Versteigerung - Wohnung W 1 Stg. 1
5 E 69/25w
Zwangsversteigerung von Wohnungseigentum
04.11.2026
am 15.12.2026 um 14:00 Uhr
Bezirksgericht Baden, 2500 Baden, Conrad v. Hötzendorf Pl. 6, Verhandlungssaal 5, 1.Stock
Dem Verpflichteten ist die Entfernung des Zubehörs untersagt.
Im Übrigen wird auf die Fassung des Schätzungsgutachtens und des Versteigerungsedikts in
der Ediktsdatei im Internet verwiesen.
Ohne Anrechnung auf das Meistbot sind zu übernehmen:
öffentlich rechtliche Lasten •
die sich aus dem Wohnungseigentum ergebenden Beschränkungen (§ 11 Abs 3 •
WEG),
die in der Verteilungsmasse nicht Deckung findenden Forderungen der •
Wohnungseigentümergemeinschaft oder eines Miteigentümers soweit diese dem
gesetzlichen Vorzugspfandrecht unterliegen (§ 27 Abs 3 WEG),
In Abänderung der gesetzlichen Versteigerungsbedingungen beträgt das geringste Gebot
EUR 149.700,-.
Unter dem geringsten Gebot findet ein Verkauf nicht statt.
Gemäß § 179 EO ist das Vadium ausschließlich in Form von Sparbüchern (kein
sogenanntes „Online-Sparbuch“) zu erlegen.
Ein amtlicher Lichtbildausweis und ein Staatsbürgerschaftsnachweis gegebenenfalls ein
Firmenbuchauszug sind mitzubringen. Vertreter haben eine öffentlich beglaubigte
Spezialvollmacht mitzubringen.
Die Liegenschaft unterliegt dem NÖ Grundverkehrsgesetz 2007.
Die verpflichtete Partei hat nicht bis spätestens 14 Tage nach Bekanntgabe des Schätzwertes
dem Exekutionsgericht mitgeteilt, dass sie auf die Steuerbefreiung des § 6 Abs. 1 Z 9 lit. a
UStG 1994 verzichtet.
An die dinglich Berechtigten, insbesondere an die Pfandgläubiger einschließlich der
Gläubiger, zu deren Gunsten eine Höchstbetragshypothek eingetragen ist, sowie bezüglich
der Steuern und Abgaben an die öffentlichen Organe, ergehen die in der folgenden Nachricht
enthaltenen Aufforderungen.
Die verpflichtete Partei hat die Besichtigung der Liegenschaft samt Zubehör durch
Kaufinteressenten zu gestatten. Auch Dritte haben die Besichtigung zu dulden.
Zur Nachricht:
Die Versteigerungsbedingungen, die auf die Liegenschaften sich beziehenden Urkunden,
Schätzungsprotokolle usw. können von den Kauflustigen in der umstehend bezeichneten
Gerichtsabteilung während der für den Parteienverkehr bestimmten Zeit eingesehen werden.
Bei dem umstehend bezeichneten Exekutionsgericht sind Ablichtungen des gesamten
Schätzungsgutachtens gegen Kostenersatz erhältlich. Das Schätzungsgutachten und eine
Kurzfassung ist aus der Ediktsdatei zu ersehen (www.edikte.justiz.gv.at).
Allgemeine Aufforderung:
Rechte, die diese Versteigerung unzulässig machen würden, sind spätestens im
Versteigerungstermin vor Beginn der Versteigerung bei Gericht anzumelden, widrigens sie
zum Nachteil eines gutgläubigen Erstehers in Ansehung der Liegenschaft selbst nicht mehr
geltend gemacht werden könnten.
Allgemeine Aufforderung an die Pfandgläubiger:
Diejenigen Gläubiger, für die auf dieser Liegenschaft pfandrechtlich sichergestellte
Forderungen haften, mit Ausnahme der Gläubiger mit bedingten Forderungen, werden
aufgefordert, vor dem Versteigerungstermin die Erklärung abzugeben, ob sie mit der
Übernahme der Schuld durch den Ersteher unter gleichzeitiger Befreiung des bisherigen
Schuldners einverstanden sind.
Wird keine Erklärung abgegeben, so wird die Forderung durch Barzahlung berichtigt. Der
Gläubiger kann sich aber noch in die Verteilungstagsatzung mit der Übernahme der Schuld in
Anrechnung auf das Meistbot durch den Ersteher und der Befreiung des früheren Schulderns
einverstanden erklären.
Hingewiesen wird darauf, dass mit einer Forderungsanmeldung auch eine Bankverbindung
samt IBAN für allfällige Zuweisungen aus dem Meistbot bekannt zu geben ist.
Aufforderung an die öffentlichen Organe bezüglich der Steuern und sonstigen
öffentlichen Abgaben:
Die öffentlichen Organe, die zur Vorschreibung und Eintreibung der von der Liegenschaft zu
entrichtenden Steuern, Zuschläge, Gebühren und sonstigen öffentlichen Abgaben berufen
sind, werden aufgefordert, in Ansehung aller dieser öffentlichen Abgaben, die auf der oben
bezeichneten Liegenschaft pfandrechtlich sichergestellt sind, die Erklärung abzugeben, ob der
Übernahme der Schuld durch den Ersteher unter gleichzeitiger Befreiung des bisherigen
Schuldners zugestimmt wird.
Wird keine Erklärung abgegeben, wird die Forderung durch Barzahlung berichtigt. Der
Gläubiger kann sich aber noch in der Tagsatzung mit der Übernahme der Schuld in
Anrechnung auf das Meistbot durch den Ersteher und der Befreiung des bisherigen
Schuldners einverstanden erklären.
Die bis zum Versteigerungstermin rückständigen, von der Liegenschaft zu entrichtenden
Steuern, Zuschläge, Gebühren und sonstigen öffentlichen Abgaben samt Zinsen und anderen
Nebengebühren, die noch nicht pfandrechtlich sichergestellt sind, müssen spätestens im
Versteigerungstermin vor Beginn der Versteigerung angemeldet werden, widrigens diese
Ansprüche erst nach voller Befriedigung des betreibenden Gläubigers aus der
Verteilungsmasse berichtigt werden würden.
Ungültige Vereinbarungen:
Vereinbarungen, wonach jemand verspricht, bei einer Versteigerung als Mitbieter nicht zu
erscheinen oder nur bis zu einem bestimmten Preis oder sonst nur nach einem gegebenen
Maßstab oder gar nicht mitzubieten, sind ungültig. Die für die Erfüllung dieses Versprechens
zugesicherten Beträge, Geschenke oder anderen Vorteile können nicht eingeklagt werden.
Was dafür wirklich gezahlt oder übergeben worden ist, kann zurückgefordert werden.
04017 Leesdorf
1436
.92, 135/4
281, 282
Mühlgasse 50
2500 Baden
Eigentumswohnung
Die bewertungsgegenständliche Wohnung W 1 Stg. 1 befindet sich an der Adresse Mühlgasse 50 in
2500 Baden und ist zugehörig dem Grundbuchskörper in der Katastralgemeinde KG 04017 Leesdorf mit der Einlagezahl EZ 1436 sowie den Grundstücken Gst-Nr. .92 & 135/4 mit einer Grundfläche von insgesamt 3.149 m².
Das WEG-Objekt steht im Eigentum von Nano Galstian mit der B-LNR 281 Anteil 430/128262 und Vahan Galstian mit den B-LNR 282 Anteil 430/128262.
Die gegenständliche Wohnung Top W1 verfügt gemäß vorliegendem Bestandsplan über eine Nutzfläche von 74,34 m². Im Zuge von Umbauarbeiten wurden die im Bestandsplan ersichtlichen Trennwände zwischen Vorraum und Wohnraum sowie im Bereich der ehemaligen Loggia entfernt. Dadurch entstand ein offener Wohn-, Ess- und Küchenbereich.
3.149 m²
74,34 m²
199.600,00 EUR
Küche & Sanitärausstattung
6.500,00 EUR
19.960,00 EUR
149.700,00 EUR
Im Bereich des Zugangs zu einem Schlafzimmer sind am Türstock bzw. an der Türzarge Beschädigungen erkennbar. Die betroffenen Stellen befinden sich insbesondere im unteren Bereich der Zarge. Die Beschädigungen waren zum Zeitpunkt der Besichtigung augenscheinlich sichtbar.
Gemäß Auskunft des Stadtbauamtes Baden liegt für die im Wohn-/Essbereich eingebaute Klimaanlage derzeit keine baubehördliche Bewilligung vor; die erforderliche Bewilligung ist daher nachträglich einzuholen.









