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Dienststelle:

BG Gmünd in Niederösterreich (070)

Aktenzeichen:

1 E 764/26m

wegen:

Zwangsversteigerung einer Liegenschaft

Bekannt gemacht am:

08.10.2026

Versteigerungstermin:

am 12.11.2026 um 08:30 Uhr

Versteigerungsort:

Bezirksgericht Gmünd, Schremser Straße 9, 3950 Gmünd, 2. Stock, Verhandlungssaal 2

Telefonkontakt:

02852-52291-28

Sonstiges:

Die sich auf die Liegenschaft beziehenden Urkunden, Schätzungsprotokolle usw. können
beim Bezirksgericht Gmünd in Niederösterreich eingesehen werden. Ausdrucke des gesamten
Schätzgutachtens sind gegen Kostenersatz erhältlich. Das Gutachten und eine Kurzfassung
sind aus der Ediktsdatei zu ersehen.
Ohne Anrechnung auf das Meistbot sind vom Ersteher zu übernehmen:
Gebühren- und Abgabenrückstände aufgrund von Bescheiden mit dinglicher Wirkung, wie
insbesondere aufgrund von Bescheiden nach NÖ Bauordnung 1996, NÖ
Gemeindewasserleistungsgesetz 1978, NÖ Kanalgesetz 1977, NÖ Abfallwirtschaftsgesetz 1992, NÖ Seuchenvorsorgeabgabegesetz 2010, NÖ Gebrauchsabgabegesetz 1973, die mit
einer Höhe von EUR 2.974,24 bekannt gegeben und im Schätzwert berücksichtigt wurden.
In Abänderung der gesetzlichen Versteigerungsbedingungen beträgt das geringste Gebot
EUR 261.000,00.
Die verpflichtete Partei hat dem Exekutionsgericht gegenüber keine Mitteilung nach § 6 Abs 1
Z 9 lit a UStG 1994 abgegeben.
Das Vadium kann nur in Form von Sparurkunden erlegt werden.
Ein amtlicher Lichtbildausweis und ein Staatsbürgerschaftsnachweis sind zur Versteigerung
mitzubringen. Vertreter eines Bieters haben die Vertretungsbefugnis durch öffentliche
Urkunden oder durch öffentlich beglaubigte Vollmacht nachzuweisen. Gesetzliche Vertreter
von Rechtsträgern, die im Firmenbuch eingetragen sind, müssen einen Firmenbuchauszug,
Vertreter anderer juristischer Personen eine Bestätigung der zuständigen Behörden über die
Vertretungsbefugnis vorlegen.
Der Verpflichtete hat in der Zeit zwischen der Bekanntmachung und der Vornahme der
Versteigerung Kauflustigen die Besichtigung der Liegenschaft und ihres Zubehörs zu
gestatten. Auch Dritte haben die Besichtigung zu dulden.
Rechte an der Liegenschaft, welche die Versteigerung unzulässig machen würden, sind
spätestens im Versteigerungstermin vor Beginn der Versteigerung bei Gericht anzumelden,
widrigens sie zum Nachteil eines gutgläubigen Erstehers in Ansehung der Liegenschaft selbst
nicht mehr geltend gemacht werden könnten.
Gläubiger, für welche auf der Liegenschaft pfandrechtlich sichergestellte Forderungen haften,
mit Ausnahme der Gläubiger mit bedingten Forderungen, werden aufgefordert, bekannt zu
geben, ob sie mit der Übernahme der Schuld durch den Ersteher unter gleichzeitiger
Befreiung des bisherigen Schuldners einverstanden sind.
Die öffentlichen Organe, die zur Vorschreibung und Eintreibung der von der Liegenschaft zu
entrichtenden Steuern, Zuschläge und sonstigen öffentlichen Abgaben berufen sind, werden
aufgefordert, in Ansehung der bereits pfandrechtlich sichergestellten Steuern, Zuschläge,
Gebühren und sonstigen öffentlichen Abgaben zu erklären, ob sie mit der Übernahme der
Schuld durch den Ersteher unter gleichzeitiger Befreiung des bisherigen Schuldners
einverstanden sind, und überdies spätestens im Versteigerungstermin vor Beginn der
Versteigerung die bis dahin rückständigen, von der Liegenschaft zu entrichtenden, durch
bücherliche Eintragung oder pfandweise Beschreibung noch nicht sichergestellten Steuern,
Zuschläge, Gebühren und sonstigen öffentlichen Abgaben samt Zinsen und anderen
Nebengebühren anzumelden, widrigens diese letzteren Ansprüche, ohne Rücksicht auf das ihnen sonst zustehende Vorrecht, erst nach voller Befriedigung des betreibenden Gläubigers
aus der Verteilungsmasse berichtigt werden würden.
Vereinbarungen, wonach jemand verspricht, bei einer Versteigerung als Mitbieter nicht zu
erscheinen oder nur bis zu einem bestimmten Preis oder sonst nur nach einem gegebenen
Maßstab oder gar nicht mitzubieten, sind ungültig. Die für die Erfüllung dieses Versprechens
zugesicherten Beträge, Geschenke oder andere Vorteile können nicht eingeklagt werden.
Was dafür wirklich gezahlt oder übergeben worden ist, kann zurückgefordert werden. Über
eine Person, die während des Versteigerungsverfahrens Vereinbarungen in diesem Sinn
schließt oder zu schließen versucht, kann eine Ordnungsstrafe bis zu EUR 10.000 verhängt
werden. Eine Person, die vor oder während des Versteigerungstermins Vereinbarungen in
diesem Sinn schließt oder zu schließen versucht, kann vom Bieten ausgeschlossen werden.


Grundbuch:

07122 Kleinradischen

EZ:

20

Grundstücksnr.:

334

BLNr:

6

Liegenschaftsadresse:

Klein-Radischen 21

PLZ/Ort:

3862 Eisgarn


Kategorie(n):

Einfamilienhaus

Beschreibung (WE):

Die bewertungsgegenständliche Liegenschaft liegt innerhalb des Ortsgebietes der zur Marktgemeinde Eisgarn gehörigen Ortschaft Klein-Radischen im politischen Bezirk Gmünd im nördlichen Waldviertel im Bundesland Niederösterreich und grenzt unmittelbar südlich an die Gemeindestraße an, von der auch die Erschließung der Liegenschaft erfolgt. Die an die Liegenschaft südlich unmittelbar angrenzenden Grundstücke sind jeweils als Bauland-Agrargebiet (BA) gewidmet, die an die Liegenschaft östlich unmittelbar angrenzenden Grundstücke sind jeweils als Grünland-Park (Gp) gewidmet. Die südlich unmittelbar angrenzenden Grundstücke 332/2 und 337 sind großteils mit einer aufgeständerten PV-Anlage bebaut. Das in der Liegenschaft EZ 20 inneliegende Grundstück 334 weist eine unregelmäßige Grundrissform mit einem grundbücherlichen Flächenausmaß von 665 m² auf. Auf der Liegenschaft besteht zum Bewertungsstichtag ein Einfamilienhaus mit angebauter Garage. Das Einfamilienhaus ist in Holzriegel-Fertigteilbauweise (ELK-Fertighaus AG) errichtete Wohnhaus mit Garage (Massiv-Fertigteilbauweise) ist in offener Bauweise errichtet. Das Einfamilienhaus besteht aus Erdgeschoß und Obergeschoß auf Fundamentplatte. Die unmittelbar östlich an das Einfamilienhaus angebaute Garage ist nicht unterkellert. Im Erd- und Obergeschoß ist eine Wohneinheit mit einer Wohnnutzfläche von gesamt ca. 155 m² untergebracht. Im Erdgeschoß ist dem Einfamilienhaus an der südlichen und östlichen Gebäudefront eine nicht überdachte Terrasse vorgelagert. Die westlich an das Einfamilienhaus unmittelbar angebaute Fertigteilgarage hat eine Nutzfläche von ca. 35 m². Bauweise: Holzriegelbauweise System ELK; Regenrinnen und Verblechungen: Aluminiumblech beschichtet; Fenster: Kunststofffenster mit 3-Scheiben-Isolierverglasung mit Außenrollläden elektrisch angetrieben; Kunststofffenster mit 2-Scheiben-Isolierverglasung (Vorraum); Innentüren: Umfassungszargen und Türblätter furniert; Hauseingangstür: Massivholztür mit 2-Scheiben-Isolierglaselementen; Garageneinfahrtstor: 1 Decken-sektionaltor mit elektrischem Antrieb und Funkfernsteuerung; Heizung: Warmwasserzentralheizungsanlage; Wärmeerzeugungssystem: Luft/Wasser-Wärmepumpe; Wärmeabgabesystem: Fußbodenheizung; Warmwasseraufbereitung: Warmwasserspeicher. Das Wohnhaus mit Garage sowie die Außenanlagen sind zum Bewertungsstichtag zur Gänze fertig und befinden sich in einem neuwertigen Bau- und Erhaltungszustand. Die Wohnräume im Erd- und Obergeschoß verfügen jeweils über einen normalen, die Nebenräume im Erdgeschoß über einen einfachen Ausstattungsstandard. Gemäß Energieausweis beträgt der spezifische Standort-Referenz-Wärmebedarf (HWB Ref SK) 42,3 kWh/m²a. Vorhandene Außenanlagen:
Garagenzufahrt und Hauszugang: mit Betonsteinpflaster befestigt; Einfriedung: Natursteinmauer mit Metallständern und Doppelstabgitterzaun mit Sichtschutzplane, Drahtgeflechtzaun (südseitig); Terrasse: mit Betonplatten befestigt, 1 Gartendusche; Gartenhaus: Grundrissausmaß: ca. 3 m x 3 m; Fundament: Betonplatte; Holzständerkonstruktion beidseitig beplankt, außen mit Profilholzbrettern, innen mit OSB-Platten; Dach: Satteldach mit Bitumeneindeckung; Fenster: Holzfenster mit Einfachverglasung; Eingangstür: zweiflügelige Massivholztür; erkennbare Feuchtigkeitsschäden; das Gartenhaus befindet sich in einem stark instandsetzungsbedürftigem Bau- und Erhaltungszustand;
PV-Anlage: Aufdach-PV Anlage, 12 Paneele a 275 W, Leistung ca. 3,3 kWp; Wechselrichter (Fabr. Fronius), ohne Batteriespeicher; überdachtes Schwimmbecken: Ausmaß: 6 x 3,5 m x 1,5 m; Konstruktion: Kunststoffbecken; Umrahmung und Einfassung mit Betonplatten; Überdachung: Aluminium Schiebeelemente mit Kunststoffplatten; Vorgarten/Garten: ungepflegte Grünfläche.

Grundstücksgröße:

665 m²

Objektgröße:

155,00 m²


Schätzwert:

261.000,00 EUR

Wert des mitzuversteigernden Zubehörs:

1.000,00 EUR

Vadium:

26.200,00 EUR

Geringstes Gebot:

261.000,00 EUR


Sonstige Hinweise:

Interessenten wird empfohlen, in das Langgutachten Einsicht zu nehmen.


Foto(s):

Ansicht (113 KB) EG-Diele (145 KB) EG Küche (76 KB) EG Wohnzimmer (37 KB) EG Technikraum (126 KB) EG Bad (109 KB) EG Zimmer (107 KB) OG Galerie (129 KB) OG Bad (80 KB) OG-WC (78 KB) OG Zimmer (117 KB) OG Zimmer (85 KB) Pool (212 KB) Gartenhaus (198 KB) Garten-Terrasse (188 KB) Garage (139 KB)

Ausdruck vom: 08.10.2026 23:03:03 MESZ