Versteigerung - Objekt Heßstraße 12
32 E 13/25f
Zwangsversteigerung einer Liegenschaft
09.06.2026
am 4.9.2026 um 9:00 Uhr
Bezirksgericht St. Pölten, Schießstattring 6, 3100 St. Pölten, Saal E 53 (Erdgeschoss)
02742/809
Die verpflichtete Partei hat die Besichtigung der Liegenschaft zu gestatten und für deren Zugänglichkeit zu sorgen (§ 176 Abs 1 EO). Die Festlegung eines Besichtigungstermins durch das Gericht erfolgt nur über rechtzeitigen begründeten schriftlichen Antrag (nicht per E-Mail!) gemäß § 176 Abs 2 EO.
Das Originalgutachten kann bei der Servicestelle des Gerichts während der für den Parteienverkehr bestimmten Zeit eingesehen werden. Eine Voranmeldung wird empfohlen.
Eine Mitteilung gemäß § 6 Abs 1 Z 9 lit a UStG 1994 i.d.g.F. hat die verpflichtete Partei nicht abgegeben.
Als VADIUM werden NUR Sparbücher angenommen (§ 179 EO).
Jeder Bieter hat sich durch einen gültigen Lichtbildausweis und Nachweis der österreichischen Staatsangehörigkeit auszuweisen (Führerschein allein ist NICHT ausreichend !). Ausländischen Staatsangehörigen wird der Zuschlag nur vorbehaltlich der nachzureichenden Genehmigung durch die Ausländer-Grundverkehrsbehörde erteilt.
Wenn Sie als Vertreter für eine andere Person mitbieten wollen, ist die Vorlage einer beglaubigten SpezialVOLLMACHT erforderlich; gegebenenfalls ist auch ein aktueller FIRMENBUCHAUSZUG mitzubringen.
Nicht fachkundigen Personen wird empfohlen, vorher eine Versteigerung zu besuchen.
19544 St. Pölten
5278
90/1
1
Heßstraße 12
3100 St. Pölten
gewerbliche Liegenschaft
Teilweise entkerntes ehemalig gewerblich genutztes Gebäude im Schnittpunkt der Heßstraße mit dem Rossmarkt in unmittelbarer Nähe zum Rathausplatz. Der Bauzustand kann als rohbauähnlich bezeichnet werden. Zweigeschoßige Ausführung mit einem zusätzlichen kleinen Teilkeller.
793 m²
900,00 m²
990.000,00 EUR
0,00 EUR
99.000,00 EUR
990.000,00 EUR
Aufgrund der Individualität sowie der komplexen baulichen und rechtlichen Ausprägung wird jedem Interessenten das Studium des Langgutachtens empfohlen.
Eine detaillierte Beschreibung ist dem Langgutachten zu entnehmen.
Mit rechtskräftigem Beschluss vom 30. April 2026 wurde das geringste Gebot mit Euro 990.000,00 festgesetzt.
Unter dem geringsten Gebot findet ein Verkauf nicht statt.
Ohne Anrechnung auf das Meistbot zu übernehmen:
Der Ersteher erwirbt im Zwangsversteigerungsverfahren – sofern nichts anderes angekündigt wird - grundsätzlich lastenfrei. Ausgenommen davon sind stets Lasten aus (Abgaben)bescheiden mit dinglicher Wirkung, weil solche Lasten auf den Ersteher übergehen.







