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Dienststelle:

BG Scheibbs (220)

Aktenzeichen:

8 E 4/26i

wegen:

Zwangsversteigerung von Wohnungseigentum

Bekannt gemacht am:

15.09.2026

Versteigerungstermin:

am 29.10.2026 um 11:15 Uhr

Versteigerungsort:

Bezirksgericht Scheibbs

Telefonkontakt:

07482/4242312

Besichtigungszeit:

Die Verpflichteten Parteien haben in der Zeit zwischen der Bekanntmachung und der Vornahme der
Versteigerung Bietinteressenten die Besichtigung der Liegenschaft zu gestatten. Auch Dritte haben die
Besichtigung zu dulden (§ 176 Abs.1 EO). Die Festlegung eines Besichtigungstermins durch das
Gericht erfolgt nur über schriftlichen Antrag bis 09.10.2026 .

Ort und Zeit der Einsichtnahme:

In das diesem Verfahren zugrunde gelegte Schätzgutachten des Sachverständigen Ing. Gerhard
Hengstberger kann während der für den Parteienverkehr vorgesehenen Amtsstunden des Gerichts
(Montag bis Donnerstag 08.00 bis 12.00 Uhr) Einsicht genommen werden. Ablichtungen der
Schätzgutachten sind gegen Kostenersatz erhältlich, das Gutachten ist in der Ediktsdatei
(www.edikte.justiz.gv.at) ersichtlich.

Sonstiges:

Unter dem geringsten Gebot findet ein Verkauf nicht statt.
Als Bietinteressent/in wird nur zugelassen, wer seine Identität und Staatsbürgerschaft entweder durch
a) Reisepass oder b) Personalausweis oder c) amtlichen Lichtbildausweis in Verbindung mit einem
Staatsbürgerschaftsnachweis nachweisen kann.
Vertreter eines Bieters haben die Vertretungsbefugnis durch öffentliche Urkunden oder durch öffentlich
beglaubigte Vollmacht nachzuweisen. Gesetzliche Vertreter von Rechtsträgern, die im Firmenbuch
eingetragen sind, müssen einen Firmenbuchauszug, Vertreter anderer juristischer Personen eine
Bestätigung der zuständigen Behörden über die Vertretungsbefugnis vorlegen.
Schreitet als Bevollmächtigter ein Rechtsanwalt oder Notar ein, ersetzt die Berufung auf die erteilte
Vollmacht den urkundlichen Nachweis der Bevollmächtigung. Die Eigenschaft als Rechtsanwalt oder
Notar ist ungeachtet dessen nachzuweisen.
Eine Mitteilung gemäß § 6 Abs 1 Z 9 lit a UStG 1994 i.d.g.F.wurde nicht abgegeben.
An die dinglich Berechtigten, insbesondere an die Pfandgläubiger einschließlich der Gläubiger, zu
deren Gunsten eine Höchstbetragshypothek eingetragen ist, sowie bezüglich der Steuern und Abgaben
an die öffentlichen Organe ergehen die in der folgenden Nachricht enthaltenen Aufforderungen.
Es wird grundsätzlich darauf hingewiesen, dass Abgabenbescheiden nach dem NÖ
Abfallwirtschaftsgesetz, dem NÖ Seuchenvorsorgeabgabegesetz dem NÖ
Gemeindewasserleitungsgesetz, und dem NÖ Kanalgesetz dingliche Wirkung zukommt und der
Ersteher für allenfalls aufgelaufene Abgabenrückstände der verpflichteten Parteien haftet.


Grundbuch:

22027 Randegg

EZ:

221

Grundstücksnr.:

45/1

BLNr:

32 + 33

Liegenschaftsadresse:

Randegg 65/1/5

PLZ/Ort:

3263 Randegg


Kategorie(n):

Eigentumswohnung

Beschreibung (WE):

Die Marktgemeinde Randegg liegt im Voralpengebiet (Kleines Erlauftal) im Nordwesten des Bezirks Scheibbs in rd. 370 m Seehöhe ü.A (Hauptort). Die Gemeinde ist mit öffentl. Verkehrsmitteln per Linienbus (nicht mehr per Bahn) erreichbar. In der Gemeinde wohnen rd. 1830 Einwohner (in den letzten Jahren abfallende Tendenz). Quelle: STATISTIK AUSTRIA, Statistik der Wohnbevölkerung per: 2025.
Die gegenständliche Liegenschaft befindet sich im Ortszentrum von Randegg. Adresse: 3263 Randegg, Randegg 65, Stg. 1 / W 5, grenzt direkt an die Gemeindestraße und hat somit Anschluss an das öffentliche Gut.
Mit öffentlichen Verkehrsmitteln ist das Wohnhaus zu Bushaltestellen im fußläufigen Nahbereich erreichbar.
Die umliegende Landschaftsstruktur ist als gering verbautes Wohnbauland und innerörtl. Kern-/Gewerbegebiet zu beschreiben.
Das Verkehrsaufkommen ist nur durch Anrainerverkehr gegeben.
Zur Erstellung des Befundes wurde bei der Baubehörde, Marktgemeinde Randegg in den Bauakt Einsicht genommen, und Daten über gültige Bewilligungsbescheide und zugehörige Einreichpläne (samt Planauswechsel /Bestandspläne 1991 für die Benützungsbewilligung) und die Flächenwidmung nach NÖ ROG erhoben.
Die Errichtung des Eigentumswohnhauses samt Unterkellerung und Tiefgarage erfolgte im Anschluss an die baubehördliche Bewilligung vom 12.12.1989 durch die Gemeinn. Wohnbaugesellschaft 1090 Wien.
Aufgrund Änderung der Ausführung ggü. dem Einreichplan wurden vom Architekt Bestandspläne Nr. 8718-1/ 01 bis 04 erstellt und dafür nach Beschau am 18.11.1993 die Benützungsbewilligung mit Bescheid vom 25.1.1994 erteilt, wodurch sich der Fertigstellungszeitpunkt nachvollziehen lässt. Im Zuge der Endbeschau wurde auch ein Elektroattest v. 14.8.1993 für die gesamte Wohnhausanlage ausgestellt.
Bei dem Gebäude handelt es sich um einen sozialen Wohnbau der 80/90er Jahre mit drei Stiegenhauserschließungen ohne Lift.
Die betreffende Eigentumswohnung Nr. 5 ist südseitig in der Stiege 1 im Dachgeschoss situiert.
Für die Kubaturen / Nutzflächenermittlung wurden die beiliegenden Kopien der behördlichen Pläne herangezogen. Diese wurden auf Plausibilität überprüft und event. Abweichungen korrigiert (besonders Kellerraum und KFZ Stellplatz 5).
Eine 100 %-ige Übereinstimmung mit dem Bestand kann zwar nicht im Detail garantiert werden, aufgrund der groben Naturmaße ist davon auszugehen, dass der DG-Plan bei TOP 5 für die Ermittlung der techn. Kenngrößen herangezogen werden kann.
Das NW Gutachten vom 15-05-1996 des Arch. DI Wohanka bezieht sich auf den mit baubehördl. Bescheid v. 12.12.1989 bewilligten Einreichplänen mit den damaligen Nutzflächen, darauf wiederum basiert der Beschluss d. BG Scheibbs vom 02-01-1997.
Zugeordneter PKW-Stellplatz:
Zur Wohnung Nr. 5 ist in der Tiefgarage der PKW-Stellplatz Nr. 5 zugeordnet.
Gem. dem „Planwechsel 1991“ ist der Stellplatz Nr. 5 nördlich neben dem Müllraum eingetragen, in der „Natur“ ist aber der Stellplatz gleich nach der Schleuse mit Nr. 5 beschriftet, Stellplatz Nr. 10 dort beschriftet > wo lt. Plan „5“) > siehe Planbeilage
Nach Auskunft bei der Hausverwaltung Reikersdorfer:
„liegen keine Vereinbarungen über den Tausch der beiden Stellplatzsituierungen
5 <> 10 auf und wurden auch nicht von der Vorverwaltung an die HV übergeben“.
An Räumen bestehen in der Wohnung (>siehe Grundrissplan)
Nutzflächenaufstellung Wohnung Nr. 5 lt. Plan:
Gemäß Kaufvertrag vom 11.4.1997 wurde ggst. Wohnung gem. Benützungsbe-willigung v. 25.1.1994 gemäß bezughabenden „Bestandspläne“ gekauft und passt auch die Fläche lt. Befundaufnahme so in der Natur mit diesem Plan überein:
Nutzfläche der TOP 5 lt. Bestandsplan (> Planwechsel 1991)
WohnNfl.: 11,14+1,62+5,68+7,84+24,27+0,84+14,13+10,95+12,05 88,52 m²
Loggia: 6,46 m²
Gesamte Fläche 94,98 m2
Kellerabteil 5 5,12 m²;
KFZ 5 ca. 10,9 bzw. 11,5 m²
Abweichung:
Diese Flächen stimmen aber nicht mit dem NW Gutachten v. 15.5.1996 überein:
> siehe Nutzflächenaufstellung NW Gutachten / Anhang letzte Seite:
Wohng. 85,18 m² + Loggia 5,74 m²,
Keller 5 3,5m²
KFZ Stellplatz 5: 10,8 m²

Grundstücksgröße:

1.355 m²

Objektgröße:

94,98 m²


Schätzwert:

138.000,00 EUR

Wert des mitzuversteigernden Zubehörs:

kein Zubehör

Vadium:

13.800,00 EUR

Geringstes Gebot:

96.600,00 EUR


Sonstige Hinweise:

Das Vadium kann ausschließlich in Form einer Sparurkunde eines in Österreich zum Spareinlagengeschäft
berechtigten Kreditinstituts erlegt werden.
Auf das Langgutachten wird verwiesen:
-> insbesondere auf die Diskrepanz Nutzfläche zu Nutzwertgutachten
-> und auf die Fotos zwecks Übersicht
*) zur Beachtung! ANMERKUNG ZUM SCHÄTZWERT:
In Edikte erfolgte die Angabe des Verkehrswertes (grdt.) ohne Berücksichtigung der aushaftenden Rückstände/Forderungen ( Hausverwaltung,..)
Wie unter I.7) ausführlich erläutert bestehen folgende Rückstände / Forderungen und werden diese hier gesondert ausgewiesen (>bei Verkehrswert noch unberücksichtigt!):
lt. I.7): in Summe € 3.556,65


Foto(s):

AnsichtSüdwestStraße (211 KB) AnsichtNord (164 KB) Aussicht-DG-Loggia (168 KB) Fotos-Hinweis (46 KB)

Ausdruck vom: 15.09.2026 16:11:25 MESZ