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Dienststelle:

BG Liesing (018)

Aktenzeichen:

9 E 22/25y

wegen:

Zwangsversteigerung einer Liegenschaft

Bekannt gemacht am:

13.05.2026

Versteigerungstermin:

am 13.07.2026 um 10:00 Uhr

Versteigerungsort:

Bezirksgericht Liesing, Haeckelstraße 8, 1230 Wien, Saal II (1. Stock)

Telefonkontakt:

+4318697647-46

Besichtigungszeit:

wird noch bekanntgegeben
an Ort und Stelle, in Anwesenheit eines Gerichtsvollziehers, ohne Beiziehung eines Schlossers.
Die Besichtigung ist grundsätzlich von der verpflichteten Partei und Dritten zu dulden.
Sollte der Zugang nicht gewährleistet werden, kann über rechtzeitigen Antrag eines Bietinteressenten oder des betreibenden Gläubigers ein Besichtigungstermin mit Schlosser festgesetzt werden.

Ort und Zeit der Einsichtnahme:

Mo - Fr : 08:00 - 12:00 Uhr
Zimmer 7 / Erdgeschoss
Gegen Kostenersatz können Ablichtungen
angefertigt werden.

Sonstiges:

Die Objektgröße umfasst die Nutzfläche der 3 Geschoße.
Es wird empfohlen von der Besichtigungsmöglichkeit Gebrauch zu machen.


Grundbuch:

01806 Mauer

EZ:

5710

Grundstücksnr.:

639/2

BLNr:

1

Liegenschaftsadresse:

Rielgasse 22

PLZ/Ort:

1230 Wien


Kategorie(n):

Einfamilienhaus

Beschreibung (WE):

Freistehendes Einfamilienhaus,
Geschoße:
Kellergeschoß,
Erdgeschoß,
Dachgeschoß,
Spitzboden.
Außen-Schwimmbecken, große Freifläche.
Pellets-Heizung, Radiatoren, tw. Fußbodenheizung.
Warmwasser über Zentrale.
Alarmanlage.
Durchschnittlicher Erhaltungszustand, kleinere Schäden bzw. Setzungen und Risse.
Individuelle Ausstattung.

Grundstücksgröße:

1.889 m²

Objektgröße:

658,77 m²


Schätzwert:

2.220.000,00 EUR

Wert des mitzuversteigernden Zubehörs:

kein Zubehör

Vadium:

222.000,00 EUR

Geringstes Gebot:

1.110.000,00 EUR


Sonstige Hinweise:

Unter dem geringsten Gebot findet ein Verkauf nicht statt.
Alle Bieter müssen einen gültigen Lichtbildausweis und einen Staatsbürgerschaftsnachweis (v.a. Reisepass, NICHT Führerschein, NICHT Berufsausweise) vorlegen. Auf das Wr. AusländergrunderwerbsG wird hingewiesen. Vollmachten (=Spezialvollmacht!) müssen beglaubigt sein.
VADIUM: Es werden ausschließlich Sparbücher (keine Sparkarten oder Sparkonten) akzeptiert, die mit Losungswort gesichert sind oder auf den Namen des identifizierten Kunden lauten.
Die Parteien haben keine Erklärung im Sinn des § 6 Abs.1 Z.9 lit.a UStG 1994 abgegeben.


Foto(s):

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Ausdruck vom: 15.05.2026 21:35:11 MESZ