Versteigerung - gemischt genutztes Haus
1 E 1616/25d
Zwangsversteigerung einer Liegenschaft
26.05.2026
am 30.06.2026 um 08:30 Uhr
Bezirksgericht Gmünd, Schremser Straße 9, 3950 Gmünd, 2. Stock, Verhandlungssaal 2
02852 - 52291 28
Die sich auf die Liegenschaft beziehenden Urkunden, Schätzungsprotokolle usw. können
beim Bezirksgericht Gmünd in Niederösterreich eingesehen werden. Ausdrucke des gesamten
Schätzgutachtens sind gegen Kostenersatz erhältlich. Das Gutachten und eine Kurzfassung
sind aus der Ediktsdatei zu ersehen.
Ohne Anrechnung auf das Meistbot sind vom Ersteher zu übernehmen:
Gebühren- und Abgabenrückstände aufgrund von Bescheiden mit dinglicher Wirkung, wie
insbesondere aufgrund von Bescheiden nach NÖ Bauordnung 1996, NÖ
Gemeindewasserleistungsgesetz 1978, NÖ Kanalgesetz 1977, NÖ Abfallwirtschaftsgesetz
1992, NÖ Seuchenvorsorgeabgabegesetz 2010, NÖ Gebrauchsabgabegesetz 1973, die mit
einer Höhe von EUR 664,01 (Stadtgemeinde Heidenreichstein) und EUR 153,66
(Gemeindeverband für den Bezirk Gmünd) bekannt gegeben und im Schätzwert
berücksichtigt wurden.
In Abänderung der gesetzlichen Versteigerungsbedingungen beträgt das geringste Gebot
EUR 244.000,00.
Die verpflichtete Partei hat dem Exekutionsgericht gegenüber keine Mitteilung nach § 6 Abs 1
Z 9 lit a UStG 1994 abgegeben.
Das Vadium kann nur in Form von Sparurkunden erlegt werden.
Ein amtlicher Lichtbildausweis und ein Staatsbürgerschaftsnachweis sind zur Versteigerung
mitzubringen. Vertreter eines Bieters haben die Vertretungsbefugnis durch öffentliche
Urkunden oder durch öffentlich beglaubigte Vollmacht nachzuweisen. Gesetzliche Vertreter
von Rechtsträgern, die im Firmenbuch eingetragen sind, müssen einen Firmenbuchauszug,
Vertreter anderer juristischer Personen eine Bestätigung der zuständigen Behörden über die
Vertretungsbefugnis vorlegen.
Der Verpflichtete hat in der Zeit zwischen der Bekanntmachung und der Vornahme der
Versteigerung Kauflustigen die Besichtigung der Liegenschaft und ihres Zubehörs zu
gestatten. Auch Dritte haben die Besichtigung zu dulden.
Rechte an der Liegenschaft, welche die Versteigerung unzulässig machen würden, sind
spätestens im Versteigerungstermin vor Beginn der Versteigerung bei Gericht anzumelden,
widrigens sie zum Nachteil eines gutgläubigen Erstehers in Ansehung der Liegenschaft selbst
nicht mehr geltend gemacht werden könnten.
Gläubiger, für welche auf der Liegenschaft pfandrechtlich sichergestellte Forderungen haften,
mit Ausnahme der Gläubiger mit bedingten Forderungen, werden aufgefordert, bekannt zu
geben, ob sie mit der Übernahme der Schuld durch den Ersteher unter gleichzeitiger
Befreiung des bisherigen Schuldners einverstanden sind.
Die öffentlichen Organe, die zur Vorschreibung und Eintreibung der von der Liegenschaft zu
entrichtenden Steuern, Zuschläge und sonstigen öffentlichen Abgaben berufen sind, werden
aufgefordert, in Ansehung der bereits pfandrechtlich sichergestellten Steuern, Zuschläge, Gebühren und sonstigen öffentlichen Abgaben zu erklären, ob sie mit der Übernahme der
Schuld durch den Ersteher unter gleichzeitiger Befreiung des bisherigen Schuldners
einverstanden sind, und überdies spätestens im Versteigerungstermin vor Beginn der
Versteigerung die bis dahin rückständigen, von der Liegenschaft zu entrichtenden, durch
bücherliche Eintragung oder pfandweise Beschreibung noch nicht sichergestellten Steuern,
Zuschläge, Gebühren und sonstigen öffentlichen Abgaben samt Zinsen und anderen
Nebengebühren anzumelden, widrigens diese letzteren Ansprüche, ohne Rücksicht auf das
ihnen sonst zustehende Vorrecht, erst nach voller Befriedigung des betreibenden Gläubigers
aus der Verteilungsmasse berichtigt werden würden.
Vereinbarungen, wonach jemand verspricht, bei einer Versteigerung als Mitbieter nicht zu
erscheinen oder nur bis zu einem bestimmten Preis oder sonst nur nach einem gegebenen
Maßstab oder gar nicht mitzubieten, sind ungültig. Die für die Erfüllung dieses Versprechens
zugesicherten Beträge, Geschenke oder andere Vorteile können nicht eingeklagt werden.
Was dafür wirklich gezahlt oder übergeben worden ist, kann zurückgefordert werden. Über
eine Person, die während des Versteigerungsverfahrens Vereinbarungen in diesem Sinn
schließt oder zu schließen versucht, kann eine Ordnungsstrafe bis zu EUR 10.000 verhängt
werden. Eine Person, die vor oder während des Versteigerungstermins Vereinbarungen in
diesem Sinn schließt oder zu schließen versucht, kann vom Bieten ausgeschlossen werden.
07111 Heidenreichstein
1068
1256/11, 1256/12
6 und 7 (je 1/2 Anteil)
Waidhofner Straße 39
3860 Heidenreichstein
gemischt genutztes Haus
Die bewertungsgegenständliche Liegenschaft liegt innerhalb des Stadtgebietes der Stadt Heidenreichstein im politischen Bezirk Gmünd im Bundesland Niederösterreich. Die Liegenschaft liegt im östlichen Stadtteil der Stadt Heidenreichstein und grenzt unmittelbar nördlich an das öffentliche Gut (Bundesstraße B 5 - Waidhofner Straße) an, von dem auch die Erschließung der Liegenschaft erfolgt. Die in der bewertungsgegenständlichen Liegenschaft EZ 1068 inneliegenden Grundstücke 1256/11 und 1256/12 bilden eine zusammenhängende Grundstücksfläche mit einer unregelmäßigen Grundrissform mit einem grundbücherlichen Gesamtflächenausmaß von 1.257 m². Die Grundstücksfläche weist ein Gefälle von Südosten nach Nordwesten auf. Auf der bewertungsgegenständlichen Liegenschaft besteht zum Bewertungsstichtag ein Wohn- und Ordinationsgebäude, welches in Massivbauweise in offener Bauweise errichtet ist. Das Wohnhaus besteht aus 1. und 2. Kellergeschoß, Erd- und Obergeschoß und teilausgebautem Dachgeschoß. Im 2. Kellergeschoß, das ca. 1978 zugebaut wurde, sind ein Hobbyraum, ein WC und 1 Geräteraum mit einer Gesamtnutzfläche von ca. 97 m² untergebracht. Über dem 2. Kellergeschoß befindet sich eine Terrasse. Im 1. Kellergeschoß ist eine Wohnung mit Vorraum, Bad, Wirtschaftsraum und 3 Räumen eingebaut. Diese Wohneinheit ist vom Garten her getrennt begehbar. Die Nutzfläche dieser Einheit beträgt ca. 77 m². Die restlichen Räume im 1. Kellergeschoß sind Nebenräume (Vorraum, AR, WC, Bar Heizraum, Lagerkeller und Vorraum) mit einer Gesamtnutzfläche von ca. 58 m². Im Erdgeschoß ist eine Wohnung mit einer Wohnnutzfläche von ca. 89 m² zuzüglich gartenseitigem Balkon mit ca. 6 m² und eine Ordination mit einer Nutzfläche von ca. 62 m² sowie eine Garage mit einer Nutzfläche von ca. 22 m² eingebaut. Der Eingang in die beiden Einheiten erfolgt jeweils von einem überdachten Vorplatz. Im Obergeschoß ist eine Wohnung mit einer Wohnnutzfläche von ca. 83 m² zuzüglich einem Balkon mit ca. 19 m² untergebracht. Im teilausgebauten Dachgeschoß ist ein Aufenthaltsraum mit einer Nutzfläche von ca. 39 m² eingebaut. Über den teilausgebauten Dachboden liegen im Bauakt bei der zuständigen Stadtgemeinde Heidenreichstein keine Unterlagen (Einreichpläne, Baubewilligungs- und Benützungsbewilligungsbescheide, Baufertigstellungsmeldungen, o.ä.) auf. Ein Baukonsens für den Teilausbau des Dachgeschoßes (Aufenthaltsraum) ist somit nicht feststellbar. Bauweise (lt. Baubeschreibung bzw. soweit augenscheinlich erkennbar):2. Kellergeschoß: Fundamente: Stampfbeton; Säulen und Unterzüge: Stahlbeton; Mauerwerk: Bruchsteinmauerwerk bzw. Schalsteinmauerwerk; Dach: Flachdach; Eindeckung: Polyesterbeschichtung. Wohn- und Ordinationsgebäude: Fundament, Sockel- und Kellermauerwerk: Bruchsteinmauerwerk; Stiegenwände: 25 cm Mauerziegel; Abteilungsmauern: 7,5 cm Heraklithwände; aufgehendes Mauerwerk: 38 cm Ziegelmauerwerk (Wohnhaus); 25 cm Ziegelmauerwerk (Ordination); Decke über KG: Eisenbetondecke; Decke über KG (Zubau): Stahlbetondecke; restliche Decken: Tramdecken; Dachkonstruktion: Walmdachstuhl; Holzsparren mit Vollschalung; Dacheindeckung: Dachziegel; Regenrinnen und Dachverblechung: Kupferblech; Fassaden: Bruchsteinmauerwerk (KG); 5 cm Styropor verputzt (Ordination) und Zubau; Grobkornputz straßenseitig; Eternittäfelung (mittlerer Teil der Nordfassade); Treppe EG/KG: gefächerte Massivtreppe mit Kunststoffbelag; Treppen EG/OG/DG: zweiläufige Holzwangentreppen mit Podest; Fenster: Kunststofffenster mit 2-Scheiben-Isolierverglasung; Kunststofffenster mit 3-Scheibenisolierverglasung (Ordination); Dachflächenfenster aus Holz mit 2-Scheiben-Isolierverglasung (DG); Hauseingangstüren: Kunststoff- und Aluminiumtüren jeweils mit 2-Scheiben-Isolierverglasung ; Garagentor-Wohnhaus: 1 Deckensektionaltor mit elektrischem Antrieb und Funkfernsteuerung; Innentüren: Umfassungszargen und Türblätter furniert bzw. beschichtet; Innentüren KG: Stahleckzargen mit Türblättern beschichtet; Heizung 1.KG-Wohnräume: Elektronachtspeicheröfen; Heizung Wohnung -EG: Elektropaneelheizkörper, 2 Kachelöfen, Elektro-Nachtspeicheröfen; Heizung Ordination-EG: Warmwasserzentralheizungsanlage; Wärmeerzeugungssystem: Festbrennstoffkessel und Erdgastherme; Wärmeabgabesystem: Fußbodenheizung (Heizkessel) und Radiatoren (Erdgastherme); Heizung-OG: Elektropaneelheizkörper und Elektronachtspeicheröfen in den Wohnräumen; Elektrofußbodenheizung in Bad, Vorraum, WC; Heizung-DG: Elektronachtspeicherofen. Das Wohn- und Ordinationsgebäude befindet sich zum Bewertungsstichtag in einem instandsetzungsbedürftigen Bau- und Erhaltungszustand. Die Wohnräume im 1. Kellergeschoß sowie im Erd- und Obergeschoß verfügen jeweils über einen normalen bis einfachen, die Nebenräume über einen sehr einfachen Ausstattungsstandard. Auf der Liegenschaft besteht weiters unmittelbar an der nördlichen und westlichen Grundstücksgrenze eine Kleingarage. Die Kleingarage ist in Massivbauweise errichtet und besteht aus Erdgeschoß und Kellergeschoß. Im Erdgeschoß ist ein Garagenraum untergebracht und nördlich an die Garage besteht ein ebenerdiger Anbau mit einer Sauna und einem Aufenthaltsraum. Im Kellergeschoß sind ein Vorraum und Schutzräume untergebracht. Über das in der Kleingarage bestehende Kellergeschoß liegen im Bauakt bei der zuständigen Stadtgemeinde Heidenreichstein keine Unterlagen (Einreichpläne, Baubewilligungs- und Benützungsbewilligungsbescheide, Baufertigstellungsmeldungen, o.ä.) auf. Ein Baukonsens für das Kellergeschoß ist somit nicht feststellbar. Außenanlagen: Vorgarten: Grünfläche; Einfriedung: Betonsockel mit Metallzaun; Garagenzufahrt: teilweise mit Beton und teilweise mit Steinpflaster befestigt; Stützwand mit Bruchsteinen; Aufgangstreppe
Garten/1.Kellergeschoß: Massivtreppe mit Natursteinplattenbelag und Betonbrüstungswand;
Garagenzufahrt: mit Natursteinplatten befestigt; Betonstützwände; Pool: gemauert; Garten: Grünfläche (Wiese) mit Baum- und Strauchbestand; Einfriedungen: Beton- bzw. Natursteinsockel mit Metallgitterzaun (straßenseitig), Betonsockel mit Drahtgeflechtzaun.
1.257 m²
569,00 m²
244.000,00 EUR
kein Zubehör
24.400,00 EUR
244.000,00 EUR
Interessenten wird empfohlen, in das Langgutachten Einsicht zu nehmen.






























