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Dienststelle:

BG Graz-West (641)

Aktenzeichen:

309 E 35/26z

wegen:

Zwangsversteigerung von Wohnungseigentum

Bekannt gemacht am:

13.10.2026

Versteigerungstermin:

am 18.11.2026 um 09:00 Uhr

Versteigerungsort:

Bezirksgericht Graz-West, Grieskai 88, 8020 Graz, Verhandlungssaal D, Parterre

Telefonkontakt:

0316/8074-6117


Grundbuch:

63112 Gösting

EZ:

2154

Grundstücksnr.:

472/5

BLNr:

165 (Anteil 172/7580) 166 (Anteil 12/7580)

Liegenschaftsadresse:

Anton-Kleinoscheg-Straße 58g

PLZ/Ort:

8051 Graz


Kategorie(n):

Eigentumswohnung

Beschreibung (WE):

Die Liegenschaft KG 63112 Gösting, EZ 2154 hat ein Gesamtausmaß von 8.399 m² und ist mit mehreren Mehrparteienhäusern bebaut. Das gegenständliche Gutachten betrifft die im Wohnungseigentum stehende Wohnung W 5 sowie die Garage 20, an der Liegenschaftsadresse Anton-Kleinoscheg-Straße 58g, 8051 Graz. Die im zweiten Obergeschoss des Hauses befindliche Wohnung, die über einen innenliegenden Gang bzw. Stiegenhausbereich erreichbar ist, hat eine Nutzfläche von rund 86,42 m². Sie besteht aus Flur, Vorraum, drei Zimmern, Wohn-Essbereich mit Küche, Badezimmer, WC, Balkon/Loggia und einem zugeordneten Kellerabteil. Eine Aufzugsanlage wurde nicht errichtet. Der Stellplatz, Garage 20, befindet sich in einem überdachten bzw. geschützten Stellplatzbereich. Die Erschließung erfolgt über befestigte Fahr- und Rangierflächen. Die Stellplätze sind markiert.
Der Vorraum sowie die Küche sind mit keramischen Bodenfliesen versehen, der Wohnraum und die Zimmerbereiche überwiegend mit hellem Holz- bzw. Laminatboden ausgestattet. Die Räume sind überwiegend rechteckig geschnitten und gut möblierbar. Die Wohnräume sind ausreichend natürlich belichtet. Die Fensterflächen ermöglichen einen Außenbezug zu den umliegenden Grün- und Wohnbereichen. Der Balkon ist über den Wohnbereich erreichbar, teilweise überdeckt und mit einem keramischen Plattenbelag ausgestattet. Als Absturzsicherung dient ein Geländer mit Metall- bzw. Lochblechausführung. Zusätzlich ist eine Markise bzw. ein Beschattungselement vorhanden.
Die monatlichen Betriebskosten belaufen sich auf EUR 89,04 für die Wohnung Top W 5 und auf EUR 6,21 für die Garage Top 20. Das monatliche Heizkosten-Akonto beläuft sich auf EUR 130,00 (exkl. USt).
Der Rücklagenstand für die gesamte Wohnhausanlage weist per 31.12.2025 ein Guthaben in Höhe von € 100.830,82 auf.
Der Bewertungsgegenstand ist derzeit vermietet. Das derzeitige Mietverhältnis wurde mit 01.04.2026 begründet bzw. verlängert und auf drei Jahre befristet.
Ohne Anrechnung auf das Meistbot zu übernehmen ist:
C-LNr. 1 a 32716/1994 19249/1999 1429/2011 2597/2011 DIENSTBARKEIT Geh- und Fahrweg, gem Pkt 6. Kaufvertrag 1991-07-08 über Gst 472/5 für Gst 463/2
C-LNr. 2 a 33050/1994 1429/2011 2597/2011 DIENSTBARKEIT Geh- und Fahrweg gem Pkt 6. Kaufvertrag 1991-07-08 über Gst 472/5 für Gst 463/2
C-LNr. 8 a 10011/2003 DIENSTBARKEIT Verlegung, Bestand und Erhaltung von Erdkabeln jeder Art gem Pkt 2 Urkunde 2002-12-20 über Gst 472/5 für Elektrizitätswerk Gösting V. Franz nunmehr GmbH (FN 11255b)
C-LNr. 9 a 23792/2006 Vereinbarung über die Aufteilung der Aufwendungen gem § 32 WEG 2002

Grundstücksgröße:

8.399 m²

Objektgröße:

86,42 m²


Schätzwert:

271.500,00 EUR

Beschreibung des mitzuversteigernden Zubehörs:

Zu der/den Liegenschaft/santeilen gehört nachstehendes bewertungsrelevantes Zubehör: Einbauküche mit Ober- und Unterschränken samt Spüle, Cerankochfeld, Backofen, Edelstahlabzugshaube, Geschirrspüler und Kühl-Gefrierkombination

Wert des mitzuversteigernden Zubehörs:

3.500,00 EUR

Vadium:

27.150,00 EUR

Geringstes Gebot:

135.750,00 EUR


Sonstige Hinweise:

Das Vadium kann nur in Form einer Sparurkunde erlegt werden.
Unter dem geringsten Gebot findet ein Verkauf nicht statt.
An die dinglich Berechtigten, insbesondere an die Pfandgläubiger einschließlich der Gläubiger, zu deren Gunsten eine Höchstbetragshypothek eingetragen ist, sowie bezüglich der Steuern und Abgaben an die öffentlichen Organe ergehen die in der folgenden Nachricht enthaltenen Aufforderungen.
WICHTIGER HINWEIS:
Aufgrund der verstärkten Einlasskontrollen werden Sie ersucht, keine größeren Taschen oder Rucksäcke mitzubringen, um den Einlass nicht zu verzögern. Es wird Ihnen empfohlen, zumindest eine halbe Stunde vor dem Termin beim Einlass zu erscheinen, um rechtzeitig zur Versteigerung eingelassen zu werden.
Weiters werden Sie ersucht, zur Versteigerung zusätzlich eine Fotokopie ihres Lichtbildausweises, der im Original vorzuweisen ist, mitzubringen.
Zur Nachricht
Die Versteigerungsbedingungen, die auf die Liegenschaften sich beziehenden Urkunden, Schätzungsprotokolle usw. können von den Kauflustigen in der umstehend bezeichneten Gerichtsabteilung während der für den Parteienverkehr bestimmten Zeit eingesehen werden.
Eine Kurzfassung und die Langfassung des Schätzgutachtens sind aus der Ediktsdatei (Abfragemöglichkeit unter: www.edikte.justiz.gv.at oder bei Gericht) zu ersehen.
Der Verpflichtete hat dem Gericht nicht mitgeteilt, dass er auf die Steuerbefreiung gemäß § 6 Abs 1 Z 9 lit a UStG 1994 verzichtet.
Allgemeine Aufforderung
Rechte, die diese Versteigerung unzulässig machen würden, sind spätestens im Versteigerungstermin vor Beginn der Versteigerung bei Gericht anzumelden, widrigens sie zum Nachteil eines gutgläubigen Erstehers in Ansehung der Liegenschaft selbst nicht mehr geltend gemacht werden könnten.
Allgemeine Aufforderung an die Pfandgläubiger
Diejenigen Gläubiger, für die auf dieser Liegenschaft pfandrechtlich sichergestellte Forderungen haften, mit Ausnahme der Simultanpfandgläubiger und der Gläubiger mit bedingten Forderungen, werden aufgefordert, vor dem Versteigerungstermin die Erklärung abzugeben, ob sie mit der Übernahme der Schuld durch den Ersteher unter gleichzeitiger Befreiung des bisherigen Schuldners einverstanden sind.
Wird keine Erkärung abgegeben, so wird die Forderung durch Barzahlung berichtigt. Der Gläubiger kann sich aber noch in der Verteilungstagsatzung mit der Übernahme der Schuld in Anrechnung auf das Meistbot durch den Ersteher und der Befreiung des früheren Schuldners einverstanden erklären.
Aufforderung an die öffentlichen Organe bezüglich der Steuern und sonstigen
öffentlichen Abgaben
Die öffentlichen Organe, die zur Vorschreibung und Eintreibung der von der Liegenschaft zu entrichtenden Steuern, Zuschläge, Gebühren und sonstigen öffentlichen Abgaben berufen sind, werden aufgefordert, in Ansehung aller dieser öffentlichen Abgaben, die auf der oben bezeichneten Liegenschaft pfandrechtlich sichergestellt sind, die Erklärung abzugeben, ob der Übernahme der Schuld durch den Ersteher unter gleichzeitiger Befreiung des bisherigen Schuldners zugestimmt wird.
Wird keine Erklärung abgegeben, wird die Forderung durch Barzahlung berichtigt. Der Gläubiger kann sich aber noch in der Tagsatzung mit der Übernahme der Schuld in Anrechnung auf das Meistbot durch den Ersteher und der Befreiung des bisherigen Schuldners einverstanden erklären.
Die bis zum Versteigerungstermin rückständigen, von der Liegenschaft zu entrichtenden Steuern, Zuschläge, Gebühren und sonstigen öffentlichen Abgaben samt Zinsen und anderen Nebengebühren, die noch nicht pfandrechtlich sichergestellt sind, müssen spätestens im Versteigerungstermin vor Beginn der Versteigerung angemeldet werden, widrigens diese Ansprüche erst nach voller Befriedigung des betreibenden Gläubigers aus der Versteigerung berichtigt werden würden.
Ungültige Vereinbarungen
Vereinbarungen, wonach jemand verspricht, bei einer Versteigerung als Mitbieter nicht zu erscheinen oder nur bis zu einem bestimmten Preis oder sonst nur nach einem gegebenen Maßstab oder gar nicht mitzubieten, sind ungültig. Die für die Erfüllung dieses Versprechens zugesicherten Beträge, Geschenke oder anderen Vorteile können nicht eingeklagt werden. Was dafür wirklich gezahlt oder übergeben worden ist, kann zurückgefordert werden.


Grundriss(e):

Grundriss (222 KB)

Foto(s):

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Ausdruck vom: 14.10.2026 00:02:38 MESZ