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Dienststelle:

BG Seekirchen am Wallersee (590)

Aktenzeichen:

13 E 774/26z

wegen:

Zwangsversteigerung eines Liegenschaftsanteils

Bekannt gemacht am:

03.08.2026

Versteigerungstermin:

am 29.09.2026 um 09:00 Uhr

Versteigerungsort:

Bezirksgericht Seekirchen, Saal 1, EG

Telefonkontakt:

05760121 37573

Ort und Zeit der Einsichtnahme:

Nach telefonischer Vereinbarung unter 05760121 37573

Sonstiges:

BEZEICHNUNG DER LIEGENSCHAFT:
Doppelhaushälfte samt Carport an der Adresse Mödlham 97, 5201 Seekirchen
Liegenschaft bestehend aus Grundstück Nr. 1542/37 mit einer Gesamtfläche von 283m², davon 134m² Bauflächen (Gebäude) und 149m² Gärten sowie ideelle Miteigentumsanteile an der Aufschließungsstraße (Wegparzelle) Grundstücknummer 1542/31 mit einer Gesamtfläche von 587m², davon 6m² Baufläche (Gebäude) und 581m² Sonstige (Straßenverkehrsanlagen)
ZUR LIEGENSCHAFT GEHÖRT FOLGENDES ZUBEHÖR
Einbauküche samt E- Geräte im Wert von pauschal EUR 250,00
ÄNDERUNG DER GESETZLICHEN VERSTEIGERUNGSBEDINGUNGEN:
Gemäß § 146 Abs 1 Z 2 EO werden die Liegenschaftsanteile KG 56311 Mödlham EZ 251, B-
LNr 2 (Doppelhaushäfte), und EZ 221, B-LNR 26 (Anteile an der Aufschließungsstraße),
gemeinsam ausgeboten.
OHNE ANRECHNUNG AUF DAS MEISTBOT ZU ÜBERNEHMENDE LASTEN:
keine Lasten
OPTION ZUR STEUERPFLICHT:
Die verpflichtete Partei hat dem Exekutionsgericht gegenüber keine
Mitteilung nach § 6 Abs 1 Z 9 lit a UStG 1994 abgegeben.
MITTEILUNG ZUR INFORMATIONSMÖGLICHKEITEN UND ANDERE HINWEISE:
Das gesamte Schätzungsgutachten ist (neben einer Kurzfassung) aus der Ediktsdatei ersichtlich. Die sich auf die Liegenschaft beziehenden Urkunden, Schätzungsprotokolle usw. können von den Kauflustigen in der Geschäftsabteilung des Bezirksgerichtes Seekirchen am Wallersee während der für den Parteienverkehr bestimmten Zeit eingesehen werden.
Ablichtungen des gesamten Schätzungsgutachtens sind dort gegen Kostenersatz erhältlich.
Unter dem geringsten Gebot findet ein Verkauf nicht statt.
Das Vadium kann nur in Form von Sparurkunden erlegt werden!
Ein amtlicher Lichtbildausweis mit Staatsbürgerschaftsnachweis, gegebenenfalls ein
Firmenbuchauszug ist von den Bietern mitzubringen. Vertretungen sind nur gegen Vorlage einer beglaubigten Spezialvollmacht möglich.
Der Zuschlag wird unter Vorbehalt der Zustimmung zum Rechtserwerb bzw. Bestätigung, dass keine Zustimmung erforderlich ist, durch die Grundverkehrsbehörde erfolgen. Es sei denn, bereits im Versteigerunstermin wird vom betreibenden Gläubiger oder vom Meistbietenden durch Vorlage der entsprechenden Bestätigung, Bescheinigung oder Urkunde im Sinne des § 33 Abs 1 Salzburger Grundverkehrsgesetz 2023 das Vorliegen eines
Ausnahmetatbestandes nachgewiesen.
An die dinglichen Berechtigten, insbesondere an die Pfandgläubiger, sowie bezüglich der Steuern und Abgaben an die öffentlichen Organe ergehen die in der folgenden Nachricht enthaltenen Aufforderungen.
Im übrigen wird auf die Ediktsdatei verwiesen www.edikte.justiz.gv.at).


Grundbuch:

56311 Mödlham

EZ:

251, 221

Grundstücksnr.:

1542/37, 1542/31

BLNr:

2, 26

Liegenschaftsadresse:

Mödlham 97

PLZ/Ort:

5201 Seekirchen


Kategorie(n):

Einfamilienhaus

Beschreibung (WE):

Bei schätzungsgegenständlicher Liegenschaft handelt es sich um eine Anfang der 90iger Jahre errichtete Doppelhaushälfte in einer Siedlung mit insgesamt 16 Einheiten im Ortsteil Mödlham der Gemeinde Seekirchen. Das Gebäude ist unterkellert und weist 2 Vollgeschoße überirdisch zu Wohnzwecken auf, der Dachboden wurde ohne Baubewilligung ausgebaut, wobei die Raumhöhen nicht dem baurechtlichen Bestimmungen entsprechen. Nordöstlich dem Wohngebäude ist ein Carport angebaut.
Raumeinteilung: EG: Vorraum, WC, Küche, Wohnzimmer mit vorgelagerter Terrasse und Garten; OG: Bad, 3 Schlafzimmer eines hiervon in Kabinettgröße; Balkon; DG 2 Räume (ausgebaut und nicht bewilligt);
KG: Flur und 3 Kellerräume samt Heizraum;

Grundstücksgröße:

283 m²

Objektgröße:

92,19 m²


Schätzwert:

440.050,00 EUR

Beschreibung des mitzuversteigernden Zubehörs:

Einbauküche samt E-Geräte wie im Hauptgutachten detailliert beschrieben;

Wert des mitzuversteigernden Zubehörs:

250,00 EUR

Vadium:

44.005,00 EUR

Geringstes Gebot:

220.025,00 EUR


Sonstige Hinweise:

Teilweise entsprechen die aktuelle räumliche Einteilung Innen nicht den bewilligten Plänen!
Zugehörig zum Exekutionsobjekt ist auch die Übernahme von 2/32 ideellen Miteigentumsanteilen BLNR 26 an EZ 221 GB 56311 Mödlham; Gst. 1542/31; dabei handelt es sich um Anteile an der Aufschliessungsstraße welche keine Verkehrswert aufweist.
ZUR NACHRICHT
ALLGEMEINE AUFFORDERUNG:
Rechte, die diese Versteigerung unzulässig machen würden, sind spätestens im Versteigerungstermin
vor Beginn der Versteigerung bei Gericht anzumelden, widrigens sie zum Nachteil eines gutgläubigen
Erstehers in Ansehung der Liegenschaft selbst nicht mehr geltend gemacht werden könnten.
ALLGEMEINE AUFFORDERUNG AN DIE PFANDGLÄUBIGER:
Diejenigen Gläubiger, für die auf dieser Liegenschaft pfandrechtlich sichergestellte Forderungen haften, mit Ausnahme der Gläubiger mit bedingten Forderungen, werden aufgefordert, vor dem Versteigerungstermin die Erklärung abzugeben, ob sie mit der Übernahme der Schuld durch den Ersteher unter gleichzeitiger Befreiung des bisherigen Schuldners einverstanden sind.
Wird keine Erklärung abgegeben, so wird die Forderung durch Barzahlung berichtigt. Der Gläubiger kann sich aber noch in der Verteilungstagsatzung mit der Übernahme der Schuld in Anrechnung auf das Meistbot durch den Ersteher und der Befreiung des früheren Schuldners einverstanden erklären.
AUFFORDERUNG AN DIE ÖFFENTLICHEN ORGANE BEZÜGLICH DER STEUERN UND SONSTIGEN ÖFFENTLICHEN ABGABEN:
Die öffentlichen Organe, die zur Vorschreibung und Eintreibung der von der Liegenschaft zu entrichtenden Steuern, Zuschläge, Gebühren, und sonstigen öffentlichen Abgaben berufen sind, werden aufgefordert, in Ansehung aller dieser öffentlichen Abgaben, die auf der oben bezeichneten Liegenschaft pfandrechtlich sichergestellt sind, die Erklärung abzugeben, ob die Übernahme der Schuld
durch den Ersteher unter gleichzeitiger Befreiung des bisherigen Schuldners zugestimmt wird.
Wird keine Erklärung abgegeben, wird die Forderung durch Barzahlung berichtigt. Der Gläubiger kann sich aber noch in der Tagsatzung mit der Übernahme der Schuld in Anrechnung auf das Meistbot durch den Ersteher und der Befreiung des bisherigen Schuldners einverstanden erklären.
Die bis zum Versteigerungstermin rückständigen, von der Liegenschaft zu entrichtenden Steuern, Zuschläge, Gebühren und sonstigen öffentlichen Abgaben samt Zinsen und anderen Nebengebühren, die noch nicht pfandrechtlich sichergestellt sind, müssen spätestens im Versteigerungstermin vor Beginn der Versteigerung angemeldet werden, widrigens diese Ansprüche erst nach voller Befriedigung des betreibenden Gläubigers aus der Versteigerung berichtigt werden würden.
UNZULÄSSIGE BIETERABSPRACHEN:
Vereinbarungen, wonach jemand verspricht, bei einer Versteigerung als Mitbieter nicht zu erscheinen
oder nur bis zu einem bestimmten Preis oder sonst nur nach einem gegebenen Maßstab oder gar nicht mitzubieten, sind ungültig. Die für die Erfüllung dieses Versprechens zugesicherten Beträge, Geschenke oder anderen Vorteile können nicht eingeklagt werden. Was dafür wirklich gezahlt oder übergeben worden ist, kann zurückgefordert werden.


Foto(s):

Ansicht aus Osten (916 KB) Ansicht aus Norden (830 KB) Garten (306 KB) EG Küche (139 KB) OG Schlafzimmer 1 (184 KB) OG Schlafzimmer 2 (151 KB) OG Schlafzimmer 3 (130 KB) OG Bad (171 KB) DG nicht bewilligt (159 KB) EG Wohnzimmer (210 KB)

Ausdruck vom: 04.08.2026 03:46:23 MESZ