Versteigerung - Wohnung Top 5a
22 E 58/25t
Zwangsversteigerung von Wohnungseigentum
29.10.2026
am 11.02.2027 um 09:00 Uhr
BG Josefstadt, 1080 Wien, Florianigasse 8, Verhandlungssaal A, Erdgeschoß
01 40177/30 90 00
Nach Terminvereinbarung unter 01 40177/30 90 00 , im Servicecenter des Bezirksgerichts Josefstadt, Florianigasse 8, 1080 Wien
Es wird empfohlen in das Langgutachten Einsicht zu nehmen.
VERBOTENE ABREDEN/Geldübergabe vor Versteigerung: Vereinbarungen, wonach jemand verspricht, bei einer Versteigerung als Mitbieter nicht zu erscheinen oder nur bis zu einem bestimmten Preis oder sonst nur nach einem gegebenen Maßstab oder gar nicht mitzubieten sind ungültig. Die für die Erfüllung dieses Versprechens zugesicherten Beträge, Geschenke oder andere Vorteile können nicht eingeklagt werden. Was dafür wirklich gezahlt oder übergeben worden ist, kann zurückgefordert werden. Immer wieder treten Personen vor der Versteigerung an Interessenten heran und verlangen von den Kauflustigen Beträge dafür, dass sie den Preis bei der Versteigerung nicht hinauftreiben. Dabei handelt es sich um ungültige Abreden. Die von Ihnen allenfalls zugesicherten Beträge können nicht rechtsgültig von Ihnen verlangt werden. Sie BRAUCHEN NICHTS ZAHLEN. Wenn sie etwas zahlen, können Sie es ZURÜCKVERLANGEN. Das STRAFBARE VERHALTEN kann das Gericht nur mit ihrer Hilfe beseitigen. Falls sie jemand vor der Versteigerung in diesem Sinn anspricht, wenden sie sich bitte – möglichst vor der Versteigerung – an den/die Exekutionsrichter(in).
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Als Sicherheitsleistung kommen nur Sparbücher eines österreichischen oder eines im Wege der Dienstleistungsfreiheit tätigen Kreditinstituts aus dem EWR in Betracht. Bieter haben sich durch Vorlage eines Reisepasses und Staatsbürgerschaftsnachweises auszuweisen. Führerschein oder Personalausweis sind nicht ausreichend!
01005 Josefstadt
69
386
38
Bennogasse 15 ident Laudongasse 56
1080 Wien
Wohnungseigentumsobjekt
55/1252 Anteile, BLNr 38, verbunden mit WE an W Top 5a.
Nutzfläche laut Nutzwertgutachten 66,69 m².
Wohnung im Hochparterre, sowohl straßenseitig in Richtung Laudongasse als auch hofseitig ausgerichtet; bestehend aus Vorraum, Küche, Bad mit WC und drei Zimmern. Küche von Mieterin saniert und neu ausgestattet, Badezimmer von Mieterin neu errichtet. Küche und Badezimmer in sehr gutem Zustand; übrige Wohnung in durchschnittlichem Zustand; Ist - Zustand stimmt nicht mit Konsensplan der Baubehörde überein; kein Zugang zum Lift im Stockwerk, in dem die gegenständliche Wohnung liegt.
Beheizung mit Gastherme (im Badezimmer) und Radiatoren in allen Räumen außer der Küche und einem Zimmer.
Heizleitungen überwiegend Oberputz verlegt.
Aufrechtes unbefristetes Bestandverhältnis seit 01.10.1986, per 8.10.2025 monatl. Mietzins EUR 163,60 inkl. USt; monatl. Betriebskosten EUR 170,03 inkl. USt. Durch die Hausverwaltung vorgeschriebene monatl. Wohnbeiträge (Betriebskosten und Rücklage) derzeit insgesamt EUR 246,20 inkl. USt.
Es wird explizit auf das ausführliche Gutachten hingewiesen!
340 m²
66,69 m²
158.000,00 EUR
kein Zubehör
15.800,00 EUR
79.000,00 EUR
Der Verpflichtete hat dem Gericht nicht mitgeteilt, dass er auf die Steuerbefreiung gemäß § 6 Abs 1 Z 9 lit a UstG 1994 verzichtet (§ 170 Z 10 EO).
Als Sicherheitsleistung kommen nur Sparbücher eines österreichischen oder eines im Wege der Dienstleistungsfreiheit tätigen Kreditinstituts aus dem EWR in Betracht.
Bieter haben sich durch Vorlage eines Reisepasses und Staatsbürgerschaftsnachweises auszuweisen. Führerschein oder Personalausweis sind nicht ausreichend!
Ohne Nachweis der Staatsbürgerschaft eines EU-Staats oder bereits erteilter Genehmigung nach dem Wiener Ausländergrunderwerbsgesetz kann nicht an der Versteigerung teilgenommen werden!
Bei dieser Versteigerung wird nicht von den gesetzlichen Versteigerungsbedingungen abgewichen.
An die dinglich Berechtigten, insbesondere an die Pfandgläubiger einschließlich der Gläubiger, zu deren Gunsten eine Höchstbetragshypothek ob diesen Liegenschaften eingetragen ist, sowie bezüglich der Steuern und Abgaben an die öffentlichen Organe ergehen die in der angeschlossenen (umseitigen) Nachricht enthaltenen Aufforderungen.
Hingewiesen wird darauf, dass mit einer Forderungsanmeldung auch eine Bankverbindung samt Kontonummer für allfällige Zuweisungen aus dem Meistbot bekanntzugeben ist.
Die auf die Liegenschaft sich beziehenden Urkunden, Schätzungsprotokolle usw. können bei diesem Gericht eingesehen werden. Hier sind auch Ablichtungen des gesamten Schätzungsgutachtens gegen Kostenersatz erhältlich. Eine Langfassung des Schätzgutachtens ist aus der Ediktsdatei zu ersehen.
Der Verpflichtete hat in der Zeit zwischen der Bekanntmachung und der Vornahme der Versteigerung Kauflustigen die Besichtigung der Liegenschaft und ihres Zubehörs zu gestatten. Auch Dritte haben die Besichtigung zu dulden.



















