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Dienststelle:

BG Wels (512)

Aktenzeichen:

10 E 2971/25k

wegen:

Zwangsversteigerung von Wohnungseigentum

Bekannt gemacht am:

22.05.2026

Versteigerungstermin:

am 01.07.2026 um 13:00 Uhr

Versteigerungsort:

Saal 12/EG

Telefonkontakt:

05 7601 21 42713

Sonstiges:

1. TELEFONISCHE VORANMELDUNG: Bietinteressenten und Teilnehmer an der Versteigerung
werden ersucht, sich für den Versteigerungstermin in der Zeit zwischen 22. – 26.6.2026, 8:00 bis 12:00
Uhr telefonisch beim BG Wels unter der Nummer 05 760121 42713 anzumelden.
2. Der Verpflichtete hat nicht bis spätestens 14 Tage nach Bekanntgabe des Schätzwertes dem
Exekutionsgericht mitgeteilt, dass er auf die Steuerbefreiung gemäß § 6 Abs. 1 Z.9 lit. a UStG
verzichtet.


Grundbuch:

51224 Pernau

EZ:

2223

Grundstücksnr.:

34/12

BLNr:

12

Liegenschaftsadresse:

Schloßstraße 4/2

PLZ/Ort:

4600 Wels


Kategorie(n):

Eigentumswohnung

Beschreibung (WE):

Die gegenständliche Wohnung, ca. 46 m2, befindet sich im EG des Wohnhauses.
Sie verfügt über eine Terrasse und einen PKW-Abstellplatz.
Raumaufteilung:
Vorraum, WC, Bad, Wohnen/Essen/Küche (Nord-West-Ausrichtung), Abstellraum (Zugang über die Terrasse), Schlafzimmer (Süd-Ost-Ausrichtung)
Details siehe Langgutachten!

Grundstücksgröße:

521 m²

Objektgröße:

46,00 m²


Schätzwert:

119.000,00 EUR

Beschreibung des mitzuversteigernden Zubehörs:

Die Bewertung der Liegenschaft beinhaltet grundsätzlich alle auf dem Grundstück errichteten Gebäude.
Weiters sind alle Außenanlagen, Einfriedungen und sonstigen Gartengestaltungsbauwerke sowie alle Ver- und Entsorgungseinrichtungen und Anlagen etc. (= Zubehör), auch wenn sie nicht gesondert angeführt sind, im ermittelten Verkehrswert berücksichtigt.
Die auf der Liegenschaft oder in den Gebäuden sonst noch vorhandenen Fahrnisse, wie Wohnungseinrichtung, Möblierungen, Gerätschaften, Hausrat, lagernde Materialien oder ähnliches, sind im ermittelten Verkehrswert nicht enthalten.

Wert des mitzuversteigernden Zubehörs:

nicht festgestellt

Vadium:

11.900,00 EUR

Geringstes Gebot:

89.000,00 EUR


Sonstige Hinweise:

1. Es ergeht die Aufforderung, bei Anmeldung einer Forderung gleichzeitig bekanntzugeben, auf
welches Konto - Bankinstitut mit Adresse, IBAN und BIC - ein allfälliger Zuweisungsbetrag überwiesen
werden soll.
2. Ein Bieter hat zum Versteigerungstermin einen amtlichen Lichtbildausweis mitzubringen. Angebote
eines Vertreters dürfen nur zugelassen werden, wenn dessen Vertretungsbefugnis durch öffentliche
Urkunden oder durch öffentlich beglaubigte Vollmacht nachgewiesen ist. Die Vollmacht muss eine
besondere, zumindest auf die Gattung des Geschäfts, also auf das Bieten in der Zwangsversteigerung,
lautende sein. Vertreter einer OG, KG, AG oder sonstigen handelsrechtlichen Gesellschaft oder
Genossenschaft oder Erwerbsgesellschaft müssen neben der Vollmacht noch einen Firmenbuchauszug
oder eine Bestätigung des Firmenbuchgerichts beibringen, damit die Vertretungsbefugnis derjenigen,
die die Vollmacht ausgestellt haben, dargetan wird. Tritt als Bieter ein Verein oder eine sonstige
Körperschaft auf, die lediglich in den Vormerkungen der Verwaltungsbehörde in Evidenz gehalten wird,
so muss die einschreitende Person ihre Vertretungsbefugnis durch eine Bestätigung der
Verwaltungsbehörde dartun.
3. Die Liegenschaft unterliegt dem OÖ Grundverkehrsgesetz.
4. Sonstige Abweichungen von den gesetzlichen Versteigerungsbedingungen: Mit Beschluss vom
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10 E 2971/25k
20.5.2026 wurde das geringste Gebot mit EUR 89.000,00 festgelegt.
5. Laut Sachverständigengutachten besteht zum Stichtag 5.3.2026 ein Rückstand an Betriebskosten
von € 6.731,10.
6. Gemäß § 27 Abs 1 WEG 2002 besteht an jedem Miteigentumsanteil in dem durch § 216 Abs 1 Z 3
EO bestimmten Ausmaß ein gesetzliches Vorzugspfandrecht zu Gunsten der Forderungen der
Eigentümergemeinschaft gegen den Eigentümer des Anteils und der Rückgriffsforderungen eines
anderen Wohnungseigentümers aus der Inanspruchnahme von dessen Haftung nach dem WEG. Nach
§ 27 Abs 3 WEG 2002 ist die durch das Vorzugspfandrecht besicherte Forderung im Fall einer
Zwangsversteigerung des Miteigentumsanteils durch Barzahlung zu berichtigen, soweit sie in der
Verteilungsmasse Deckung findet, ansonsten aber vom Ersteher ohne Anrechnung auf das Meistbot zu
übernehmen.
7. Auf die Anmerkungen / Hinweise / Warnungen der Sachverständigen in ihrem Gutachten wird
ausdrücklich hingewiesen.


Lageplan:

nicht verfügbar

Grundriss(e):

nicht verfügbar

Foto(s):

nicht verfügbar

Ausdruck vom: 24.05.2026 17:41:20 MESZ