Versteigerung - Wohnhaus in Ramsau NÖ
7 E 1853/25p
Zwangsversteigerung einer Liegenschaft
08.06.2026
am 16.07.2026 um 10:45 Uhr
Bezirksgericht Lilienfeld, Babenbergerstraße 18, 3180 Lilienfeld, Verhandlungssaal 1
02762/52470-13
Das Originalgutachten kann bei diesem Gericht während der Parteienverkehrszeiten eingesehen werden. (Di-Fr von 8-12 Uhr)
Als Vadium werden nur legitimierte Sparbücher angenommen. Namenssparbücher müssen auf den Bieter lauten. Ab einer Einlage von 15.000,- Euro werden nur Namenssparbücher angenommen. Bargeld ist nicht zulässig.
Jeder Bieter muss einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis und Staatsbürgerschaftsnachweis vorweisen. Vertreter einer juristischen Person müssen zusätzlich einen aktuellen Firmenbuchauszug vorweisen.
Ein Vertreter eines Bieters muss eine öffentlich beglaubigte Spezialvollmacht vorlegen.
An ausländische Staatsangehörige wird der Zuschlag vorbehaltlich der Genehmigung durch die Grundverkehrsbehörde erteilt.
An die dinglich Berechtigten, insbesondere an die Pfandgläubiger einschließlich der Gläubiger, zu deren Gunsten eine Höchstbetragshypothek eingetragen ist, sowie bezüglich Steuern und Abgaben an die öffentlichen Organe ergehen die im Anhang zum Edikt (oben in der Mitte anzuklicken) enthaltenen Aufforderungen.
19029 Unterried
18
.28, 34/5
7
Unterdörfl 33
3172 Ramsau
Mietwohnhaus
Älteres Mehrparteienhaus in Ramsau ,mit insgesamt sechs Mietwohnungen und einer Doppelgarage. Die Wohnungen und die Doppelgarage sind großteils unbefristet vermietet mit bereits geleisteten Mietzinsvorauszahlungen.
Die Liegenschaft ist nicht unterkellert, es gibt drei Wohngeschosse.
Durch die Steilheit des Grundstücks sind nur ca. 500 m² nutzbar.
2.068 m²
331,00 m²
70.000,00 EUR
nicht festgestellt
7.000,00 EUR
70.000,00 EUR
Der Versteigerung liegen nachstehende Versteigerungsbedingungen zu Grunde. Über Antrag der betreibenden Partei wird das geringste Gebot mit 100% des Schätzwerts festgesetzt.
Zur Liegenschaft gehört kein Zubehör.
Die verpflichtete Partei hat dem Exekutionsgericht gegenüber keine Mitteilung nach § 6 Abs 1 Z 9 lit a UStG 1994 abgegeben.
Unter dem geringsten Gebot findet ein Verkauf nicht statt.
Als Vadium werden nur legitimierte Sparbücher angenommen. Namenssparbücher müssen auf den Bieter lauten. Ab einer Einlage von 15.000,- Euro werden nur Namenssparbücher angenommen. Bargeld ist nicht zulässig.
An die dinglich Berechtigten, insbesondere an die Pfandgläubiger einschließlich der Gläubiger, zu deren Gunsten eine Höchstbetragshypothek eingetragen ist, sowie bezüglich Steuern und Abgaben an die öffentlichen Organe ergehen die in der folgenden Nachricht enthaltenen Aufforderungen.












