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Dienststelle:

BG Meidling (081)

Aktenzeichen:

14 E 147/25b

wegen:

Zwangsversteigerung einer Liegenschaft

Bekannt gemacht am:

28.05.2026

Betreibende Partei:

Dr. Susi Pariasek

Verpflichtete Partei:

Sveta Levim Invest GmbH


Meistbot:

1.059.500,00 €

Tagsatzungstermin:

am 04.08.2026 um 12:00 Uhr

Tagsatzungsort:

1120 Wien, Schönbrunner Straße 222-228/3/5/Saal C; Eingang Ruckergasse

Sonstiges:

WICHTIGE HINWEISE:
Begehren Sie die Zahlung Ihrer Ansprüche aus dem Meistbot oder Übernahmspreis, dann haben Sie
ihre Ansprüche an
- Kapital
- Zinsen
- wiederkehrenden Leistungen
- Kosten
- sonstigen Nebenforderungen
anzumelden.
Zum Nachweis dieser Ansprüche haben Sie spätestens bei der Tagsatzung entsprechende Urkunden
vorzulegen. Sonst werden nur Ansprüche berücksichtigt, die sich aus dem Grundbuch oder den
Exekutionsakten ergeben. Pfandgläubiger haben in der Forderungsanmeldung Kapital, Kosten und
Zinsen getrennt auszuwerfen und möglichst die weniger als drei Jahre vor Zuschlag rückständigen
Zinsen gesondert auszuweisen.
Die Anmeldung von Zinsen muss jedenfalls alle für die Überprüfung der Berechnung der Zinsen
erforderlichen Angaben, wie Höhe des Zinsfußes, Kapitalsbetrag, Beginn und Ende des Zinsenlaufes
enthalten. Aus der Anmeldung muss überdies die Identität der pfandrechtlich besicherten Forderung
hervorgehen. Bestehen mehrere Pfandrechte zu Gunsten eines Gläubigers ist für jedes Pfandrecht das
Kapital, die Zinsen und die Kosten gesondert anzugeben.
Ist zur Sicherstellung Ihrer Forderung eine Höchstbetragshypothek eingetragen, müssen Sie den von
Ihnen geforderten Betrag angeben, sofern Sie ihn nicht schon zum Versteigerungstermin angegeben
haben. Die Vorlage einer unwidersprochenen Saldomitteilung ist ausreichend.
Sind Sie Dientbarkeits-, Ausgedings- oder Reallastberechtigter, Bestandnehmer, dessen Bestandrecht
bücherlich einverleibt ist, oder sind Ihre Rechte vom Ersteher nicht zu übernehmen, müssen Sie die
begehrte Entschädigung angeben.
Sind Sie bereit, Ihren sichergestellten Anspruch auf Entrichtung von Renten und anderen
wiederkehrenden Leistungen und Zahlungen gegen einen bestimmten Kapitalsbetrag aufzugeben,
haben Sie diesen Betrag zu bezeichnen.
Die Beträge müssen Sie spätestens 14 Tage vor der Verteilungstagsatzung anmelden. Auch
Forderungen, die verspätet, spätestens aber bei der Tagsatzung angemeldet werden, sind bei der
Verteilung zu berücksichtigen. Muss auf Grund der verspäteten Anmeldung die Tagsatzung erstreckt
werden, so hat das Exekutionsgericht die Kosten hiefür dem säumigen Gläubiger aufzuerlegen. Nach
Beendigung der Verteilungstagsatzung kann die Anmeldung nicht ergänzt werden.
Der Ersteher kann bei der Tagsatzung anwesend sein.


Grundbuch:

01305 Meidling

EZ:

2020

BLNr:

21

Adresse:

Fockygasse 24

PLZ/Ort:

1120 Wien

Ausdruck vom: 14.06.2026 05:29:58 MESZ