Versteigerung - Wohnung Top B7 inkl. Stellpl.
10 E 138/25b
Zwangsversteigerung einer Liegenschaft
07.07.2026
am 09.09.2026 um 10:00 Uhr
Bezirksgericht Kufstein, Verhandlungssaal 2, Parterre
05 76014 3452 00
Dienstag, den 8.9.2026, 12.00 Uhr
Kronthalerstraße 2-4, 6330 Kufstein
Bezirksgericht Kufstein
Exekutionsabteilung 1. Stock Zimmer 206
Montag bis Freitag von 08.00 - 12.00 Uhr
Die Versteigerung findet auf Antrag der betreibenden Partei Sparkasse Kufstein vertreten durch HRR Rechtsanwälte GmbH zu 10 E 138/25b
aufgrund der gesetzlichen Versteigerungsbedingungen die Versteigerung folgender Liegenschaft statt:
EZ 77, GB 83008 Kufstein, BLNr. 174, 384/22480tel Anteilen,
verbunden mit Wohnungseigentum an Wohnung TOP B7 nebst mitparifzierten TG-Stellplätzen
61 & 62, sowie Kellerraum insgesamt: Wohnnutzfläche (WNfl.): 148,52 m² (66,03 m² im 4. OG
und 82,49m² im DG); zzgl. Nebenflächen: Kellerabteil: 9,50 m², Balkon (Nord): 3,5 m²,
Dachterrasse: 126,08 m², sowie zwei mitparifizierte Tiefgaragenabstellplätze (TG 61 & TG 62).
Liegenschaftsadresse Kronthalerstraße 2-4, 6330 Kufstein
Schätzwert : EUR 1.008.000,00
Wert des Zubehörs laut Gutachten Seite 32f EUR 27.300,00
Schätzwert gesamt: EUR 1.035.300,00
Geringstes Gebot : EUR 517.650,00
Vadium (kein Bargeld) : EUR 103.530,00
Zu übernehmen sind ohne Anrechnung auf das Meistbot die in CLNr 6 bis 13 einverleibten
Dienstbarkeiten und Vereinbarungen.
Als Sicherheitsleistung (Vadium) kommen nur inländische Sparurkunden (Sparbuch) in
Betracht, die auch auf den Namen des Bieters lauten.
Auf das Gutachten des Sachverständigen/Objektbeschreibung mit Fotoserie im Internet unter
"www.edikte.justiz.gv.at"wird verwiesen.
Einsichtnahme in das Gutachten auch beim Bezirksgericht Kufstein, Exekutionsabteilung,
möglich.
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Es ging keine Mitteilung gem § 6/1 Ziff. 9A UStG 1994 von der verpflichteten Partei ein.
Bei Nichterlag des Meistbotes binnen 2 Wochen ab Zuschlagserteilung sind 4 %
Meistbotszinsen zu bezahlen ( § 201 Abs 3 EO).
Unter dem geringsten Gebot findet ein Verkauf nicht statt.
Es wird ein Besichtigungstermin dieser Liegenschaft festgesetzt für den
Dienstag, den 8.9.2026, 12.00 Uhr
Die verpflichtete Partei hat eine Besichtigung der zur Versteigerung kommenden Werte durch
Interessenten zu der festgesetzten Zeit zu ermöglichen und für freien Zutritt zu sorgen,
widrigenfalls sie mit Ordnungsstrafen dazu verhalten werden könnte und die durch ihr
Verhalten auflaufenden Kosten zu ersetzen hat.
Allgemeine Aufforderung
Rechte, die diese Versteigerung unzulässig machen würden, sind spätestens zum
Versteigerungstermin vor Beginn der Versteigerung bei Gericht anzumelden, widrigens sie
zum Nachteil eines gutgläubigen Erstehers in Ansehung der Liegenschaft selbst nicht mehr
geltend gemacht werden könnten.
Allgemeine Aufforderung an die Pfandgläubiger
An die dinglich Berechtigten, insbesondere an die Pfandgläubiger einschließlich der
Gläubiger, zu deren Gunsten eine Höchstbetragshypothek eingetragen ist, sowie
bezüglich der Steuern und Abgaben an die öffentlichen Organe ergehen die in der
folgenden Nachricht enthaltenen Aufforderungen.
Diejenigen Gläubiger, für die auf dieser Liegenschaft pfandrechtlich sichergestellte
Forderungen haften, mit Ausnahme der Simultanpfandgläubiger und der Gläubiger mit
bedingten Forderungen, werden aufgefordert, vor dem Versteigerungstermin die Erklärung
abzugeben, ob sie mit der Übernahme der Schuld durch den Ersteher unter gleichzeitiger
Befreiung des bisherigen Schuldners einverstanden sind.
Wird keine Erklärung abgegeben, so wird die Forderung durch Barzahlung berichtigt. Der
Gläubiger kann sich aber noch in der Verteilungstagsatzung mit der Übernahme der Schuld in
Anrechnung auf das Meistbot durch den Ersteher und der Befreiung des früheren Schuldners
einverstanden erklären.
Aufforderung an die öffentlichen Organe
bezüglich der Steuern und sonstigen öffentlichen Abgaben
Die öffentlichen Organe, die zur Vorschreibung und Eintreibung der von der Liegenschaft zu
entrichtenden Steuern, Zuschläge, Gebühren und sonstigen öffentlichen Abgaben berufen
sind, werden aufgefordert, in Ansehung aller dieser öffentlichen Abgaben, die auf der oben
bezeichneten Liegenschaft pfandrechtlich sichergestellt sind, die Erkärung abzugeben, ob der
Übernahme der Schuld durch den Ersteher unter gleichzeitiger Befreiung des bisherigen
Schuldners zugestimmt wird.
Wird keine Erkärung abgegeben, wird die Forderung durch Barzahlung berichtigt. Der
Gläubiger kann sich aber noch in der Tagsatzung mit der Übernahme der Schuld in
Anrechnung auf das Meistbot durch den Ersteher und der Befreiung des bisherigen
Schuldners einverstanden erklären.
Die bis zum Versteigerungstermin rückständigen, von der Liegenschaft zu entrichtenden
Steuern, Zuschläge, Gebühren und sonstigen öffentlichen Abgaben samt Zinsen und anderen
Nebengebühren, die noch nicht pfandrechtlich sichergestellt sind, müssen spätestens im
Versteigerungstermin vor Beginn der Versteigerung angemeldet werden, widrigens diese
Ansprüche erst nach voller Befriedigung des betreibenden Gläubigers aus der Versteigerung
berichtigt werden würden.
Ungültige Vereinbarungen
Vereinbarungen, wonach jemand verspricht, bei einer Versteigerung als Mitbieter nicht zu
erscheinen oder nur bis zu einem bestimmten Preis oder sonst nur nach einem gegebenen
Maßstab oder gar nicht mitzubieten, sind ungültig. Die für die Erfüllung dieses Versprechens
zugesicherten Beträge, Geschenke oder anderen Vorteile können nicht eingeklagt werden.
Was dafür wirklich gezahlt oder übergeben worden ist, kann zurückgefordert werden.
83008 Kufstein
77
30/1
174
Kaiserbergstraße 4+8 / / Kronthalerstraße 2+4
6330 Kufstein
Wohnungseigentumsobjekt
Die bewertungsgegenständliche Wohnung ist im 4. Obergeschoss sowie Dachgeschoss situiert und verfügt über einen Gang, ein Badezimmer (zwei Waschbecken, Dusche, Badewanne), ein separates WC, eine Küche (großzügige Einbauküche mit Koch- und Arbeitsbereich ausgeführt und unter anderem mit Cerankochfeld samt Dunstabzug und Miele Geräten) ein Wohnzimmer, zwei Wirtschaftsräume sowie zwei Schlafzimmer. Außerdem verfügt die Wohnung über einen kleinen Balkon im „Master-Bedroom“. Das Highlight der Wohnung ist die große Dachterrasse mit Festungsblick.
2.700 m²
148,52 m²
1.008.000,00 EUR
Einbauküche und versch. weiteres Zubehör; vgl. Ausführungen im Gutachten für eine detaillierte Beschreibung inkl. Fotodokumentation.
27.300,00 EUR
103.530,00 EUR
517.650,00 EUR
Es besteht KEINE Freizeitwohnsitzwidmung!
Die Lektüre des Langgutachtens ist unerlässlich.

