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Dienststelle:

BG Mödling (161)

Aktenzeichen:

5 E 59/25f

wegen:

Zwangsversteigerung einer Liegenschaft

Bekannt gemacht am:

27.04.2026

Versteigerungstermin:

am 22.06.2026 um 11:00 Uhr

Versteigerungsort:

Bezirksgericht Mödling, Wiener Straße 4-6, Saal 1, EG

Besichtigungszeit:

16.6.2026, von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr
(Die verpflichtete Partei muss zu diesem Zeitpunkt die Liegenschaft für Interessenten offen halten, widrigenfalls über Antrag einer Partei oder eines Interessenten unter gleichzeitigem Erlag eines Kostenvorschusses von EUR 300,00 ein weiterer Termin mit Schlosser unter Beteiligung des Gerichtes anberaumt werden kann.)

Ort und Zeit der Einsichtnahme:

In das Schätzgutachten und allenfalls auch in die Versteigerungsbedingungen können Sie Einsicht nehmen: täglich von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr beim Bezirksgericht Mödling, Einlaufstelle, Zimmer 1, EG! Gegen Kostenersatz können Ablichtungen angefertigt werden.

Sonstiges:

Die verpflichtete Partei hat keine Erklärung im Sinn des § 6 Abs 1 Z 9 lit a UStG 1994 abgegeben.
An die dinglich Berechtigten, insbesondere an die Pfandgläubiger einschließlich der Gläubiger, zu deren Gunsten eine Höchstbetragshypothek eingetragen ist, sowie bezüglich der Steuern und Abgaben an die öffentlichen Organe ergehen die in der Ediktsdatei im Anhang des Ediktes enthaltenen Aufforderungen.


Grundbuch:

16121 Perchtoldsdorf

EZ:

4765

Grundstücksnr.:

921/48

BLNr:

1

Liegenschaftsadresse:

A.-Petzold-Gasse 5

PLZ/Ort:

2380 Perchtoldsdorf


Kategorie(n):

Einfamilienhaus

Beschreibung (WE):

Auf der gegenständlichen Liegenschaft befindet sich ein weitgehend um 1960 errichtetes eingeschoßiges Bestandsgebäude mit Garage.

Grundstücksgröße:

611 m²


Schätzwert:

552.000,00 EUR

Wert des mitzuversteigernden Zubehörs:

nicht festgestellt

Vadium:

55.200,00 EUR

Geringstes Gebot:

276.000,00 EUR


Sonstige Hinweise:

Es wird empfohlen in das Langgutachten Einsicht zu nehmen.
Ohne Anrechnung auf das Meistbot sind zu übernehmen: öffentlich rechtliche Lasten.
Unter dem geringsten Gebot findet ein Verkauf nicht statt.
(Es können nur Sparurkunden erlegt werden [§ 179 EO]).
Ein amtlicher Lichtbildausweis und ein Staatsbürgerschaftsnachweis, gegebenenfalls ein
Firmenbuchauszug bzw eine beglaubigte Spezialvollmacht sind mitzubringen. Weiters wird die Mitnahme eines Kugelschreibers empfohlen.


Foto(s):

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Ausdruck vom: 05.05.2026 23:56:55 MESZ