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Dienststelle:

BG Kitzbühel (821)

Aktenzeichen:

3 E 4426/25p

wegen:

Zwangsversteigerung von Wohnungseigentum

Bekannt gemacht am:

28.04.2026

Versteigerungstermin:

am 22.07.2026 um 09:00 Uhr

Versteigerungsort:

Bezirksgericht Kitzbühel, Verhandlungssaal 1

Besichtigungszeit:

Donnerstag 16. Juli 2026, von 11:00 Uhr bis 12:00 Uhr, Alfons-Walde-Weg 9, 6372 Oberndorf, Wohnung W 18

Sonstiges:

Gemäß § 146 Abs. 1 Z. 5 EO werden die Versteigerungsbedingungen insoweit geändert, dass das geringste Gebot in Höhe des Schätzwertes mit EUR 402.300,00 festgesetzt wird.


Grundbuch:

82110 Oberndorf

EZ:

966

Grundstücksnr.:

4578/11

BLNr:

35,36

Liegenschaftsadresse:

Alfons-Walde-Weg 9

PLZ/Ort:

6372 Oberndorf in Tirol


Kategorie(n):

Wohnungseigentumsobjekt

Beschreibung (WE):

Die Liegenschaft in EZ 966, welche sich im Ortszentrum von Oberndorf in Tirol befindet, besteht aus einem Baukörper. Die bewertungsgegenständliche Wohnung Top W 18, welche im Dachgeschoss situiert ist, verfügt über drei Zimmer, eine Küche, einen Abstellraum, ein Wohnzimmer, ein Badezimmer mit Badewanne, ein sep. WC sowie einen Balkon. Es existiert KEIN Aufzug und aufgrund der Lage im Dachgeschoss sind entsprechende Dachschrägen gegeben. Ebenso verfügten mehrere Zimmer leidglich über gewöhnliche Dachfenster.
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Die Wohnung verfügt über einen Tiefgaragenabstellplatz!
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Ohne Anrechnung auf das Meistbot sind k e i n e Grundbuchslasten zu übernehmen.

Grundstücksgröße:

1.736 m²

Objektgröße:

103,77 m²


Schätzwert:

402.300,00 EUR

Beschreibung des mitzuversteigernden Zubehörs:

• Einbauküche: div. Einbauschränke, Arbeitsplatte in schwarz, helle/glänzende Oberflächen der Schränke/Türen, Spülbecken, Spritzschutz in Holzoptik hinter Arbeitsplatte, Elektrogeräte von BOSCH
Restwert: EUR 9.750,00
• Waschtisch/Unterschrank im Badezimmer
Restwert: EUR 550,00

Wert des mitzuversteigernden Zubehörs:

10.300,00 EUR

Vadium:

40.230,00 EUR

Geringstes Gebot:

402.300,00 EUR


Sonstige Hinweise:

Es besteht KEINE Freizeitwohnsitzwidmung!
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Die Lektüre des Langgutachtens ist unerlässlich.
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Als Sicherheitsleistung (Vadium) kommen nur inländische Sparurkunden (Sparbuch) in Betracht, die auch auf den Namen des Bieters lauten oder mit Losungswort gesichert sein können.
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Unter dem geringsten Gebot findet ein Verkauf nicht statt.


Foto(s):

Foto (1423 KB)

Ausdruck vom: 06.05.2026 01:38:20 MESZ