Versteigerung - Haus mit Grund
24 E 69/24y
Zwangsversteigerung eines Liegenschaftsanteils
12.10.2026
am 18.11.2026 um 09:30 Uhr
BG Favoriten, 1. Stock, Saal II
01/60148 307 620
Montag - Freitag 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr, 2. Stock, Zimmer 226 mit einem gültigen Lichtbildausweisß
Unter dem geringsten Gebot findet ein Verkauf nicht statt.
Das Vadium beträgt EUR 54.400,00 und kann nur in Form von Sparurkunden erlegt werden.
Auch eine Sparurkunde, die durch Losungswort gesichert ist oder die auf den Namen des
gemäß § 40 Abs 1 BWG identifizierten Kunden lautet, ist als Sicherheitsleistung geeignet.
Vom Ersteher sind ohne Anrechnung auf das Meistbot zu übernehmen:
→ C LNR 1a, TZ 2897/2024 Pfandrecht vollstr. EUR 7.359,91 samt 4 % Zinsen seit
3.4.2024 sowie EUR 835,42 Kosten für Wolfang Pöll und Markus Pöll. Betreffend diese Last wurde ein Betrag von EUR 12.000,00 vom Verkehrswert der lastenfreien Liegenschaft in
Abzug gebracht.
Allgemein gilt bei einer Versteigerung einer gemeinschaftlichen Liegenschaft:
Die Rechte dinglicher Berechtigter bleiben von der Versteigerung unberührt. Diese Lasten
sind vom Ersteher ohne Anrechnung auf das Meistbot zu übernehmen, auch wenn sie durch
das Meistbot nicht gedeckt sind. Auch ein eingetragenes Wiederkaufsrecht bleibt unberührt. §
1408 ABGB gilt. Abweichungen hievon sind unzulässig (§ 352a Abs. 2 EO).
Die verpflichtete Partei hat dem Exekutionsgericht nicht mitgeteilt, dass sie auf die
Steuerbefreiung gemäß § 6 Abs 1 Z 9 lit a UStG 1994 verzichtet.
Auf das Wiener Ausländergrunderwerbsgesetz wird hingewiesen.
Ein amtlicher Lichtbildausweis und ein Staatsbürgerschaftsnachweis, gegebenenfalls ein
Firmenbuchauszug bzw eine Spezialvollmacht sind mitzubringen.
Hinweise:
Hinsichtlich der Liegenschaft wird auf die Gutachten des Sachverständigen Mag. Markus
Reithofer verwiesen.
Die Versteigerungsbedingungen, die auf die Liegenschaft sich beziehenden Urkunden,
Schätzungsprotokolle usw können von den Kauflustigen in der vorbezeichneten
Gerichtsabteilung während der für den Parteienverkehr bestimmten Zeit eingesehen werden.
Bei dem vorbezeichneten Exekutionsgericht sind Ablichtungen des gesamten
Schätzungsgutachten gegen Kostenersatz erhältlich. Das Gutachten und eine Kurzfassung
sind in der Ediktsdatei zu ersehen.
Allgemein gilt bei einer Versteigerung einer gemeinschaftlichen Liegenschaft:
Die Rechte dinglicher Berechtigter bleiben von der Versteigerung unberührt. Diese Lasten
sind vom Ersteher ohne Anrechnung auf das Meistbot zu übernehmen, auch wenn sie durch
das Meistbot nicht gedeckt sind. Auch ein eingetragenes Wiederkaufsrecht bleibt unberührt. §
1408 ABGB gilt. Abweichungen hievon sind unzulässig (§ 352a Abs. 2 EO).
Dinglich Berechtigte sind nicht Beteiligte des Verfahrens.
Allgemeine Aufforderung
Rechte, die diese Versteigerung unzulässig machen würden, sind spätestens im
Versteigerungstermin vor Beginn der Versteigerung bei Gericht anzumelden, widrigens sie
zum Nachteil eines gutgläubigen Erstehers in Ansehung der Liegenschaft selbst nicht mehr
geltend gemacht werden könnten.
Ungültige Vereinbarungen
Vereinbarungen, wonach jemand verspricht, bei einer Versteigerung als Mitbieter nicht zu
erscheinen oder nur bis zu einem bestimmten Preis oder sonst nur nach einem gegebenen
Maßstab oder gar nicht mitzubieten, sind ungültig. Die für die Erfüllung dieses Versprechens
zugesicherten Beträge, Geschenke oder anderen Vorteile können nicht eingeklagt werden.
Was dafür wirklich gezahlt oder übergeben worden ist, kann zurückgefordert werden.
Gegen Beschlüsse in Exekutionssachen ist grundsätzlich das Rechtsmittel des Rekurses
zulässig. Die Rekursfrist beträgt 14 Tage ab Beschlusszustellung. Ein Rekurs in
Exekutionssachen ist grundsätzlich schriftlich einzubringen und bedarf grundsätzlich der
Unterschrift eines Rechtsanwalts. Ein Rekurs hat grundsätzlich keine aufschiebende Wirkung.
01105 Oberlaa Stadt
1178
6, 5, 4
Langsulzgasse 16
1100 Wien
Einfamilienhaus
Auf der bewertungsgegenständlichen Liegenschaft befindet sich ein unterkellertes, eingeschossiges Gebäude mit nicht ausgebautem Dachgeschoss, das ursprünglich um das Jahr 1979 errichtet wurde.
Die Liegenschaft wird vom Straßenzug Langsulzgasse über eine Gartentüre bzw. ein Gartentor zur Garagenabfahrt erschlossen. Straßenseitig ist ein Metallzaun auf einem Betonsockel inklusive der zuvor genannten Gartentüre bzw. des Gartentors der im Kellergeschoss befindlichen Garage vorhanden, die restlichen Seiten des Gartens werden durch diverse Maschendrahtzäune begrenzt.
Über einen begrünten Gartenbereich mit einem gepflasterten Gehweg wird das Gebäude erreicht. Rund um das Gebäude besteht ein Traufenpflaster aus Waschbetonplatten. Im straßenabgewandten Bereich des Gartens ist eine Terrasse gelegen, die vom Garten und dem Wohnküche des Hauses betreten werden kann.
Das Gebäude wird über eine geflieste Außentreppe mit Metallgeländer über eine einflügelige Holztüre mit Glaseinsatz betreten.
Vom Eingangsbereich gelangt man über eine L-förmige Treppe in das Kellergeschoss. Das Kellergeschoss kann weiters über den Gartenbereich und das elektrische Garagentor betreten werden.
Innerhalb des Einfamilienhauses sind Holztüren in Holzzargen vorzufinden. Die Fenster des Hauptgeschosses sind mit Außenrollos versehen. Das Dachgeschoss ist augenscheinlich ein nicht isolierter Rohdachboden.
533 m²
135,93 m²
544.000,00 EUR
kein Zubehör
54.400,00 EUR
544.000,00 EUR
Es wird empfohlen ins Langgutachten Einsicht zu nehmen.

















