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Berichtigte Fassung
Dienststelle:

BG Innsbruck (811)

Aktenzeichen:

23 E 2991/25a

wegen:

Zwangsversteigerung einer Liegenschaft

Letzte Änderung am:

23.03.2026

Sonstiges:

Bei dieser Versteigerung wird gemäß § 146 Abs 1 Z 5 EO von den gesetzlichen
Versteigerungsbedingungen abgewichen, indem das geringste Gebot abweichend von § 85 Abs 2 EO
mehr als die Hälfte des Schätzwerts beträgt, und zwar EUR 260.000,--.
Die verpflichtete Partei hat dem Exekutionsgericht nicht mitgeteilt, dass sie auf die Steuerbefreiung
gemäß § 6 Abs 1 Z 9 lit a UStG 1994 verzichtet.
Der oben in der Mitte anzuklickende „Anhang zum Edikt“ ist zu beachten!
Ohne Anrechnung auf das Meistbot sind zu übernehmen:
C-LNR 27: Vereinbarung über die Aufteilung der Aufwendungen gemäß § 19 WEG gemäß Pkt 4)
Vereinbarung vom 17.12.1992.
Gemäß § 11 Abs 3 Wohnungseigentumsgesetz sind im Fall der Zwangsversteigerung eines
Miteigentumsanteils die durch das Wohnungseigentum bewirkten Beschränkungen vom Ersteher
ohne Rücksicht auf den bücherlichen Rang und ohne Anrechnung auf das Meistbot zu übernehmen.
Gemäß § 27 Abs 3 Wohnungseigentumsgesetz ist die durch ein Vorzugspfandrecht besicherte
Forderung im Fall einer Zwangsversteigerung des Gemäß § 11 Abs 3 Wohnungseigentumsgesetz sind im Fall der Zwangsversteigerung eines
Miteigentumsanteils die durch das Wohnungseigentum bewirkten Beschränkungen vom Ersteher
ohne Rücksicht auf den bücherlichen Rang und ohne Anrechnung auf das Meistbot zu übernehmen.
Gemäß § 27 Abs 3 Wohnungseigentumsgesetz ist die durch ein Vorzugspfandrecht besicherte
Forderung im Fall einer Zwangsversteigerung des Miteigentumsanteils durch Barzahlung zu berichtigen, soweit sie in der Verteilungsmasse Deckung findet, ansonsten ist sie aber vom Ersteher ohne Anrechnung auf das Meistbot zu übernehmen.

Neuer Versteigerungstermin:

am 28.04.2026 um 11:15 Uhr

Neuer Ort:

Bezirksgericht Innsbruck, Brunecker Straße 3, Verhandlungssaal 1, 1. Stock

Besichtigungszeit:

9. März 2026 um 11.00 Uhr
Der Besichtigungstermin findet ohne Beisein einer Amtsperson (und ohne Schlosser) statt.

Ort und Zeit der Einsichtnahme:

Bezirksgericht Innsbruck, Brunecker Straße 3, Servicecenter
Ausnahmslos von 08.00 bis 12.00 Uhr

Ehemaliger Termin:

am 24.03.2026 um 11:15 Uhr

Ehemaliger Ort:

Bezirksgericht Innsbruck, Brunecker Straße 3, Verhandlungssaal 1, 1. Stock


Grundbuch:

81136 Wilten

EZ:

55

Grundstücksnr.:

299

BLNr:

25

Liegenschaftsadresse:

Schöpfstraße 6b

PLZ/Ort:

6020 Innsbruck


Kategorie(n):

Wohnungseigentumsobjekt

Beschreibung (WE):

90/1750 Anteile samt damit untrennbar verbundenem Wohnungseigentum an Top W 4 (B-LNR 25)

Grundstücksgröße:

414 m²

Objektgröße:

94,05 m²


Schätzwert:

302.000,00 EUR

Wert des mitzuversteigernden Zubehörs:

kein Zubehör

Vadium:

30.200,00 EUR

Geringstes Gebot:

260.000,00 EUR


Sonstige Hinweise:

Es wird ausdrücklich die Einsichtnahme in das Langgutachten des Sachverständigen MMag. Dr. Hans
Hauswurz empfohlen.
Unter dem geringsten Gebot findet ein Verkauf nicht statt.
Das Vadium ist gemäß § 179 Abs 1 EO ausschließlich in Form einer (inländischen) Sparurkunde zu
erlegen (KEIN BARGELD!).
Natürliche Personen haben vor dem Bieten einen amtlichen Lichtbildausweis (Reisepass oder
Personalausweis) vorzulegen. Vertreter juristischer Personen haben entsprechende Unterlagen, aus
denen sich ihre Vertretungsbefugnis ergibt (zB Firmenbuchauszug, Auszug aus dem Vereinsregister) und die nicht älter als 7 Tage sein dürfen, vorzulegen. Personen, die für eine andere Person bieten, haben eine qualifizierte Vollmacht (eine öffentliche bzw. öffentlich beglaubigte Vollmacht) mitzubringen.
Die Verpflichtete Partei hat zum Besichtigungstermin Kaufinterssenten die Besichtigung der Liegenschaft und des Zubehörs zu gestatten.


Grundriss(e):

nicht verfügbar

Foto(s):

nicht verfügbar


Bekannt gemacht am 23.3.2026

Verschiebung

Verschiebung von 24.03.2026 um 09:00 Uhr auf 28.04.2026 um 11:15 Uhr.


Ausdruck vom: 18.04.2026 16:53:28 MESZ