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Dienststelle:

BG Graz-West ()

Aktenzeichen:

309 E 35/26z

wegen:

Zwangsversteigerung von Wohnungseigentum


Grundbuch:

63112 Gösting

EZ:

2154

Grundstücksnr.:

472/5

BLNr:

165

Adresse:

Anton-Kleinoscheg-Straße 58g

PLZ/Ort:

8051 Graz


Kategorie(n):

Eigentumswohnung

Beschreibung (WE):

Allgemeine Objektbeschreibung und Lage im Gebäude
Gegenstand der Befundaufnahme ist eine Eigentumswohnung in einer mehrgeschossigen Wohnhausanlage samt zugeordnetem Kellerabteil und KFZ-Abstellplatz. Bei dem Gebäudebestand, in dem sich die Wohnung befindet, handelt es sich um eine in verdichteter Wohnlage situierte, aus mehreren Einheiten bestehende Wohnanlage mit zeittypischer, funktionaler Ausgestaltung. Die nähere Umgebung ist überwiegend wohnbaulich genutzt; vom Balkon der gegenständlichen Wohnung bestehen Ausblicke auf benachbarte Wohnobjekte sowie auf im Hintergrund ansteigende Hang- bzw. Hügelbereiche.
Die bewertungsgegenständliche Wohnung befindet sich im 2. Obergeschoss und ist über die allgemeinen Erschließungsflächen des Hauses erreichbar. Eine Aufzugsanlage wurde nicht errichtet. Die Wohnung besteht aus Flur, Vorraum, drei Zimmer, Wohn-Essbereich-Küche, Bad, WC, einem Balkon/Loggia, Kellerabteil sowie einem KFZ-Abstellplatz. Der Gesamteindruck der Wohnung und der Allgemeinbereiche ist insgesamt als funktional und gut zu bezeichnen.
Bauhistorie
Laut den vorhandenen Einreichunterlagen bzw. Angaben erfolgte die Errichtung der Wohnhausanlage auf Grundlage der Baubewilligungsbescheide GZ.: A17-C-26.208/1999-2, A17-C-26.207/1999-1, A17-C-26.209/1999-1, A17-C-26.210/1999-1 vom 14.09.1999. Weiters liegt ein Benützungsbewilligungsbescheid vom 02.12.2002 GZ.: A10/3-C-26207/1999-3 vor.
Erschließung und Eingangsbereich
Der Zugang zur Wohnung erfolgt über die gemeinschaftlichen Erschließungsflächen. Der Wohnungseingang ist über einen innenliegenden Gang- bzw. Stiegenhausbereich erreichbar. Die Wohnungseingangstüre und die anschließenden Vorraumbereiche befinden sich augenscheinlich in ordentlichem Zustand. Der Vorraum ist mit keramischen Bodenfliesen ausgeführt. Die Wandflächen sind verputzt und hell gestrichen. Im Eingangsbereich sind Garderoben- bzw. Abstellmöglichkeiten vorhanden. Die Erschließung innerhalb der Wohnung erfolgt über einen kompakten Vorraum, von welchem die weiteren Räume erreichbar sind. Die Türen sind als Holztüren ausgeführt, teilweise mit Glasausschnitt. Der Zustand der Türen ist als gepflegt und dem Alter entsprechend zu beurteilen.
Raumaufteilung und Belichtung
Die Wohnung weist eine zweckmäßige Raumaufteilung auf. Vorhanden sind insbesondere Vorraum, Woh-Essnraum mit Küche, Schlaf- bzw. Zimmerbereiche, Bad, WC bzw. Sanitärbereiche sowie ein Balkon/Loggia. Die Räume sind überwiegend rechteckig geschnitten und gut möblierbar. Die Belichtung erfolgt über Fenster- und Fenstertürelemente, teilweise mit Zugang zum Balkon bzw. zur Loggiafläche. Die Wohnräume sind ausreichend natürlich belichtet. Die Fensterflächen ermöglichen einen Außenbezug zu den umliegenden Grün- und Wohnbereichen. Der Balkon stellt eine wertrelevante Erweiterung der Wohnnutzung dar und erhöht die Wohnqualität der Eigentumswohnung.
Wohnraum
Der Wohnraum ist wohnlich eingerichtet und weist einen gepflegten Zustand auf. Der Boden ist mit einem hellen Holz- bzw. Laminatboden ausgeführt. Die Wand- und Deckenflächen sind glatt verputzt bzw. gespachtelt und hell gestrichen. Sichtbare größere Beschädigungen sind nicht vorhanden. Die Ausstattung des Wohnraumes entspricht einem zeitgemäßen mittleren Wohnstandard. Heizkörper sind vorhanden. Die Belichtung erfolgt über Fenster- bzw. Fenstertürelemente.
Küche
Die Küche ist als eigener Raum bzw. als funktional abgegrenzter Küchenbereich ausgebildet. Der Boden ist mit keramischen Fliesen versehen. Die Einbauküche verfügt über Ober- und Unterschränke, Arbeitsflächen, Spüle, Herd- bzw. Kochbereich, Dunstabzug, Backofen und weitere übliche Küchengeräte. Die Küchenmöblierung ist in Holzoptik ausgeführt und befindet sich augenscheinlich in gebrauchsfähigem Zustand. Die Wandflächen sind hell gestrichen, im Arbeitsbereich teilweise verfliest bzw. mit spritzwassergeeigneten Oberflächen versehen. Der Küchenraum ist natürlich belichtet. Eine technische Funktionsprüfung der Geräte, Wasseranschlüsse, Abflüsse oder elektrischen Anschlüsse wurde nicht durchgeführt; aus dem äußeren Augenschein ergaben sich jedoch keine Hinweise auf eine fehlende Gebrauchsfähigkeit.
Zimmer / Schlafräume
Die Zimmerbereiche sind überwiegend mit Holz- bzw. Laminatböden ausgestattet. Die Wände und Decken sind hell gestrichen. Die Räume sind grundsätzlich gut möblierbar und ausreichend belichtet. Die Ausstattung entspricht einem gepflegten mittleren Wohnstandard. Sichtbare erhebliche Schäden, starke Abnützungen oder Feuchtigkeitsspuren waren in den besichtigten Bereichen nicht erkennbar. Die Zimmer vermitteln insgesamt einen ordentlichen, bewohnbaren und zweckentsprechend nutzbaren Eindruck.
Bad und WC / Sanitärräume
Die Sanitärräume sind zeitgemäß und funktional ausgestattet. Das Badezimmer verfügt über Badewanne mit Glasabtrennung bzw. Duschmöglichkeit, Waschtisch bzw. Waschbecken sowie Heizkörper. Die Wand- und Bodenflächen sind überwiegend verfliest. Ein Fenster ist vorhanden, wodurch eine natürliche Belichtung und Belüftungsmöglichkeit gegeben ist.
Das WC ist als eigener Sanitärraum bzw. getrennt vom Bad ausgebildet. Es verfügt über WC, kleines Handwaschbecken und keramische Wand- und Bodenbeläge. Die Oberflächen wirken gepflegt und sauber. Die Sanitärausstattung ist als zeitgemäß und gebrauchsfähig zu beurteilen.
Eine technische Prüfung der Dichtheit, Wasserinstallationen, Abflüsse, Lüftungseinrichtungen oder Warmwasserbereitung wurde nicht vorgenommen. Aus dem sichtbaren Zustand ergaben sich jedoch keine auffälligen Hinweise auf wesentliche Funktionsmängel.
Fenster, Türen und Sonnenschutz
Die Fenster wurden als Kunststoff- bzw. kunststoffbeschichtete Elemente mit Isolierverglasung ausgeführt. Teilweise sind Außenrollläden bzw. Jalousien vorhanden. Im Bereich des Balkons bestehen großflächige Fenstertürelemente.
Die Fenster und Türen weisen einen gebrauchsfähigen Zustand auf. Eine Prüfung der Dichtheit, Beschläge, Wärmeschutzqualität oder Schallschutzeigenschaften wurde nicht durchgeführt. Die vorhandenen Beschattungselemente erhöhen die Nutzbarkeit, insbesondere im Bereich der Wohn- und Balkon-/Loggiaflächen.
Balkon/Loggia/Außenbezug
Der Wohnung ist ein Balkon bzw. eine Loggiafläche zugeordnet. Dieser ist über den Wohnbereich erreichbar. Der Balkon ist teilweise überdeckt und mit einem keramischen Plattenbelag ausgestattet. Als Absturzsicherung dient ein Geländer mit Metall- bzw. Lochblechausführung. Zusätzlich ist eine Markise bzw. ein Beschattungselement vorhanden.
Der Balkon vermittelt einen gepflegten und nutzbaren Eindruck. Die Fläche ist ausreichend groß für eine übliche private Außenraumnutzung, insbesondere für Sitzen, Pflanzenaufstellung und kurze Aufenthalte. Der Balkonbereich ist durch die teilweise Überdachung und Beschattung gut nutzbar. Die Außenflächen und Anschlussbereiche waren augenscheinlich in ordentlichem Zustand. Eine technische Prüfung von Abdichtung, Gefälle, Entwässerung, Geländerbefestigung oder Tragfähigkeit wurde nicht vorgenommen.
Kellerabteil
Der Wohnung wurde ein Kellerabteil als Wohnungseigentums-Zubehör zugeordent. Dieses befindet sich im Untergeschoss der Wohnanlage und ist über die gemeinschaftlichen Erschließungsflächen erreichbar. Das Kellerabteil ist in Metallgitterbauweise ausgeführt und mit einer versperrbaren Tür versehen.
Das Kellerabteil ist als zweckmäßige, der Wohnung zugeordnete Nebenfläche zu beurteilen. Es dient der Lagerung haushaltsüblicher Gegenstände und erhöht die Nutzbarkeit der Wohnung. Die Konstruktion ist einfach, aber verkehrsüblich. Der Boden ist betoniert. Die Flächen waren teilweise verstellt, wodurch eine vollständige Besichtigung sämtlicher Wand- und Bodenbereiche nur eingeschränkt möglich war. Hinweise auf außergewöhnliche Feuchtigkeitsschäden oder gravierende bauliche Mängel waren aus dem sichtbaren Zustand nicht ableitbar.
Kfz-Abstellplatz / Garagen- bzw. Stellplatzbereich
Der Stellplatz befindet sich in einem überdachten bzw. geschützten Stellplatzbereich. Die Erschließung erfolgt über befestigte Fahr- und Rangierflächen. Die Stellplätze sind markiert.
Der Stellplatzbereich weist einen asphaltierten bzw. betonierten Bodenbelag auf. Die Stellplatzanlage ist beleuchtet und durch Stützen bzw. tragende Bauteile gegliedert. Im Bereich der Fahr- und Stellflächen sind übliche Gebrauchsspuren vorhanden. Die Nutzbarkeit als Pkw-Abstellplatz ist gegeben. Eine technische Prüfung der Entwässerung, Beleuchtung, Tragkonstruktion oder allfälliger Brandschutzeinrichtungen wurde nicht durchgeführt.
Allgemeiner Erhaltungszustand
Die Wohnung befindet sich insgesamt in einem gepflegten und bewohnbaren Zustand. Die Innenräume weisen einen zeitgemäßen mittleren bis guten Ausstattungsstandard auf. Böden, Wand- und Deckenflächen, Türen, Fenster, Küche und Sanitärräume zeigen übliche Gebrauchsspuren, jedoch keine wertrelevanten gravierenden Schäden.
Die Wohnung ist eingerichtet und vermittelt den Eindruck einer laufend genutzten und ordnungsgemäß instand gehaltenen Einheit. Größere Instandhaltungsrückstände oder Schäden, die die Gebrauchsfähigkeit wesentlich beeinträchtigen würden, waren im Zuge der Befundaufnahme nicht feststellbar.
Die gemeinschaftlichen Bereiche, soweit besichtigt, weisen ebenfalls einen ordentlichen und gepflegten Zustand auf. Dies betrifft insbesondere Zugangs- und Erschließungsflächen, Stellplatzbereich, Kellerbereich sowie die sichtbaren Außenbereiche.
Zusammenfassender Befund
Zusammenfassend ist festzuhalten, dass es sich bei der gegenständlichen Wohnung um eine funktional gegliederte, gut nutzbare und gepflegte Wohneinheit in einer zeitgemäßen Wohnanlage handelt. Die Wohnung verfügt über Wohn- und Schlafräume, Küche, Bad, WC, Balkon, Kellerabteil und zugeordneten Kfz-Abstellplatz.
Die Ausstattung ist als mittlerer bis guter Wohnstandard zu beurteilen. Besonders positiv wirken der Balkon mit Außenbezug, das vorhandene Kellerabteil, der zugeordnete Pkw-Abstellplatz sowie der insgesamt gepflegte Zustand der Wohnung und der Anlage. Bewertungsrelevante Mängel, die über übliche Gebrauchsspuren hinausgehen, waren aus dem Augenschein nicht feststellbar.
Technische Detailprüfungen wurden nicht vorgenommen. Die Feststellungen beruhen ausschließlich auf der persönlichen Inaugenscheinnahme und dem sichtbaren Zustand zum Zeitpunkt der Befundaufnahme.

Grundstücksgröße:

8.399 m²

Objektgröße:

86,42 m²

Anschlüsse:

Auf dem Grundstück befinden sich die öffentliche Kanalisation, ein Trinkwasseranschluss und das Stromnetz des örtlichen EVU. Ein Anschluss an das Ferngasnetz befindet sich ebenfalls am Grundstück. Es wurden keine Abgabenrückstände hinsichtlich Kanalgebühren und Grundsteuer bekanntgegeben.


Baubewilligung:

14.09.1999

Benützungsbewilligung:

02.12.2002

Widmung:

Die zu bewertende Liegenschaft ist im Flächenwidmungsplan der Gemeinde i.d.g.F. als Wohnen Allgemein (WA) mit einer Bebauungsdichte von 0,4 bis 0,8 ausgewiesen.

Bestandsverhältnisse:

Am Tag der Befundaufnahme war der Bewertungsgegenstand bewohnt und möbliert. Es wurde ein Bestandsverhältnis (s. Gutachten Pkt. 4.4 Mietvertrag) bekanntgegeben.


Stichtag:

08.07.2026

Schätzwert:

268.000,00 EUR

Beschreibung des mitzuversteigernden Zubehörs:

Bei der Befundaufnahme am 08.07.2026 konnte folgendes bewertungsrelevantes Zubehör identifiziert werden:
Küche: Einbauküche mit Ober- und Unterschränken samt Spüle, Cerankochfeld, Backofen, Edelstahlabzugshaube, Geschirrspüler und Kühl-Gefrierkombination.

Wert des mitzuversteigernden Zubehörs:

3.500,00 EUR

Lasten:

EZ 2154
A2-Blatt:
2 a 33050/1994 Kaufvertrag 1991-07-08, Urkunde 1994-10-10 Zuschreibung Gst 470 478/5 aus EZ 472
3 a 33050/1994 Kaufvertrag 1991-07-08, Urkunde 1994-10-10 Zuschreibung Teilfläche (n) Gst 472/2 aus EZ 472, Einbeziehung in Gst 472/5
4 a 33050/1994 Kaufvertrag 1991-07-08, Urkunde 1994-10-10 Zuschreibung Teilfläche (n) Gst 473/1 aus EZ 672, Einbeziehung in Gst 478/5 470
5 a 33050/1994 Kaufvertrag 1991-07-08, Urkunde 1994-10-10 Zuschreibung Teilfläche (n) Gst 468/10 aus EZ 1699, Einbeziehung in Gst 470
7 a 23792/2006 Verwalter der Liegenschaft Gemeinnützige Bau- und Siedlungsgenossenschaft steirisches Hilfswerk für Eigenheimbau registrierte Genossenschaft mit beschränkter Haftung, 8786 Rottenmann
Die im A2-Blatt eingetragenen Lasten stellen bei der angewandten Bewertungsmethode keinen wertbeeinflussenden Umstand dar und bleiben demgemäß unberücksichtigt.
C-Blatt:
1 a 32716/1994 19249/1999 1429/2011 2597/2011
DIENSTBARKEIT Geh- und Fahrweg gem Pkt 6. Kaufvertrag 1991-07-08 über Gst 472/5 für Gst 463/2
2 a 33050/1994 1429/2011 2597/2011 DIENSTBARKEIT Geh- und Fahrweg gem Pkt 6. Kaufvertrag 1991-07-08 über Gst 472/5 für Gst 463/2
8 a 10011/2003
DIENSTBARKEIT Verlegung, Bestand und Erhaltung von Erdkabeln jeder Art gem Pkt 2 Urkunde 2002-12-20 über Gst 472/5 für Elektrizitätswerk Gösting V. Franz nunmehr GmbH (FN 11255b)
9 a 23792/2006 Vereinbarung über die Aufteilung der Aufwendungen
gem § 32 WEG 2002
Die im C-Blatt eingetragenen Lasten stellen bei der angewandten Bewertungsmethode keinen wertbeeinflussenden Umstand dar und bleiben demgemäß unberücksichtigt.
Es wurden keine außerbücherlichen Darlehen bzw. Rechte und Lasten bekanntgegeben
Die Bewertung erfolgt unter der Fiktion der Geldlastenfreiheit.


erstellt von:

Ing. DI Dr. Josef Bernhofer
8041 Graz, Johann-Weitzer-Weg 21

Ausdruck vom: 14.10.2026 00:02:57 MESZ