Versteigerung - Eigentumswohnung und 2 Stellpl
3 E 14/25t
Zwangsversteigerung einer Liegenschaft
29.06.2026
am 05.08.2026 um 11:00 Uhr
Bezirksgericht Schärding, Saal II, 1. Stock
05 76 01 21 57320
48116 Kalling
233
.20/2 und 1890/13
133 bis 138
Kalling 32
4776 Diersbach
Eigentumswohnung
Es handelt sich hier um eine Eigentumswohnung mit 163,51 m² im Erdgeschoss eines Gebäudes mit insgesamt 12 Wohnungen und 2 Büros sowie 22 KFZ Stellplätze. Die Wohnung befindet sich im Erdgeschoss südwestlich. Das Gebäude diente ehemals als Betriebsgebäude (Fleischverarbeitung) es wurde 2014 in Wohnungen umgebaut. Der Bau- und Ausstattungszustand des Gebäudes ist schlecht bis sehr schlecht, es sind umfangreiche Sanierungen (bis zu zwei Millionen Euro)erforderlich. Weiters stimmt das Nutzwertgutachten und die Baubewilligung nicht mit dem aktuellen Bestand überein.
Die Beheizung der Wohnung erfolgt mit einer separaten Wärmepumpe (nur für diese Wohnung). Diese Wärmepumpe ist aber nur über eine fremde Top zugänglich. Die beiden PKW-Stellplätze befinden sich unmittelbar neben dem Wohnungszugang.
Hinweis:
Unbedingt das Langgutachten samt Beilagen lesen.
2.669 m²
163,51 m²
38.800,00 EUR
keine Zubehör
kein Zubehör
3.880,00 EUR
38.800,00 EUR
Es liegt keine Fertigstellungsanzeige (samt den erforderlichen Beilagen) vor.
Es sind umfangreiche Sanierungen (Dachkonstruktion samt Deckung, tlw. Geschossdecke über OG, usw.) erforderlich, die Kosten können bis zu 2 Mio. € betragen (Auskunft der Hausverwaltung).
Aufteilung Schätzwert
Top 10 - Wohnung 36.800,00 €
Stellplatz 28 a 1.000,00 €
Stellplatz 28 b 1.000,00 €
Hinweis:
Es handelt sich hier um eine Eigentumswohnung in einem ehemaligen Betriebsgebäude.
Aktuell gibt es zahlreiche rechtliche, baurechtliche und wohnungseigentumsrechtliche Probleme
und Themenstellungen (Baumängel, erforderliche Sanierungen, Fertigstellungsanzeigen, usw.).
Es gibt keine Fertigstellungsanzeige für dieses Objekt und diese Wohnung. Die Behebung dieser Mängel kann laut Auskunft der Hausverwaltung Kosten bis zu rd. 2 Mio. € verursachen. Die Finanzierung dieser erforderlichen Maßnahmen ist aktuell absolut nicht gesichert. Aus gutachterlicher Sicht kann ein Ankauf im
derzeitigen Stadium bzw. vor Behebung der baulichen und rechtlichen Mängel absolut nicht empfohlen werden.












































