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Dienststelle:

BG Neunkirchen (233)

Aktenzeichen:

9 E 2/25i

wegen:

Zwangsversteigerung einer Liegenschaft

Bekannt gemacht am:

08.06.2026

Versteigerungstermin:

am 27.08.2026 um 10:00 Uhr

Versteigerungsort:

Bezirksgericht, 2620 Neunkirchen, Triester Straße 16, VHS 1

Telefonkontakt:

02635/62031-141

Besichtigungszeit:

2640 Gloggnitz, Wiener Str. 25 & 25a
21.8.2026, 15-17 Uhr

Ort und Zeit der Einsichtnahme:

Mo-Fr 8-12 Uhr, Zi. 115

Sonstiges:

Für 21.8. 2026, 15:00 – 17:00 Uhr (EZ 162) und 17:30 – 19:30 Uhr (EZ 838), wird die Besichtigungszeit für die zu versteigernden Liegenschaften festgesetzt und der verpflichteten Partei aufgetragen, den Kauflustigen ungehinderten Zutritt zu gewähren.
Wird die Besichtigung zu Unrecht verweigert, kann sie mit Beiziehung des Gerichtsvollziehers erzwungen werden; darüber hinaus entstehenden gegebenenfalls Schadenersatzansprüche.
Auf der zu versteigernden Liegenschaft EZ 838 lasteten mit Stand Juni 2025 weiters mit dinglicher Wirkung versehene öffentliche Abgaben von € 3.029,31 .
Unter dem geringsten Gebot findet ein Verkauf nicht statt.
Ohne Anrechnung auf das Meistbot sind zu übernehmen: -
Rechte, welche diese Versteigerung unzulässig machen würden, sind spätestens im Versteigerungstermin vor Beginn der Versteigerung bei Gericht anzumelden, widrigenfalls sie zum Nachteil eines gutgläubigen Erstehers in Ansehung der Liegenschaft selbst nicht mehr geltend gemacht werden könnten.
Die auf die Liegenschaft sich beziehenden Urkunden, Schätzungsprotokolle und das Schätzungsgutachten können von den Interessenten in der oben aus der Geschäftszahl ersichtlichen Gerichtsabteilung während der Geschäftsstunden beim Bezirksgericht Neunkirchen eingesehen werden. Ablichtungen des gesamten Schätzgutachtens sind gegen Kostenersatz erhältlich. Die zu leistende Sicherheit (Vadium) beträgt 10% des Schätzwerts, zumindest jedoch 1 000 Euro. Als Sicherheitsleistung kommen nur Sparurkunden in Betracht. Auch eine Sparurkunde, die durch Losungswort gesichert ist oder die auf den Namen des gemäß § 40 Abs. 1 BWG identifizierten Kunden lautet, ist als Sicherheitsleistung geeignet. Das Gericht kann hierüber auch ohne Angabe des Losungsworts verfügen (§ 179 EO).
Diejenigen Gläubiger, für die auf die Liegenschaft pfandrechtlich sichergestellte Forderungen haften, mit Ausnahme der Gläubiger mit bedingten Forderungen, werden aufgefordert, vor dem Versteigerungstermin bekannt zu geben, ob sie mit der Übernahme der Schuld durch den Ersteher unter gleichzeitiger Befreiung des bisherigen Schuldners einverstanden sind. Wird keine Erklärung abgegeben, wird die Forderung durch Barzahlung berichtigt. Der Gläubiger kann sich aber noch in der Verteilungstagsatzung mit der Übernahme der Schuld in Anrechnung auf das Meistbot durch den Ersteher unter gleichzeitiger Befreiung des bisherigen Schuldners einverstanden erklären.
Die öffentlichen Organe, die zur Vorschreibung und Eintreibung der von der Liegenschaft zu entrichtenden Steuern, Zuschläge, Gebühren und sonstigen öffentlichen Abgaben berufen sind, werden aufgefordert, in Ansehung aller dieser öffentlichen Abgaben , die auf der oben bezeichneten Liegenschaft pfandrechtlich sichergestellt sind, die Erklärung abzugeben, ob der Übernahme der Schuld durch den Ersteher unter gleichzeitiger Befreiung des bisherigen Schuldners zugestimmt wird. Wird keine Erklärung abgegeben, wird die Forderung durch Barzahlung berichtigt. Der Gläubiger kann sich aber noch in der Verteilungstagsatzung mit der Übernahme der Schuld in Anrechnung auf das Meistbot durch den Ersteher unter gleichzeitiger Befreiung des bisherigen Schuldners einverstanden erklären.
Die bis zum Versteigerungstermin rückständigen, von der Liegenschaft zu entrichtenden Steuern, Zuschläge, Gebühren und sonstigen öffentlichen Abgaben samt Zinsen und anderen Nebengebühren, die noch nicht pfandrechtlich sichergestellt sind, müssen spätestens im Versteigerungstermin vor Beginn der Versteigerung angemeldet werden, widrigens diese Ansprüche erst nach voller Befriedigung des betreibenden Gläubigers aus der Verteilungsmasse berichtigt werden würden.
Im übrigen wird auf das Versteigerungsedikt unter http://www.edikte.justiz.gv.at verwiesen.


Grundbuch:

23109 Gloggnitz

EZ:

162

Grundstücksnr.:

288/1

BLNr:

6

Liegenschaftsadresse:

Wiener Straße 25 und 25a

PLZ/Ort:

2640 Gloggnitz


Kategorie(n):

gemischt genutztes Haus

Beschreibung (WE):

Direkt an der vorderen Grundgrenze errichtet, befindet sich ein Mehrwohnungshaus mit Erdgeschoß und Obergeschoß. Das Gebäude ist weitgehend unterkellert. Die Fassade ist einfach gedämmt; der Sockel besteht aus einem Kratzputzsockel mit Buntputz. In der Verlängerung zur linken Grundgrenze ist hofseitig ein eingeschoßiger Gebäudeteil an das Mehrwohnungshaus angebaut. Dieser Gebäudeteil ist nicht unterkellert.
Im mehrgeschoßigen Gebäudeteil befindet sich im Erdgeschoß ein Geschäftslokal. Im Obergeschoß sind insgesamt zwei Wohnungen vorhanden.
Der hofseitige eingeschoßige Gebäudeteil umfasst eine Wohneinheit.
Im hinteren Grundstücksbereich befindet sich ein freistehendes Einfamilienhaus.
Zum rechten Nachbargrundstück ist im vorderen Bereich keine Einfriedung vorhanden. Im hinteren Bereich ist ein Holzlattenzaun vorhanden. Auf der linken Seite ist ein einfacher Maschendrahtzaun vorhanden. Im mittleren Grundstücksbereich befindet sich eine Garage.

Grundstücksgröße:

1.315 m²


Schätzwert:

421.000,00 EUR

Wert des mitzuversteigernden Zubehörs:

kein Zubehör

Vadium:

42.100,00 EUR

Geringstes Gebot:

210.500,00 EUR


Foto(s):

Fotos siehe Langgutachten (73 KB)


Alle Edikte zum Fall:

Versteigerung Einfamilienhaus (27.08.2026 10:00)

2640 Gloggnitz, Angelius Rumpler Gasse 1

Versteigerung Mietwohn+Einfamilienhaus (27.08.2026 10:00)

2640 Gloggnitz, Wiener Straße 25 und 25a

Ausdruck vom: 10.06.2026 13:40:38 MESZ