Versteigerung - Wagnergasse 1
9 E 15/23y
Zwangsversteigerung einer Liegenschaft
28.04.2026
am 11.06.2026 um 11:00 Uhr
Bezirksgericht Neunkirchen, Triester Straße 16, VHS 1, EG
02635/62031-141
2620 Neunkirchen, Wagnerg. 1
3.6.2026, 17-19 Uhr
Mo-Fr, 8-12 Uhr, Zi. 115
Die Besichtigungszeit für die zu versteigernd Liegenschaft wird für den 3.6.2026, 17:00 – 19:00 Uhr, festgesetzt. Der verpflichteten Partei wird aufgetragen, den Kauflustigen ungehinderten Zutritt zu gewähren. Wird die Besichtigung zu Unrecht verweigert, kann sie mit Beiziehung des Gerichtsvollziehers erzwungen werden; darüber hinaus entstehenden gegebenenfalls Schadenersatzansprüche.
Ohne Anrechnung auf das Meistbot sind zu übernehmen: -
Zum Stichtag der Schätzung lasteten weiters mit dinglicher Wirkung versehene öffentliche Abgaben von von € 2.087,90 auf der zu versteigernden Liegenschaft.
Unter dem geringsten Gebot findet ein Verkauf nicht statt.
Rechte, welche diese Versteigerung unzulässig machen würden, sind spätestens im Versteigerungstermin vor Beginn der Versteigerung bei Gericht anzumelden, widrigenfalls sie zum Nachteil eines gutgläubigen Erstehers in Ansehung der Liegenschaft selbst nicht mehr geltend gemacht werden könnten.
Die auf die Liegenschaft sich beziehenden Urkunden, Schätzungsprotokolle und das Schätzungsgutachten können von den Interessenten in der oben aus der Geschäftszahl ersichtlichen Gerichtsabteilung während der Geschäftsstunden beim Bezirksgericht Neunkirchen eingesehen werden. Ablichtungen des gesamten Schätzgutachtens sind gegen Kostenersatz erhältlich. Die zu leistende Sicherheit (Vadium) beträgt 10% des Schätzwerts, zumindest jedoch 1 000 Euro. Als Sicherheitsleistung kommen nur Sparurkunden in Betracht. Auch eine Sparurkunde, die durch Losungswort gesichert ist oder die auf den Namen des gemäß § 40 Abs. 1 BWG identifizierten Kunden lautet, ist als Sicherheitsleistung geeignet. Das Gericht kann hierüber auch ohne Angabe des Losungsworts verfügen (§ 179 EO).
Diejenigen Gläubiger, für die auf die Liegenschaft pfandrechtlich sichergestellte Forderungen haften, mit Ausnahme der Gläubiger mit bedingten Forderungen, werden aufgefordert, vor dem Versteigerungstermin bekannt zu geben, ob sie mit der Übernahme der Schuld durch den Ersteher unter gleichzeitiger Befreiung des bisherigen Schuldners einverstanden sind. Wird keine Erklärung abgegeben, wird die Forderung durch Barzahlung berichtigt. Der Gläubiger kann sich aber noch in der Verteilungstagsatzung mit der Übernahme der Schuld in Anrechnung auf das Meistbot durch den Ersteher unter gleichzeitiger Befreiung des bisherigen Schuldners einverstanden erklären.
Die öffentlichen Organe, die zur Vorschreibung und Eintreibung der von der Liegenschaft zu entrichtenden Steuern, Zuschläge, Gebühren und sonstigen öffentlichen Abgaben berufen sind, werden aufgefordert, in Ansehung aller dieser öffentlichen Abgaben , die auf der oben bezeichneten Liegenschaft pfandrechtlich sichergestellt sind, die Erklärung abzugeben, ob der Übernahme der Schuld durch den Ersteher unter gleichzeitiger Befreiung des bisherigen Schuldners zugestimmt wird. Wird keine Erklärung abgegeben, wird die Forderung durch Barzahlung berichtigt. Der Gläubiger kann sich aber noch in der Verteilungstagsatzung mit der Übernahme der Schuld in Anrechnung auf das Meistbot durch den Ersteher unter gleichzeitiger Befreiung des bisherigen Schuldners einverstanden erklären.
Die bis zum Versteigerungstermin rückständigen, von der Liegenschaft zu entrichtenden Steuern, Zuschläge, Gebühren und sonstigen öffentlichen Abgaben samt Zinsen und anderen Nebengebühren, die noch nicht pfandrechtlich sichergestellt sind, müssen spätestens im Versteigerungstermin vor Beginn der Versteigerung angemeldet werden, widrigens diese Ansprüche erst nach voller Befriedigung des betreibenden Gläubigers aus der Verteilungsmasse berichtigt werden würden.
Im übrigen wird auf das Versteigerungsedikt unter http://www.edikte.justiz.gv.at verwiesen.
23321 Neunkirchen
1415
643/19 und Baufläche .1455
2
Wagnergasse 1
2620 Neunkirchen
gemischt genutztes Haus
Das Gebäude wurde vor ca. 74 Jahren in der damals üblichen massiven Bauweise errichtet. Das Gebäude ist unterkellert. Ein Erdgeschoß und ein Obergeschoß sind vorhanden. Ursprünglich war der Dachboden nicht ausgebaut. Dies erfolgte im Jahr 1997. Teilweise wurde im Dachgeschoß ein neuer Laminatboden verlegt.
Derzeit wird das Gebäude nicht genutzt und ist dem Augenschein nach leerstehend.
Der Zugang zum Gebäude erfolgt von der Nordseite aus. Das Gebäude ist ebenso über die Südseite zugänglich.
Direkt an der westlichen Grundstücksgrenze wurde hinter dem Gebäude ein einfaches, massives Nebengebäude errichtet. Dieses kleine Nebengebäude wird zu Abstellzwecken genutzt. Das Gebäude ist mit einem Wellblechdach und einer einfachen Hängerinne ausgeführt. Hinter dem Nebengebäude ist ein mittels Waschbetonplatten befestigter Bereich vorhanden, welcher durch Sichtschutzfelder abgetrennt ist.
Die hintere Einfriedung des Grundstückes besteht aus Sichtschutzfeldern aus Holz und aus einem Maschendrahtzaun an der linken/ westlichen Grundgrenze und aus einem Metallzaun auf Betonsockel an der vorderen/ südlichen und rechten/ östlichen Grundgrenze. Teilweise sind einzelne Sträucher und Bäume vorhanden. Teilweise sind auch kleine Rasenflächen vorhanden. Ansonsten ist der Bereich hinter dem Gebäude mit Betonpflastersteinen befestigt. Generell befinden sich die Außenanlagen in einem gepflegten Zustand.
Der Großteil des Kellers stammt augenscheinlich aus der Zeit der Ersterrichtung 1951, ein schmaler Kellerraum wurde augenscheinlich 1979 angebaut.
Das Gebäude ist im Grundriss annähernd L-förmig und ist im südwestlichen Teil unterkellert.
Der entlang der rechten (nordöstlichen) Grundgrenze befindliche Teil wurde lt. Einreichplan aus 1961 (ohne Unterkellerung) neu errichtet und an das ursprüngliche Nebengebäude aus 1951 angebaut.
Ab 1979 erfolgte dann eine Erweiterung, wobei das ursprüngliche Nebengebäude größtenteils abgerissen und das Erdgeschoß hier in Richtung Straße erweitert wurde. 1979 wurde bereits über den gesamten Grundriss L-förmig ein Obergeschoß errichtet.
Mit dem 2017 bewilligten Einreichplan wurden nun insgesamt 4 Wohnungen (2 im EG und 2 im OG) bewilligt. Die beiden Wohnungen im EG sind ebenerdig erreichbar. Die Wohnung im rechten Trakt ist vom Erdgeschoß über einen Vorraum über Innenstiegen zugänglich. Dieser Zugang stammt aus 1979. Die ursprünglich über das gesamte Obergeschoß reichende Wohnung aus 1979 wurde nun unterteilt. Der südwestliche Trakt erhielt als Zugang im Plan eine Außenstiege. Diese ist in der Natur noch nicht vorhanden.
Die Einfriedung des Grundstückes ist sehr einfach ausgeführt und besteht im vorderen Bereich aus einem Betonsockel mit Holzzaunelementen. Im hinteren Grundstücksbereich ist ebenso ein Holzzaun auf Betonsockel vorhanden.
Teilweise sind einzelne Sträucher und Bäume vorhanden. Teilbereiche des Grundstückes sind befestigt, der restliche Bereich sind Wiesenflächen.
Das Gebäude wurde weitgehend zu Wohneinheiten umgebaut.
515 m²
358.400,00 EUR
kein Zubehör
35.840,00 EUR
179.200,00 EUR

