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Dienststelle:

BG Bregenz (911)

Aktenzeichen:

69 E 687/26m

wegen:

Zwangsversteigerung einer Liegenschaft

Bekannt gemacht am:

16.09.2026

Versteigerungstermin:

am 09.10.2026 um 10:00 Uhr

Versteigerungsort:

Bezirksgericht Bregenz, Bergmannstraße 1, 6900 Bregenz, Verhandlungssaal A16

Telefonkontakt:

05 76014 3450 32

Besichtigungszeit:

Die Besichtigung der Liegenschaft findet am Mittwoch,
den 30. September 2026 um 10.30 Uhr unter Beiziehung des Gerichtsvollziehers Engelbert Zumtobel an Ort und Stelle statt.

Ort und Zeit der Einsichtnahme:

siehe:www.edikte@justiz.gv.at

Sonstiges:

Alle Grundstücke der EZ 2091 + EZ 841 werden nur gemeinsam versteigert.
§ 168 Z 6 EO: Höhe des Vadiums und des geringsten Gebots
Das Vadium kann nur in Form von (inländischen) Sparurkunden erlegt werden (kein Bargeld:
§ 179 Abs 1 EO). Die Sparurkunde (zB Sparbuch) muss in Papierform erlegt werden. Elektro -
nische Urkunden werden nicht akzeptiert, da die Sparurkunde vom Erleger dem Gericht über-
geben werden muss und bei Gericht als Sicherheitsleistung verbleibt.
Die Höhe des Vadiums beträgt EUR 34.950,00.
Das geringste Gebot ist der Schätzwert (§ 352a Abs 3 EO) und beträgt EUR 349.500,00.
§ 168 Z 8 EO: Dienstbarkeiten, Ausgedinge und Lasten
Im A2 der Grundbuchsblätter finden sich keine Eintragungen.
Dienstbarkeiten, Ausgedinge und andere Reallasten, denen der Vorrang vor dem Befriedi -
gungsrecht eines betreibenden Gläubigers oder einem eingetragenen Pfandrecht zukommt,
sind vom Ersteher ohne Anrechnung auf das Meistbot zu übernehmen (§ 200 Abs 1 EO).
In EZ 2091 finden sich vier Dienstbarkeiten der Weide aus dem Jahre 1853 bzw aus den Jah -
ren 1870/1871, wobei diese Dienstbarkeiten angeblich nicht mehr ausgeübt werden.
Des Weiteren findet sich in EZ 2091 zu C-LNR 5 die Dienstbarkeit der Hochspannungsleitung,
wobei diese Dienstbarkeit im Gutachten entsprechend berücksichtigt worden ist.


Grundbuch:

91101 Alberschwende

EZ:

841 und 2091

Grundstücksnr.:

2906/3;2881;2883;2892;2898/1;2906/1;4377/2

BLNr:

2,3 u. 4

Liegenschaftsadresse:

Näpfle 260

PLZ/Ort:

6861 Alberschwende


Kategorie(n):

land- und forstwirtschaftlich genutzte Liegenschaft

Beschreibung (WE):

Die EZ 841 und 2091 GB Alberschwende bestehen aus 7 Einzelgrundstücken mit einer Gesamtfläche von 3ha 63a 93m². Der landwirtschaftlich genutzte Bereich (GST-NRN 2898/1, 2906/1 und 2906/3) hat eine Gesamtfläche von 28.735 m². Er befindet sich in der Parzelle Näpfle und wird als mehrschnittige Mähwiese/weide genutzt. Bei den landwirtschaftlichen Gebäuden und baulichen Anlagen handelt es sich um Bauprovisorien ohne gesicherten baurechtlichen Konsens.
Der Wald teilt sich auf vier Grundstücke mit einer Gesamtfläche von 7.658 m² auf. Die Grundstücke befinden sich in den Parzellen Näpfle und Tannerberg. Die Liegenschaften sind überwiegend als Freifläche-Landwirtschaftsgebiet und teilweise als Forstfläche ausgewiesen.
Der Schätzwert für den landwirtschaftlichen Bereich beträgt € 324.243,5 und für den forstwirtschaftlichen Bereich € 25.249,6.

Grundstücksgröße:

36.393 m²


Schätzwert:

349.500,00 EUR

Beschreibung des mitzuversteigernden Zubehörs:

Kein Zubehör

Wert des mitzuversteigernden Zubehörs:

nicht festgestellt

Vadium:

34.950,00 EUR

Geringstes Gebot:

349.500,00 EUR


Sonstige Hinweise:

ZUR NACHRICHT
Die Versteigerungsbedingungen, die auf die Liegenschaften sich beziehenden Urkunden, Schätzungsprotokolle etc können von den Kauflustigen in der Gerichtsabteilung des Bezirksgerichtes Bregenz (= Exekutionsgericht) während der für den Parteienverkehr bestimmten Zeit eingesehen werden. Beim Exekutionsgericht sind Ablichtungen des gesamten Schätzungsgutachtens gegen Kostenersatz erhältlich.
ALLGEMEINE AUFFORDERUNG
Rechte, die diese Versteigerung unzulässig machen würden, sind spätestens im Versteigerungstermin vor Beginn der Versteigerung bei Gericht anzumelden, widrigens sie zum Nachteil eines gutgläubigen Erstehers in Ansehung der Liegenschaft selbst nicht mehr geltend gemacht werden könnten.
ALLGEMEINE AUFFORDERUNG AN DIE PFANDGLÄUBIGER
Diejenigen Gläubiger, für die auf dieser Liegenschaft pfandrechtlich sichergestellte Forderungen haften (mit Ausnahme der Simmultanpfandgläubiger und der Gläubiger mit bedingten
Forderungen), werden aufgefordert, vor dem Versteigerungstermin die Erklärung abzugeben, ob sie mit der Übernahme der Schuld durch den Ersteher unter gleichzeitiger Befreiung des bisherigen Schuldners einverstanden sind.
Wird keine Erklärung abgegeben, so wird die Forderung durch Barzahlung berichtigt. Der Gläubiger kann sich aber noch in der Verteilungstagsatzung mit der Übernahme der Schuld in
Anrechnung auf das Meistbot durch den Ersteher und der Befreiung des früheren Schuldners einverstanden erklären.
AUFFORDERUNG AN DIE ÖFFENTLICHEN ORGANE BEZÜGLICH DER STEUERN UND SONSTIGEN ÖFFENTLICHEN ABGABEN
Die öffentlichen Organe, die zur Vorschreibung und Eintreibung der von der Liegenschaft zu entrichtenden Steuern, Zuschläge, Gebühren und sonstigen öffentlichen entrichtenden Abgaben berufen sind, werden aufgefordert, in Ansehung aller dieser öffentlichen Abgaben, die auf der Liegenschaft pfandrechtlich sichergestellt sind, die Erklärung abzugeben, ob der Übernahme der Schuld durch den Ersteher unter gleichzeitiger Befreiung des bisherigen Schuldners
zugestimmt wird. Wird keine Erklärung abgegeben, wird die Forderung durch Barzahlung berichtigt. Der Gläubiger kann sich aber noch in der Tagsatzung mit der Übernahme der Schuld
in Anrechnung auf das Meistbot durch den Ersteher und der Befreiung des bisherigen Schuldners einverstanden erklären.
Die bis zum Versteigerungstermin rückständigen, von der Liegenschaft zu entrichtenden Steuern, Zuschläge, Gebühren und sonstigen öffentlichen Abgaben samt Zinsen und anderen
Nebengebühren, die noch nicht pfandrechtlich sichergestellt sind, müssen spätestens im Versteigerungstermin vor Beginn der Versteigerung angemeldet werden, widrigens diese Ansprüche
erst nach voller Befriedigung des betreibenden Gläubigers aus der Versteigerung berichtigt werden würden
UNGÜLTIGE VEREINBARUNGEN
Vereinbarungen, wonach jemand verspricht, bei einer Versteigerung als Mitbieter nicht zu erscheinen oder nur bis zu einem bestimmten Preis oder sonst nur nach einem gegebenen Maßstab oder gar nicht mitzubieten, sind ungültig. Die für die Erfüllung dieses Versprechens
zugesicherten Beträge, Geschenke oder andere Vorteile können nicht eingeklagt werden.
Was dafür wirklich gezahlt oder übergeben worden ist, kann zurückgefordert werden.
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Achtung:
Natürliche Personen haben vor dem Bieten einen amtlichen Lichtbildausweis vorzulegen. Vertreter von juristischen Personen haben entsprechende Unterlagen, die nicht älter wie 7 Tage
sein dürfen, vorzulegen, wie zum Beispiel Firmenbuchauszug, Auszug aus dem Vereinsregister, etc. Personen, die für andere Personen bieten, haben eine qualifizierte Vollmacht (beglaubigte
Vollmacht) vorzulegen.


Langgutachten:

Langgutachten (3035 KB)

Grundriss(e):

nicht verfügbar

Foto(s):

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Ausdruck vom: 17.09.2026 13:27:40 MESZ