Versteigerung - Wohnhaus
4 E 5/25v
Zwangsversteigerung einer Liegenschaft
28.09.2026
am 25.11.2026 um 10:00 Uhr
Bezirksgericht Hietzing, Dommayergasse 12, 1130 Wien, 4.Stock, Saal VI
01/877 26 21 - 308523
1130 Wien, Veitingergasse 102
23.11.2026, 14:00 bis 18:00 Uhr
01209 Ober St. Veit
1655
1
Veitingergasse 102
1130 Wien
Einfamilienhaus, Zweifamilienhaus
Beim Bewertungsobjekt handelt es sich um ein Wohngebäude im 13. Wiener Gemeindebezirk.
Das Wohnhaus besteht aus Kellergeschoss (Souterrain), Erdgeschoss (Hochparterre) und Dachgeschoss (Mansarde) und umfasst insgesamt zwei Wohnungen, jeweils eine Wohnung im EG und im DG.
Baudaten
Errichtung des Wohnhauses:
Baubewilligung: Genehmigungsvermerk Einreichplan vom 15.7.1913.
Benützungsbewilligung: unbekannt
Dachgeschossumbau – Dachdeckung, Dachflächenfenster, Gipskartonverkleidung
Baubewilligung: Bescheid vom 6.4.2012
Benützungsbewilligung: unbekannt
Fertigstellung: laut Aktenvermerk MA 37 über Baustellenüberprüfung war der Dachbodenumbau am 4.9.2012 fertiggestellt
Das Gebäude befand sich bei der Befundaufnahme augenscheinlich in einem durchschnittlichen Bau- und Erhaltungszustand.
Folgende Mängel waren bei der Besichtigung ersichtlich:
• Feuchteschäden an Malerei und Innenputz an Wänden des Stiegenhauses im Kellergeschoss und bei den Fensterlaibungen im Kellergeschoss
• Haustechnische Leitungen, Kabel, Verrohrungen im Kellergeschoss zum Teil augenscheinlich unsachgemäß verlegt (ober Putz hängende Kabel)
• Wand-, Decken-, Bodenbeläge teilweise schadhaft (Parkettboden im EG), teilweise stark abgenutzt und instandsetzungsbedürftig
536 m²
260,22 m²
1.460.000,00 EUR
Zum Bewertungsstichtag war das Wohnhaus je Wohnung mit einer Einbauküche sowie mit Sanitäreinrichtungsgegenständen im Badezimmer und im WC-Raum ausgestattet. Siehe diesbezügliche Dokumentation durch Fotos im Anhang des Gutachtens.
14.000,00 EUR
146.000,00 EUR
730.000,00 EUR
Dieses Gutachten basiert auf den erhaltenen Unterlagen, erteilten Informationen und den getroffenen Annahmen. Der vorstehende Verkehrswert wurde unter der Voraussetzung ermittelt, dass mir alle für die Bewertung maßgeblichen Umstände wahrheitsgemäß offengelegt wurden. Sollten nachträglich Umstände bekannt werden, von denen ich im Rahmen der gegenständlichen Gutachtertätigkeit keine Kenntnis erlangt habe, behalte ich mir vor, das gegenständliche Gutachten zu widerrufen bzw. abzuändern.
Weiters wird jedem Interessenten geraten, vor einem eventuellen Erwerb von der allenfalls gegebenen Möglichkeit Gebrauch zu machen, das Objekt selbst zu besichtigen, um sich ein eigenes Bild von der Immobilie zu machen.
Das Bewertungsgutachten umfasst 62 Seiten zuzüglich 46 Seiten Anhang inklusive Fotodokumentation.

