Versteigerung - Wohnhaus Marchtrenk
10 E 2124/26b
Zwangsversteigerung einer Liegenschaft
06.10.2026
am 01.12.2026 um 10:00 Uhr
Saal 12/EG
05 7601 21 42713
1. TELEFONISCHE VORANMELDUNG: Bietinteressenten und Teilnehmer an der Versteigerung
werden ersucht, sich für den Versteigerungstermin in der Zeit zwischen 23. – 27.11.2026, 8:00 bis
12:00 Uhr telefonisch beim BG Wels unter der Nummer 05 760121 42713 anzumelden.
2. Der Verpflichtete hat nicht bis spätestens 14 Tage nach Bekanntgabe des Schätzwertes dem
Exekutionsgericht mitgeteilt, dass er auf die Steuerbefreiung gemäß § 6 Abs. 1 Z.9 lit. a UStG
verzichtet.
51216 Marchtrenk
4228
3071/19
1
Flemingstraße 26
4614 Marchtrenk
Einfamilienhaus
Das Wohnhaus sowie die Garage wurden 2005 baubewilligt (Fertigstellungsanzeige 2010):
Erdgeschoß - ca. 156 m2:
Windfang, Garderobe, Vorraum, Wohnen/Essen/Kochen, Abstellraum, 2 Zimmer, Bad/WC
Obergeschoß - ca. 141 m2:
Schlafzimmer mit Schrankraum, 4 Zimmer, Bad, WC, Vorraum
Dachgeschoß - ca. 52 m2:
Vorraum, 2 Zimmer, Bad/WC
Keller - ca. 84 m2
Garage - ca. 36 m2
Details siehe Langgutachten!
737 m²
349,00 m²
772.000,00 EUR
Die Bewertung der Liegenschaft beinhaltet grundsätzlich alle auf dem Grundstück errichteten Gebäude.
Weiters sind alle Außenanlagen, Einfriedungen und sonstigen Gartengestaltungsbauwerke sowie alle Ver- und Entsorgungseinrichtungen und Anlagen etc. (= Zubehör), auch wenn sie nicht gesondert angeführt sind, im ermittelten Verkehrswert berücksichtigt.
Die auf der Liegenschaft oder in den Gebäuden sonst noch vorhandenen Fahrnisse, wie Wohnungseinrichtung, Möblierungen, Gerätschaften, Hausrat, lagernde Materialien oder ähnliches, sind im ermittelten Verkehrswert nicht enthalten.
nicht festgestellt
77.200,00 EUR
386.000,00 EUR
1. Es ergeht die Aufforderung, bei Anmeldung einer Forderung gleichzeitig bekanntzugeben, auf
welches Konto - Bankinstitut mit Adresse, IBAN und BIC - ein allfälliger Zuweisungsbetrag überwiesen
werden soll.
2. Ein Bieter hat zum Versteigerungstermin einen amtlichen Lichtbildausweis mitzubringen. Angebote
eines Vertreters dürfen nur zugelassen werden, wenn dessen Vertretungsbefugnis durch öffentliche
Urkunden oder durch öffentlich beglaubigte Vollmacht nachgewiesen ist. Die Vollmacht muss eine
besondere, zumindest auf die Gattung des Geschäfts, also auf das Bieten in der Zwangsversteigerung,
lautende sein. Vertreter einer OG, KG, AG oder sonstigen handelsrechtlichen Gesellschaft oder
Genossenschaft oder Erwerbsgesellschaft müssen neben der Vollmacht noch einen Firmenbuchauszug
oder eine Bestätigung des Firmenbuchgerichts beibringen, damit die Vertretungsbefugnis derjenigen,
die die Vollmacht ausgestellt haben, dargetan wird. Tritt als Bieter ein Verein oder eine sonstige
Körperschaft auf, die lediglich in den Vormerkungen der Verwaltungsbehörde in Evidenz gehalten wird,
so muss die einschreitende Person ihre Vertretungsbefugnis durch eine Bestätigung der
Verwaltungsbehörde dartun.
3. Die Liegenschaft unterliegt dem OÖ Grundverkehrsgesetz.
4. Es wurde kein aktueller Energieausweis vorgelegt.
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5. Laut Sachverständigengutachten besteht per 05.02.2025 Abgaben-/Gebührenrückstände bei der
Stadtgemeinde Marchtrenk von EUR 1,041,57.
6. Auf die Anmerkungen / Hinweise / Warnungen der Sachverständigen in ihrem Gutachten wird
ausdrücklich hingewiesen.
Langgutachten (pdf) (3888 KB)
Katasterplan (pdf) (958 KB)
Baubewilligung (pdf) (941 KB)
Einreichplan (pdf) (1216 KB)
Rohbaufertigst.anzeige (pdf) (603 KB)
Baufertigstellungsanz. (pdf) (609 KB)
Fotobeilage (pdf) (6693 KB)
nicht verfügbar
nicht verfügbar
nicht verfügbar
