Versteigerung - Wohnhaus Marchtrenk EZ 3063
12 E 1454/25m
Zwangsversteigerung einer Liegenschaft
11.02.2026
am 18.03.2026 um 14:00 Uhr
Bezirksgericht Wels, Saal Nr. 12
05 7601 21 42732
am 17.03.26 um 14:30 Uhr an Ort und Stelle der Besichtigung
1. TELEFONISCHE VORANMELDUNG: Bietinteressenten und Teilnehmer an der Versteigerung
werden ersucht, sich für den Versteigerungstermin in der Zeit zwischen 9. – 13.3.2026, 8:00 bis 12:00
Uhr telefonisch beim BG Wels unter der Nummer 05 760121 42732 anzumelden.
2. Der Verpflichtete hat nicht bis spätestens 14 Tage nach Bekanntgabe des Schätzwertes dem
Exekutionsgericht mitgeteilt, dass er auf die Steuerbefreiung gemäß § 6 Abs. 1 Z.9 lit. a UStG
verzichtet.
b) unter Sonstige Hinweise:
1. Es ergeht die Aufforderung, bei Anmeldung einer Forderung gleichzeitig bekanntzugeben, auf
welches Konto - Bankinstitut mit Adresse, IBAN und BIC - ein allfälliger Zuweisungsbetrag überwiesen
werden soll.
2. Ein Bieter hat zum Versteigerungstermin einen amtlichen Lichtbildausweis mitzubringen. Angebote
eines Vertreters dürfen nur zugelassen werden, wenn dessen Vertretungsbefugnis durch öffentliche
Urkunden oder durch öffentlich beglaubigte Vollmacht nachgewiesen ist. Die Vollmacht muss eine
besondere, zumindest auf die Gattung des Geschäfts, also auf das Bieten in der Zwangsversteigerung,
lautende sein. Vertreter einer OG, KG, AG oder sonstigen handelsrechtlichen Gesellschaft oder
Genossenschaft oder Erwerbsgesellschaft müssen neben der Vollmacht noch einen Firmenbuchauszug
oder eine Bestätigung des Firmenbuchgerichts beibringen, damit die Vertretungsbefugnis derjenigen,
die die Vollmacht ausgestellt haben, dargetan wird. Tritt als Bieter ein Verein oder eine sonstige
Körperschaft auf, die lediglich in den Vormerkungen der Verwaltungsbehörde in Evidenz gehalten wird,
so muss die einschreitende Person ihre Vertretungsbefugnis durch eine Bestätigung der
Verwaltungsbehörde dartun.
3. Die Liegenschaft unterliegt dem OÖ Grundverkehrsgesetz.
4. Laut Sachverständigengutachten ergab sich zum Bewertungsstichtag 16.7.2025 ein
Abgaben-/Gebührenrückstand der Stadtgemeinde Marchtrenk: von EUR 1.750,50.
5. Es wird darauf hingewiesen: Das Objekt ist zum Bewertungsstichtag vermietet - Die beiden
Mietverträge wurden, trotz Aufforderung zur Vorlage durch das Gericht, NICHT übermittelt. In den
öffentlichen Büchern ist kein Mietverhältnis eingetragen. Je nach dem, ob der Mietvertrag unter das
MRG fällt oder nicht, ergeben sich für den Ersteher unterschiedliche Rechtsfolgen (ob der Mietvertrag
zu übernehmen ist (§ 2 Abs 2 Satz 4 MRG) oder dem Ersteher ein Kündigungsrecht aus besonderen
Gründen (§ 1116 ABGB) zusteht).
6. Auf die Anmerkungen / Hinweise / Warnungen der Sachverständigen in ihrem Gutachten wird
ausdrücklich hingewiesen.
51216 Marchtrenk
3063
2703/33
4
Lagerstraße 30
4614 Marchtrenk
Zweifamilienhaus
Die gegenständliche Liegenschaft ist mit einem Wohnhaus (Doppelhaus-Halfte - EG, OG, unterkellert):
EG: ca. 83 m2
OG: ca. 85 m2
KG: ca. 83 m2
und einer Garage, ca. 16 m2, bebaut.
Details siehe Langgutachten!
511 m²
168,00 m²
342.000,00 EUR
Die Bewertung der Liegenschaft beinhaltet grundsätzlich alle auf dem Grundstück errichteten Gebäude.
Weiters sind alle Außenanlagen, Einfriedungen und sonstigen Gartengestaltungsbauwerke sowie alle Ver- und Entsorgungseinrichtungen und Anlagen etc. (= Zubehör), auch wenn sie nicht gesondert angeführt sind, im ermittelten Verkehrswert berücksichtigt.
Die auf der Liegenschaft oder in den Gebäuden sonst noch vorhandenen Fahrnisse, wie Wohnungseinrichtung, Möblierungen, Gerätschaften, Hausrat, lagernde Materialien oder ähnliches, sind im ermittelten Verkehrswert nicht enthalten.
nicht festgestellt
34.200,00 EUR
171.000,00 EUR
Langgutachten (pdf) (3409 KB)
Katasterplan EZ 3063 (pdf) (450 KB)
Baubewilligung (pdf) (319 KB)
Einreichplan EZ 3063 (pdf) (864 KB)
Fotobeilage EZ 3063 (pdf) (4960 KB)
nicht verfügbar
nicht verfügbar
nicht verfügbar
