Zuschlag ohne Überbot - Landwirtschaft (WG + Äcker)
4 E 9/25p
Zwangsversteigerung einer Liegenschaft
07.10.2026
Die Liegenschaft(en) Grundbuch
32008 Gols EZ 1625, 2328, 4812, 4972, 7223, 7367, 6556, 6560, 6662, 943, 3663, 1416, 7427, und 622
BLNr. 1,2,3
samt dem im Schätzungsprotokoll verzeichneten Zubehör wird/werden dem Meistbietenden auf Grund der Versteigerungsbedingungen um das Meistbot von 90.000,00 EUR zugeschlagen.
Der Zuschlag kann nicht durch ein Überbot unwirksam gemacht werden.
Die Liegenschaft EZ 7427 KG 32008 Gols samt dem im Schätzungsprotokoll allenfalls
verzeichneten Zubehör wird – nachdem das Amt der Burgenländischen Landesregierung als
Agrarbehörde I. Instanz ausgesprochen hat, dass mit dem gegenständlichen Rechtsgeschäft
die Aufstockung eines Landwirtschaftsbetriebes im Sinne § 2 Z 5 des Landesgesetzes vom
27. 07. 1970 über Landwirtschaftliche Siedlungswesen, LGBL Nr. 41 erfolgt und diese
Maßnahme unmittelbar der Zielsetzung des § 1 Abs. 2. leg. cit. Entspricht, dem Ersteher auf Grund der
Versteigerungsbedingungen um das Meistbot von EUR 90.000,- zugeschlagen.
Die gegenständliche Versteigerung kann durch kein Überbot unwirksam gemacht werden.
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