Versteigerung - Einfamilienhaus
9 E 2/25i
Zwangsversteigerung einer Liegenschaft
08.06.2026
am 27.08.2026 um 10:00 Uhr
Bezirksgericht, 2620 Neunkirchen, Triester Straße 16, VHS 1
02635/62031-141
2640 Gloggnitz, Angelius Rumpler-G. 10
21.8.2026, 17:30-19:30 Uhr
Mo-Fr, 8-12 Uhr
Für 21.8. 2026, 15:00 – 17:00 Uhr (EZ 162) und 17:30 – 19:30 Uhr (EZ 838), wird die Besichtigungszeit für die zu versteigernden Liegenschaften festgesetzt und der verpflichteten Partei aufgetragen, den Kauflustigen ungehinderten Zutritt zu gewähren.
Wird die Besichtigung zu Unrecht verweigert, kann sie mit Beiziehung des Gerichtsvollziehers erzwungen werden; darüber hinaus entstehenden gegebenenfalls Schadenersatzansprüche.
Auf der zu versteigernden Liegenschaft EZ 838 lasteten mit Stand Juni 2025 weiters mit dinglicher Wirkung versehene öffentliche Abgaben von € 3.029,31 .
Unter dem geringsten Gebot findet ein Verkauf nicht statt.
Ohne Anrechnung auf das Meistbot sind zu übernehmen: -
Rechte, welche diese Versteigerung unzulässig machen würden, sind spätestens im Versteigerungstermin vor Beginn der Versteigerung bei Gericht anzumelden, widrigenfalls sie zum Nachteil eines gutgläubigen Erstehers in Ansehung der Liegenschaft selbst nicht mehr geltend gemacht werden könnten.
Die auf die Liegenschaft sich beziehenden Urkunden, Schätzungsprotokolle und das Schätzungsgutachten können von den Interessenten in der oben aus der Geschäftszahl ersichtlichen Gerichtsabteilung während der Geschäftsstunden beim Bezirksgericht Neunkirchen eingesehen werden. Ablichtungen des gesamten Schätzgutachtens sind gegen Kostenersatz erhältlich. Die zu leistende Sicherheit (Vadium) beträgt 10% des Schätzwerts, zumindest jedoch 1 000 Euro. Als Sicherheitsleistung kommen nur Sparurkunden in Betracht. Auch eine Sparurkunde, die durch Losungswort gesichert ist oder die auf den Namen des gemäß § 40 Abs. 1 BWG identifizierten Kunden lautet, ist als Sicherheitsleistung geeignet. Das Gericht kann hierüber auch ohne Angabe des Losungsworts verfügen (§ 179 EO).
Diejenigen Gläubiger, für die auf die Liegenschaft pfandrechtlich sichergestellte Forderungen haften, mit Ausnahme der Gläubiger mit bedingten Forderungen, werden aufgefordert, vor dem Versteigerungstermin bekannt zu geben, ob sie mit der Übernahme der Schuld durch den Ersteher unter gleichzeitiger Befreiung des bisherigen Schuldners einverstanden sind. Wird keine Erklärung abgegeben, wird die Forderung durch Barzahlung berichtigt. Der Gläubiger kann sich aber noch in der Verteilungstagsatzung mit der Übernahme der Schuld in Anrechnung auf das Meistbot durch den Ersteher unter gleichzeitiger Befreiung des bisherigen Schuldners einverstanden erklären.
Die öffentlichen Organe, die zur Vorschreibung und Eintreibung der von der Liegenschaft zu entrichtenden Steuern, Zuschläge, Gebühren und sonstigen öffentlichen Abgaben berufen sind, werden aufgefordert, in Ansehung aller dieser öffentlichen Abgaben , die auf der oben bezeichneten Liegenschaft pfandrechtlich sichergestellt sind, die Erklärung abzugeben, ob der Übernahme der Schuld durch den Ersteher unter gleichzeitiger Befreiung des bisherigen Schuldners zugestimmt wird. Wird keine Erklärung abgegeben, wird die Forderung durch Barzahlung berichtigt. Der Gläubiger kann sich aber noch in der Verteilungstagsatzung mit der Übernahme der Schuld in Anrechnung auf das Meistbot durch den Ersteher unter gleichzeitiger Befreiung des bisherigen Schuldners einverstanden erklären.
Die bis zum Versteigerungstermin rückständigen, von der Liegenschaft zu entrichtenden Steuern, Zuschläge, Gebühren und sonstigen öffentlichen Abgaben samt Zinsen und anderen Nebengebühren, die noch nicht pfandrechtlich sichergestellt sind, müssen spätestens im Versteigerungstermin vor Beginn der Versteigerung angemeldet werden, widrigens diese Ansprüche erst nach voller Befriedigung des betreibenden Gläubigers aus der Verteilungsmasse berichtigt werden würden.
Im übrigen wird auf das Versteigerungsedikt unter http://www.edikte.justiz.gv.at verwiesen.
23109 Gloggnitz
838
715/89
4 und 5
Angelius Rumpler Gasse 1
2640 Gloggnitz
Einfamilienhaus
Auf der Liegenschaft befindet sich ein in zwei Bauabschnitten errichtetes Wohnhaus mit Erdgeschoß und Mansarde als Wohnebenen. Das Gebäude ist vollunterkellert. Das Fußbodenniveau liegt über 50cm über Terrain. An der vorderen linken Liegenschaftsecke wurde ein in massiver Bauweise errichteter Carport mit direkter Zufahrt von der Straße und Ausgang in den Garten errichtet.
Das Erdgeschoß liegt um rund 50cm über Terrain. Der Bereich vom straßenseitigen Zugang bis zum Wohnhaus ist bis zur Terrasse, welche auch als Zugang dient, einfach befestigt. Ebenso führt ein befestigter Weg von der Garage bis hin zur Terrasse.
Die verbleibende Freifläche ist als einfacher Garten ausgestaltet.
Zur Straße hin ist das Grundstück mit einer Gartenmauer eingefriedet.
597 m²
314.000,00 EUR
kein Zubehör
31.400,00 EUR
285.000,00 EUR
Alle Edikte zum Fall:
2640 Gloggnitz, Angelius Rumpler Gasse 1
2640 Gloggnitz, Wiener Straße 25 und 25a

