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Dienststelle:

BG Dornbirn (920)

Aktenzeichen:

25 E 2525/25g

wegen:

Zwangsversteigerung von Wohnungseigentum

Bekannt gemacht am:

07.07.2026

Versteigerungstermin:

am 09.09.2026 um 08:30 Uhr

Versteigerungsort:

Bezirksgericht 6850 Dornbirn, Kapuzinergasse 12, Verhandlungssaal 28/II. Stock

Telefonkontakt:

+43 5 76014 3486 08, -31

Besichtigungszeit:

Die Besichtigung der Liegenschaften findet am 02.09.2026, 09.00 Uhr , statt .

Ort und Zeit der Einsichtnahme:

Aus der Ediktsdatei (www.edikte.justiz.gv.at) ist das gesamte Schätzgutachten zu ersehen.


Grundbuch:

92005 Lustenau

EZ:

6034

Grundstücksnr.:

5742/3 Baufläche (Gebäude), Gärten, Sonstige (Parkplätze), Dornbirner Straße 4,
GStNr.und 5742/5 Baufläche (Gebäude), Sonstige (Parkplätze), Dornbirner Straße 5

BLNr:

81, 82, 890/16400 Anteile

Liegenschaftsadresse:

Dornbirner Straße 4

PLZ/Ort:

6890 Lustenau


Kategorie(n):

Wohnungseigentumsobjekt

Beschreibung (WE):

Gemeinsames Wohnungseigentum zu je 445/16400 Anteilen an Wohnung W 3 im 2. Obergeschoss
des westseitigen Gebäudes Dornbirner Straße 4 der Wohnungseigentümergemeinschaft Dornbirner Straße 4 und
Dornbirner Straße 5, der Marktgemeinde Lustenau. gelegene Vier-Zimmer-Wohnung Top Nr. 3
mit insgesamt ca. 104,42 m² Nutzfläche, samt Balkon an der Südseite mit 6,16 m², Balkon an der Westseite mit 5,12 m²
sowie einem Kellerabteil m Kellergeschoss mit 7,85 m²
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Es wird darauf hingewiesen, dass das Zubehör, insbesondere Kellerabteile, Terrassen, außenliegende Abstellräume und Gartenflächen, im Grundbuch
nicht eingetragen sind. Das genutzte Kellerabteil (Kellerraum 6) ist auch in der Mietwertfestsetzung der Wohnung nicht zugeordnet.
Ist eine Fläche oder ein Raum weder als Zubehör zu einem bestimmten Wohnungseigentumsobjekt noch
ls eigenes Wohnungseigentumsobjekt im Grundbuch eingetragen, handelt es sich um allgemeine Teile der Liegenschaft
(vgl OGH vom 02.08.2012 in 4 Ob 108/12 d). Allfällige damit verbundene Streitigkeiten bleiben der Klärung auf dem Rechtsweg vorbehalten.

Grundstücksgröße:

1.880 m²

Objektgröße:

104,42 m²


Schätzwert:

332.000,00 EUR

Beschreibung des mitzuversteigernden Zubehörs:

Vorraum: eine Garderobe
Balkon südseitig: eine Markise
Badezimmer: ein Handwaschbeckenunterbauschrank
Küche: eine Einbauküche mit Elektrogeräten und einem Handwaschbecken
(Glaskeramikkochfeld Marke Bosch, Dunstabzug Marke KKT Kolbe, Geschirrspüler Marke Balay, Backrohr Marke Bosch, Mikrowelle Marke Koenic, Kühlschrank Marke Balay)

Wert des mitzuversteigernden Zubehörs:

0,00 EUR

Vadium:

32.200,00 EUR

Geringstes Gebot:

166.000,00 EUR


Sonstige Hinweise:

Ohne Anrechnung auf das Meistbot sind mit Ausnahme allenfalls bestehender wirksam begründeter Bestandrechte keine Lasten zu übernehmen.
Unter dem geringsten Gebot findet ein Verkauf nicht statt.
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Das Vadium ist gemäß § 179 Abs. 1 EO ausschließlich in Form einer (inländischen) Sparurkunde (Sparbuch) zu erlegen.
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Natürliche Personen haben vor dem Bieten einen amtlichen Lichtbildausweis (Reisepass oder Personalausweis) vorzulegen. Vertreter juristischer Personen haben entsprechende Unterlagen, aus denen sich ihre Vertretungsbefugnis ergibt (zB Firmenbuchauszug, Auszug aus dem Vereinsregister)
und die nicht älter als 7 Tage sein dürfen, vorzulegen. Personen, die für eine andere Person bieten, haben eine qualifizierte Vollmacht
eine öffentliche bzw. öffentlich beglaubigte Vollmacht) mitzubringen.
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Rechte, die diese Versteigerung unzulässig machen würden, sind spätestens im Versteigerungstermin vor Beginn der Versteigerung
bei Gericht anzumelden, widrigens sie zum Nachteil eines gutgläubigen Erstehers in Ansehung der Liegenschaft selbst nicht mehr geltend gemacht werden könnten.
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Die bis zum Versteigerungstermin rückständigen, von der Liegenschaft zu entrichtenden Steuern, Zuschläge, Gebühren und
sonstigen öffentlichen Abgaben samt Zinsen und anderen Nebengebühren, die noch nicht pfandrechtlich sichergestellt sind, müssen spätestens im Versteigerungstermin
vor Beginn der Versteigerung angemeldet werden, widrigens diese Ansprüche erst nach voller Befriedigung des betreibenden Gläubigers
aus der Verteilungsmasse berichtigt werden würden.
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Die verpflichtete Partei hat bis spätestens 14 Tage nach Bekanntgabe
des Schätzwertes nicht mitgeteilt, dass sie auf die Steuerbefreiung gemäß § 6 Abs. 1 Ziff. 9 a UStG 1994 verzichtet.


Foto(s):

Ansicht Südwest (148 KB) Ansicht Nord (141 KB) Wohnzimmer (81 KB) Zimmer 1 (82 KB) Zimmer 2 (83 KB) Zimmer 3 (75 KB) Abstellraum (68 KB) Toilette (56 KB) Badezimmer (70 KB) Küche (103 KB)

Ausdruck vom: 09.07.2026 06:34:50 MESZ