 20 % Ust angegeben.
Wert der Stube und Anrichte rd. 11.500,00 €
Wert Barbereich rd. 4.000,00 €
Geschätzte Kosten für Ausbau und Wiedermontage der Stube rd. 7.000,00 €.
Geschätzte Kosten für Ausbau und Wiedermontage der Bar rd. 3.300,00 €.
Die Wertangaben basieren auf der Annahme, dass die Einrichtungsgenstände in maßlich geeigneten Räumlichkeiten wieder aufgebaut werden können.
Ev. Lagerkosten und Kosten für Anpassungen in den ev. neuen Räumlichkeiten können lt. Subgutachter nicht beurteilt werden.
Für weiter Details wird auf das Gutachten sowie das Subgutachten samt Fotodokumentation verwiesen.
20.600,00 EUR
56.960,00 EUR
284.800,00 EUR
Ausführliche Beschreibung zum Zubehör, Lasten lt. Grundbuch, vorherreschende Gesamtsituation der gesamten Liegenschaft und insbesondere der Geschäftsfläche Top 1 sind dem Langgutachten zu entnehmen.
Es wird ausdrücklich die Einsichtnahme in das Langgutachten der Sachverständigen Kathrin Reitz,
MSc samt Subgutachten empfohlen. Das Studium des Gutachtens ist unerlässlich.
Unter dem geringsten Gebot findet ein Verkauf nicht statt.
Das Vadium ist gemäß § 179 Abs 1 EO ausschließlich in Form einer (inländischen) Sparurkunde zu
erlegen (KEIN BARGELD!).
Natürliche Personen haben vor dem Bieten einen amtlichen Lichtbildausweis (Reisepass oder
Personalausweis) vorzulegen. Vertreter juristischer Personen haben entsprechende Unterlagen, aus
denen sich ihre Vertretungsbefugnis ergibt (zB Firmenbuchauszug, Auszug aus dem Vereinsregister)
und die nicht älter als 7 Tage sein dürfen, vorzulegen. Personen, die für eine andere Person bieten,
haben eine qualifizierte Vollmacht (eine öffentliche bzw öffentlich beglaubigte Vollmacht) mitzubringen.
Die Verpflichtete Partei hat zum Besichtigungstermin Kaufinteressenten die Besichtigung der
Liegenschaft und des Zubehörs zu gestatten.
