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Dienststelle:

BG Wels (512)

Aktenzeichen:

11 E 382/26h

wegen:

Zwangsversteigerung von Wohnungseigentum

Bekannt gemacht am:

27.07.2026

Versteigerungstermin:

am 23.09.2026 um 09:00 Uhr

Versteigerungsort:

Bezirksgericht Wels, EG, Saal 12

Telefonkontakt:

057 60121 42722

Sonstiges:

1. TELEFONISCHE VORANMELDUNG: Bietinteressenten und Teilnehmer an der Versteigerung
werden ersucht, sich für den Versteigerungstermin in der Zeit zwischen 14. – 18.9.2026, 8:00 bis 12:00
Uhr telefonisch beim BG Wels unter der Nummer 05 760121 42722 anzumelden.
2. Der Verpflichtete hat nicht bis spätestens 14 Tage nach Bekanntgabe des Schätzwertes dem
Exekutionsgericht mitgeteilt, dass er auf die Steuerbefreiung gemäß § 6 Abs. 1 Z.9 lit. a UStG
verzichtet.


Grundbuch:

51215 Lichtenegg

EZ:

326

Grundstücksnr.:

320/1, 320/4

BLNr:

851

Liegenschaftsadresse:

Flemingstraße 9/5/24

PLZ/Ort:

4600 Wels


Kategorie(n):

Eigentumswohnung

Beschreibung (WE):

Die gegenständliche Wohnung befindet sich im 5. Obergeschoß.
Die Räume, inkl. Loggia, sind ostseitig ausgerichtet - Raumaufteilung:
Vorraum, WC, Bad, Wohnzimmer, Küche, Vorraum 2, Zimmer, Schlafzimmer, Loggia.
Der Wohnung sind ein Kellerabteil sowie ein Autoabstellplatz zugeordnet.
Details siehe Langgutachten!

Grundstücksgröße:

29.795 m²

Objektgröße:

81,15 m²


Schätzwert:

137.000,00 EUR

Beschreibung des mitzuversteigernden Zubehörs:

Die Bewertung der Liegenschaft beinhaltet grundsätzlich alle auf dem Grundstück errichteten Gebäude.
Weiters sind alle Außenanlagen, Einfriedungen und sonstigen Gartengestaltungsbauwerke sowie alle Ver- und Entsorgungseinrichtungen und Anlagen etc. (= Zubehör), auch wenn sie nicht gesondert angeführt sind, im ermittelten Verkehrswert berücksichtigt.
Die auf der Liegenschaft oder in den Gebäuden sonst noch vorhandenen Fahrnisse, wie Wohnungseinrichtung, Möblierungen, Gerätschaften, Hausrat, lagernde Materialien oder ähnliches, sind im ermittelten Verkehrswert nicht enthalten.

Wert des mitzuversteigernden Zubehörs:

nicht festgestellt

Vadium:

13.700,00 EUR

Geringstes Gebot:

68.500,00 EUR


Sonstige Hinweise:

1. Es ergeht die Aufforderung, bei Anmeldung einer Forderung gleichzeitig bekanntzugeben, auf
welches Konto - Bankinstitut mit Adresse, IBAN und BIC - ein allfälliger Zuweisungsbetrag überwiesen
werden soll.
2. Ein Bieter hat zum Versteigerungstermin einen amtlichen Lichtbildausweis mitzubringen. Angebote
eines Vertreters dürfen nur zugelassen werden, wenn dessen Vertretungsbefugnis durch öffentliche
Urkunden oder durch öffentlich beglaubigte Vollmacht nachgewiesen ist. Die Vollmacht muss eine
besondere, zumindest auf die Gattung des Geschäfts, also auf das Bieten in der Zwangsversteigerung,
lautende sein. Vertreter einer OG, KG, AG oder sonstigen handelsrechtlichen Gesellschaft oder
Genossenschaft oder Erwerbsgesellschaft müssen neben der Vollmacht noch einen Firmenbuchauszug
oder eine Bestätigung des Firmenbuchgerichts beibringen, damit die Vertretungsbefugnis derjenigen,
die die Vollmacht ausgestellt haben, dargetan wird. Tritt als Bieter ein Verein oder eine sonstige
Körperschaft auf, die lediglich in den Vormerkungen der Verwaltungsbehörde in Evidenz gehalten wird,
so muss die einschreitende Person ihre Vertretungsbefugnis durch eine Bestätigung der
Verwaltungsbehörde dartun.
3. Die Liegenschaft unterliegt dem OÖ Grundverkehrsgesetz.
4. Ohne Anrechnung auf das Meistbot sind zu übernehmen:
- C-LNr. 509 auf Anteil B-LNR 1 3 6 7 10 12 15 16 20 21 22 25 27 29 31 32 38 42 43 45 46 48 bis 51 53
56 57 58 60 61 63 64 65 68 bis 72 75 76 79 86 88 89 98 102 105 bis 108 110 111 113 bis 118 120 127
bis 131 134 136 138 139 141 150 162 165 166 173 174 177 186 187 189 192 198 bis 202 205 207 208
211 212 214 219 224 226 232 236 237 239 241 244 252 253 254 261 262 264 265 267 269 271 272277 279 282 284 286 289 290 291 295 297 299 310 317 bis 320 328 329 332 333 337 343 344 348
349 353 389 390 393 403 414 440 442 449 450 459 bis 463 470 471 472 488 489 495 502 bis 505 511
512 514 520 521 525 526 527 539 540 543 544 552 bis 555 563 564 567 568 575 576 581 582 583
588 589 592 594 595 596 609 bis 613 617 bis 620 625 626 636 bis 645 648 653 655 bis 659 662 663
664 667 bis 671 673 674 681 682 685 bis 690 693 bis 720 724 725 728 729 732 736 737 739 740 743
bis 747 751 bis 755 757 bis 764 771 bis 785 787 788 789 791 792 794 bis 801 803 bis 816 818 821 bis
826 829 830 831 833 834 835 837 bis 856 858 bis 865 868 bis 889
a 2407/1977 FRUCHTGENUSSRECHT am Kiosk auf Gst 320/1 gem Pkt X Übereinkommen 1977-05-
10 für Dipl.-Ing. Rudolf Fehringer Dr. Robert Hödel
b 3918/1998 Löschung hins Dr.Robert Hödel jedoch nur hins Anteile B-LNr 150 bis 164, 399 400
c 940/2014 Löschung hins Dr. Robert Hödel jedoch nur hins Anteil B-LNR 99
d 4820/2014 Löschung hins Dr. Robert Hödel jedoch nur hins Anteil B-LNR 662
f 4668/2016 Löschung hins. Dr. Robert Hödel jedoch nur hins. Anteil B-LNR 696
h 5144/2016 Löschung jedoch nur hins. Dr. Robert Hödel und nur hins. Anteil B-LNR 720
i 1644/2017 Löschung Löschung hins. Dr. Robert Hödl jedoch nur hinsichtlich B-LNR 730 731 j
4389/2018 Löschung hins. Dr. Robert Hödel jedoch nur hins. B-LNR 757
l 6436/2020 Löschung hins. Dr. Robert Hödel jedoch nur hins. B-LNR 786
m 849/2021 Löschung hins. Dr. Robert Hödel jedoch nur hins. Anteile B-LNR 798 799
n 3915/2021 Löschung hins. B-LNR 805 jedoch nur hins. Dr. Robert Hödel
o 6605/2025 Löschung hins. B-LNR 251 (neu B-LNR 874), jedoch nur hins. Dr. Robert Hödel
- C-LNr. 978 a 347/2015 Entscheidung über die Aufteilung der Aufwendungen gem § 19 WEG - BG
Wels, 18 Msch 3/96-9
- C-LNr. 1033 a 2137/2018 Abweichende Abrechnungseinheiten bzw. eigene Abstimmungseinheiten
gem. Beschluss vom 12.4.1996, 18 Msch3/96-9, Beschluss vom 29.6.2017, 18 Msch 18/14h-46,
Beschluss vom 25.10.2017, 18 Msch 18/1
5. Laut Sachverständigengutachten besteht zum Stichtag 17.4.2026 ein Rückstand an Betriebskosten
von EUR 15.539,71 und zum Stichtag 20.4.2026 ein offenes Sanierungsdarlehen von EUR 9.539,63.
Dazu wird auf folgende Bestimmungen hingewiesen: Gemäß § 27 Abs 1 WEG 2002 besteht an jedem
Miteigentumsanteil in dem durch § 216 Abs 1 Z 3 EO bestimmten Ausmaß ein gesetzliches
Vorzugspfandrecht zu Gunsten der Forderungen der Eigentümergemeinschaft gegen den Eigentümer
des Anteils und der Rückgriffsforderungen eines anderen Wohnungseigentümers aus der
Inanspruchnahme von dessen Haftung nach dem WEG. Nach § 27 Abs 3 WEG 2002 ist die durch das
Vorzugspfandrecht besicherte Forderung im Fall einer Zwangsversteigerung des Miteigentumsanteils
durch Barzahlung zu berichtigen, soweit sie in der Verteilungsmasse Deckung findet , ansonsten aber
vom Ersteher ohne Anrechnung auf das Meistbot zu übernehmen.
6. Auf die Anmerkungen / Hinweise / Warnungen der Sachverständigen in ihrem Gutachten wird
ausdrücklich hingewiesen.


Lageplan:

nicht verfügbar

Grundriss(e):

nicht verfügbar

Foto(s):

nicht verfügbar

Ausdruck vom: 28.07.2026 01:43:14 MESZ