Versteigerung - Wohnhaus mit Garage
7 E 16/25b
Zwangsversteigerung einer Liegenschaft
06.08.2026
am 19.10.2026 um 10:00 Uhr
Bezirksgericht Mattighofen, Verhandlungssaal 012, Erdgeschoss
40119 Munderfing
1164
504/11
3
Bradirn 67
5222 Munderfing
Einfamilienhaus
Die bewertungsgegenständliche Liegenschaft liegt in der ländlich geprägten Gemeinde Munderfing in der Ortschaft Bradirn. Bradirn liegt ca. 900 m vom Ortszentrum entfernt. Das Wohnhaus wurde 2011 erbaut. Es besteht aus Erdgeschoß und Dachgeschoß und ist nicht unterkellert. Die Bauweise ist Massivbauweise, teilweise Stahlbeton, Ytongstein bzw. Ziegelmauerwerk. Die Zwischenwände bestehen aus Ziegelmauerwerk. Die Fassade ist verputzt, jedoch mit Instandhaltungs- und Reparaturrückstau. Die Dachkonstruktion des Wohnhauses ist ein Satteldach mit Tonschindeln gedeckt. Großteils fehlen Stirnbrett und Dachschindeln am Ortgang. Die Dachlatten weisen bereits Verwitterungsspuren auf. Die Zufahrt zum Objekt ist asphaltiert und es sind ausreichend Parkmöglichkeiten vorhanden.
Flächenaufstellung:
WNFl. Erdgeschoß ca. 111,01 m²
WNFl. Dachgeschoß ca. 55,50 m²
NFl. Garage ca. 30,55 m²
NFl. Nebengebäude ca. 58,46 m²
685 m²
334.466,00 EUR
Allfälliges Zubehör ist im ausgewiesenen Gebäudewert bereits enthalten.
0,00 EUR
33.446,60 EUR
167.233,00 EUR
Am gesamten Haus besteht aufgrund des erheblichen Fertigstellungs- und Reparaturrückstaus sowie des hohen Anteils an nicht fachgerechten Eigenleistungen massiver Sanierungsbedarf.
- Das Schätzungsgutachten ist aus der Ediktsdatei zu ersehen.
- Der Verpflichtete hat nicht bis spätestens 14 Tage nach Bekanntgabe des Schätzwertes dem Exekutionsbericht mitgeteilt, dass er auf die Steuerbefreiung gem. § 6 Abs. 1 Z 9 lit. a UStG verzichtet.
- Ein Besichtigungstermin wird nur über Antrag der betreibenden Partei oder eines Interessenten festgesetzt.
- Es ergeht die Aufforderung, bei Anmeldung einer Forderung gleichzeitig bekanntzugeben, auf welches Konto - Bankinstitut mit Adresse, IBAN und BIC - ein allfälliger Zuweisungsbetrag überwiesen werden soll.
- Ein Bieter hat zum Versteigerungstermin einen amtlichen Lichtbildausweis mitzubringen. Angebote eines Vertreters dürfen nur zugelassen werden, wenn dessen Vertretungsbefugnis durch öffentliche Urkunden oder durch öffentlich beglaubigte Vollmacht nachgewiesen ist. Die Vollmacht muss eine besondere, zumindest auf die Gattung des Geschäfts, also auf das Bieten der Zwangsversteigerung, lautende sein. Vertreter einer OG, KG, AG oder sonstigen handelsrechtlichen Gesellschaft oder Genossenschaft oder Erwerbsgesellschaft müssen neben der Vollmacht noch einen Firmenbuchauszug oder eine Bestätigung des Firmenbuchgerichts beibringen, damit die Vertretungsbefugnis derjenigen, die die Vollmacht ausgestellt haben, dargetan wird. Tritt als Bieter ein Verein oder eine sonstige Körperschaft auf, die lediglich in den Vormerkungen der Verwaltungsbehörde in Evidenz gehalten wird, so muss die einschreitende Person ihre Vertretungsbefugnis durch eine Bestätigung der Verwaltungsbehörde dartun.
- Der Liegenschaftserwerb unterliegt dem OÖ Grundverkehrsgesetz.
nicht verfügbar
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