zur Navigation
Dienststelle:

BG Wolfsberg (770)

Aktenzeichen:

9 E 24/25d

wegen:

Zwangsversteigerung einer Liegenschaft

Bekannt gemacht am:

13.05.2026

Versteigerungstermin:

am 30.06.2026 um 10:00 Uhr

Versteigerungsort:

Bezirksgericht Wolfsberg, Verhandlungssaal 1, 1.Stock

Telefonkontakt:

04352/4101-22

Ort und Zeit der Einsichtnahme:

Montag und Mittwoch in der Zeit von 08.00 Uhr bis 15.30 Uhr, sowie Dienstag, Donnerstag und Freitag in der Zeit von 08.00 bis 12.00 Uhr


Grundbuch:

77019 Unterpreitenegg

EZ:

293

Grundstücksnr.:

2/5

BLNr:

2,3

Liegenschaftsadresse:

Sonnensiedlung 5

PLZ/Ort:

9451 Preitenegg


Kategorie(n):

unbebaute Liegenschaft

Beschreibung (WE):

Das Baugrundstück befindet sich in der Sonnensiedlung am südwestlichen Ortsrand von Preitenegg. Das Areal ist sowohl an der Nord- als auch an der Ostseite vom asphaltierten Gemeindesiedlungsweg abgegrenzt.
Das rund 807 m² große Wiesenareal weist einen rechteckförmigen Grundriss auf. Das leicht nach Süden abfallende Hanggrundstück besitzt die Abmessungen von ca. 23 m x 35 m. Grenzpunkte am Grundstück konnten vom SV nicht gefunden werden.
An der Nordostseite des Grundstücks ist in einem Abstand von in etwa 4-5 m von der jeweiligen Grundgrenze ein Metallcontainer der Type Stugeba vorhanden. Dieser weist die Außenabmessungen von rund 5,35 m x 2,95 m auf. Die Höhe des Containers beträgt in etwa 2,7 m. Der Container ist an der östlichen Stirnseite mit einem Doppelflügeltor verriegelt bzw. versperrt und war nicht zugänglich. Fenster sind nicht vorhanden. Die Wände bestehen aus Trapezblechelementen. Ein Plan vom gegenständlichen Container liegt nicht vor.

Grundstücksgröße:

807 m²

Objektgröße:

0,00 m²


Schätzwert:

36.000,00 EUR

Beschreibung des mitzuversteigernden Zubehörs:

-

Wert des mitzuversteigernden Zubehörs:

kein Zubehör

Vadium:

3.600,00 EUR

Geringstes Gebot:

28.800,00 EUR


Sonstige Hinweise:

Werterhöhend ist gegenständlich neben der guten Wohnlage, der optimalen Infrastruktur und Aufschließung vor allem die schöne Aussicht und Besonnung mit der guten Bebaubarkeit.
Nachteilig wirkt sich nur die relativ nahe Lage zum Spielplatz vom Kindergarten aus.
Die verpflichtete Partei hat dem Exekutionsgericht keine Mitteilung gemacht, wonach sie auf die Steuerbefreiung gemäß § 6 Abs 1 Z. 9 lit. a UStG 1994 verzichtet.
Das Vadium kann nur in Form einer Sparurkunde erlegt werden.


Kurzgutachten:

Kurzgutachten Objekt 1

Lageplan:

Lageplan (99 KB)

Grundriss(e):

nicht verfügbar

Foto(s):

Foto (138 KB) Foto (121 KB) Foto (104 KB)

Ausdruck vom: 15.05.2026 18:23:35 MESZ