Verschiebung - Landw. Liegenschaft
6 E 5/25w
Zwangsversteigerung einer Liegenschaft
27.02.2026
Das Vadium kann nur in Form einer Sparurkunde (inländisches Sparbuch) erlegt werden.
am 23.04.2026 um 09:00 Uhr
Bezirksgericht Spittal/Drau, Verhandlungssaal 1, Erdgeschoss
04762/4822 - 07
Die Eigentümer sowie Dritte haben die Besichtigung des Versteigerungsobjektes zu dulden. (Wenn erfolglos versucht, ist über rechtzeitigen schriftlichen Antrag ein gerichtlicher Besichtigungstermin möglich.)
Mo. bis Fr. von 08:30 bis 12:00 Uhr, Bezirksgericht Spittal/Drau bzw. siehe Kurz- und Langgutachten
am 12.03.2026 um 09:00 Uhr
Bezirksgericht Spittal/Drau, Verhandlungssaal 1, Erdgeschoss
73018 Trebesing
32
KG 73001 Altersberg
333
KG 73013 Radl
1035
KG 73018 Trebesing
.16; .84; 170; 171; 181; 182; 183; 186/1; 186/2; 187; 188; 191/2; 203/2; 203/3; 1189/1
2
Rachenbach 1
9852 Trebesing
land- und forstwirtschaftlich genutzte Liegenschaft
Landwirtschaftliche Liegenschaft vulgo Jassinger (zurzeit unbewohnt) auf 750m Seehöhe mit lw. Grundstücken, Wald sowie einer ehemaligen Kies./Schottergrube. Einsturzgefahr bei der Tenne.
Details siehe Langgutachten.
126.559 m²
137,00 m²
460.000,00 EUR
-
kein Zubehör
46.000,00 EUR
230.000,00 EUR
- Rechte und Lasten:
Die Dienstbarkeiten C-LNr 2 und 3 sind von einem Ersteher ohne Anrechnung auf das Meistbot zu übernehmen.
Zur ehemaligen Kies- und Schottergrube siehe näheres im Langgutachten ON 25.
- Bestandsverhältnisse: ---
- Zubehör: ---
- Abgabenrückstände: EUR 345,00 an Grundsteuer und EUR 902,00 gegenüber der Gemeinde Trebesing.
- Sämtliche Details siehe Kurz- und Langgutachten
ALLGEMEINE HINWEISE:
- Die verpflichtete Partei hat dem Exekutionsgericht nicht mitgeteilt, dass er auf die Steuerbefreiung gemäß § 6 Abs 1 Z 9 lit a UStG 1994 verzichtet.
- Bietinteressenten haben einen amtlichen Lichtbildausweis (Reisepass) oder einen Staatsbürgerschaftsnachweis, gegebenenfalls einen Firmenbuchauszug bzw. im Falle der Vertretung eine öffentlich beglaubigte Spezialvollmacht mitzubringen.
- An die dinglich Berechtigten, insbesondere an die Pfandgläubiger einschließlich der Gläubiger, zu deren Gunsten eine Höchstbetragshypothek eingetragen ist, sowie bezüglich der Steuern und Abgaben an die öffentlichen Organe ergehen die in der folgenden Nachricht enthaltenen Aufforderungen.
- Zur Nachricht: Die Versteigerungsbedingungen, die auf die Liegenschaften sich beziehenden Urkunden, Schätzungsprotokolle usw. können von den Kauflustigen in der Gerichtsabteilung 6 des Bezirksgerichtes Spittal/Drau während der für den Parteienverkehr bestimmten Zeit eingesehen werden. Ablichtungen des gesamten Schätzungsgutachtens gegen Kostenersatz sind bei dem Bezirksgericht Spittal/Drau erhältlich. Das Gutachten ist in der Ediktsdatei zu ersehen.
- Allgemeine Aufforderung: Rechte, die diese Versteigerung unzulässig machen würden, sind spätestens im Versteigerungstermin vor Beginn der Versteigerung bei Gericht anzumelden, widrigenfalls sie zum Nachteil eines gutgläubigen Erstehers in Ansehung der Liegenschaft selbst nicht mehr geltend gemacht werden könnten.
- Allgemeine Aufforderung an die Pfandgläubiger: Diejenigen Gläubiger, für die auf dieser Liegenschaft pfandrechtlich sichergestellte Forderungen haften, mit Ausnahme der Gläubiger mit bedingten Forderungen, werden aufgefordert, vor dem Versteigerungstermin die Erklärung abzugeben, ob sie mit der Übernahme der Schuld durch den Ersteher unter gleichzeitiger Befreiung des bisherigen Schuldners einverstanden sind. Wird keine Erklärung abgegeben, so wird die Forderung durch Barzahlung berichtigt. Der Gläubiger kann sich aber noch in der Verteilungstagsatzung mit der Übernahme der Schuld in Anrechnung auf das Meistbot durch den Ersteher und der Befreiung des früheren Schuldners einverstanden erklären.
- Aufforderung an die öffentlichen Organe bezüglich der Steuern und sonstigen öffentlichen Abgaben: Die öffentlichen Organe, die zur Vorschreibung und Eintreibung der von der Liegenschaft zu entrichtenden Steuern, Zuschläge, Gebühren und sonstigen öffentlichen Abgaben berufen sind, werden aufgefordert, in Ansehung aller dieser öffentlichen Abgaben, die auf der oben bezeichneten Liegenschaft pfandrechtlich sichergestellt sind, die Erklärung abzugeben, ob der Übernahme der Schuld durch den Ersteher unter gleichzeitiger Befreiung des bisherigen Schuldners zugestimmt wird. Wird keine Erklärung abgegeben, wird die Forderung durch Barzahlung berichtigt. Der Gläubiger kann sich aber noch in der Tagsatzung mit der Übernahme der Schuld in Anrechnung auf das Meistbot durch den Ersteher und der Befreiung des bisherigen Schuldners einverstanden erklären. Die bis zum Versteigerungstermin rückständigen, von der Liegenschaft zu entrichtenden Steuern, Zuschläge, Gebühren und sonstigen öffentlichen Abgaben samt Zinsen und anderen Nebengebühren, die noch nicht pfandrechtlich sichergestellt sind, müssen spätestens im Versteigerungstermin vor Beginn der Versteigerung angemeldet werden, widrigenfalls diese Ansprüche erst nach voller Befriedigung des betreibenden Gläubigers aus der Versteigerung berichtigt werden würden.
- Ungültige Vereinbarungen: Vereinbarungen, wonach jemand verspricht, bei einer Versteigerung als Mitbieter nicht zu erscheinen oder nur bis zu einem bestimmten Preis oder sonst nur nach einem gegebenen Maßstab oder gar nicht mitzubieten, sind ungültig. Die für die Erfüllung dieses Versprechen zugesicherten Beträge, Geschenke oder anderen Vorteile können nicht eingeklagt werden. Was dafür wirklich gezahlt oder übergeben worden ist, kann zurückgefordert werden.



