Versteigerung - Gebäude
9 E 28/25p
Zwangsversteigerung einer Liegenschaft
13.08.2026
am 17.09.2026 um 10:00 Uhr
Bezirksgericht Neunkirchen, Triester Straße 16, EG, Verhandlungssaal 1
02635 62031 DW 141
Himmelreichstraße 7, 2641 Schottwien
11.09.2026, 16:00 Uhr bis18:00 Uhr
Für 11.9.2026, 16:00 – 18:00 Uhr, wird die Besichtigungszeit für die zu verstei-
gernde Liegenschaft festgesetzt und der verpflichteten Partei aufgetragen, den Kauflusti -
gen ungehinderten Zutritt zu gewähren.
Wird die Besichtigung zu Unrecht verweigert, kann sie mit Beiziehung des Gerichts -
vollziehers erzwungen werden; darüber hinaus entstehenden gegebenenfalls Schadener -
satzansprüche.
Zur Liegenschaft EZ 164/11 gehören als Zubehör die im Schätzgutachten beschrie -
benen Gegenstände im Schätzwert von EUR 2.500,- .
Unter dem geringsten Gebot findet ein Verkauf nicht statt.
Ohne Anrechnung auf das Meistbot sind zu übernehmen: die sub C-LNR 4a verbü -
cherte Dienstbarkeit.
Rechte, welche diese Versteigerung unzulässig machen würden, sind spätestens im
Versteigerungstermin vor Beginn der Versteigerung bei Gericht anzumelden, widrigenfalls
sie zum Nachteil eines gutgläubigen Erstehers in Ansehung der Liegenschaft selbst nicht
mehr geltend gemacht werden könnten.
Die auf die Liegenschaft sich beziehenden Urkunden, Schätzungsprotokolle und das
Schätzungsgutachten können von den Interessenten in der oben aus der Geschäftszahl
ersichtlichen Gerichtsabteilung während der Geschäftsstunden beim Bezirksgericht Neun -
kirchen eingesehen werden. Ablichtungen des gesamten Schätzgutachtens sind gegen
Die zu leistende Sicherheit (Vadium) beträgt 10% des Schätz - Kostenersatz erhältlich.
werts, zumindest jedoch 1 000 Euro. Als Sicherheitsleistung kommen nur Sparurkun -
den in Betracht. Auch eine Sparurkunde, die durch Losungswort gesichert ist oder die
auf den Namen des gemäß § 40 Abs. 1 BWG identifizierten Kunden lautet, ist als Si -
cherheitsleistung geeignet. Das Gericht kann hierüber auch ohne Angabe des Lo -
sungsworts verfügen (§ 179 EO).
Diejenigen Gläubiger, für die auf die Liegenschaft pfandrechtlich sichergestellte
Forderungen haften, mit Ausnahme der Gläubiger mit bedingten Forderungen, werden
aufgefordert, vor dem Versteigerungstermin bekannt zu geben, ob sie mit der Übernah -
me der Schuld durch den Ersteher unter gleichzeitiger Befreiung des bisherigen Schuld -
ners einverstanden sind. Wird keine Erklärung abgegeben, wird die Forderung durch Bar -
zahlung berichtigt. Der Gläubiger kann sich aber noch in der Verteilungstagsatzung mit
der Übernahme der Schuld in Anrechnung auf das Meistbot durch den Ersteher unter
gleichzeitiger Befreiung des bisherigen Schuldners einverstanden erklären.
Die öffentlichen Organe, die zur Vorschreibung und Eintreibung der von der Liegen -
schaft zu entrichtenden Steuern, Zuschläge, Gebühren und sonstigen öffentlichen
Abgaben berufen sind, werden aufgefordert, in Ansehung aller dieser öffentlichen Abga -
ben , die auf der oben bezeichneten Liegenschaft pfandrechtlich sichergestellt sind,
die Erklärung abzugeben, ob der Übernahme der Schuld durch den Ersteher unter gleich -
zeitiger Befreiung des bisherigen Schuldners zugestimmt wird. Wird keine Erklärung ab -
gegeben, wird die Forderung durch Barzahlung berichtigt. Der Gläubiger kann sich aber
noch in der Verteilungstagsatzung mit der Übernahme der Schuld in Anrechnung auf das
Meistbot durch den Ersteher unter gleichzeitiger Befreiung des bisherigen Schuldners ein -
verstanden erklären.
Die bis zum Versteigerungstermin rückständigen, von der Liegenschaft zu entrich -
tenden Steuern, Zuschläge, Gebühren und sonstigen öffentlichen Abgaben samt
Zinsen und anderen Nebengebühren, die noch nicht pfandrechtlich sichergestellt
sind, müssen spätestens im Versteigerungstermin vor Beginn der Versteigerung angemel -
det werden, widrigens diese Ansprüche erst nach voller Befriedigung des betreibenden
Gläubigers aus der Verteilungsmasse berichtigt werden würden.
Im übrigen wird auf das Versteigerungsedikt unter http://www.edikte.justiz.gv.at
verwiesen.
23142 Schottwien
583
163/1, 164/11
3
Himmelreichstraße 7
2641 Schottwien
Einfamilienhaus
LAGE:
Dieses Grundstück mit den darauf befindlichen Gebäuden liegt im Nahbereich von Maria Schutz in einer Talmulde gelegen und in einer Einschichtlage und Ruhezone befindlich.
Die Lage des Grundstückes ist nach Westen hin geneigt, die Figuration in etwa recht-eckig und langgestreckt.
Die Erschließung erfolgt über eine asphaltierte Ortsstraße, welche von Maria Schutz bis zur Grundstücksgrenze reicht, die Zufahrt zum Haus über das Privatgrundstück ist aus-schließlich geschottert und im Bereich des Gebäudes mit Pflasterbelag versehen.
Die umliegenden Grundstücke nord- und westseitig sind teilweise unbebaut, teilweise aufgelockert mit Wohn- und Nebengebäude bebaut, der ost- und südseitig anschließen-de Bereich ist bewaldet und unbebaut.
INFRASTRUKTUR:
Sämtliche infrastrukturellen Gegebenheiten, wie öffentliche Haltestellen, Gaststätten, Einkaufsmöglichkeiten für den täglichen Gebrauch, Kinderbetreuungseinrichtung, Volksschule, etc. sind in Schottwien vorhanden, von der bewertungsgegenständlichen Liegenschaft ca. 2 km entfernt und ohne eigenen PKW nur erschwert erreichbar.
GEBÄUDEBESCHREIBUNG WOHNGEBÄUDE:
Dieses Wohnhaus wurde laut Baubescheid und Einreichplan ab dem Jahr 1987 errichtet. Eine Benützungsbewilligung liegt mir nicht vor.
Das Haus ist zur Gänze zweigeschoßig, Keller- und Erdgeschoß, und in Massivbauweise errichtet. Festgehalten wird, dass im Plan die Garage keine Unterkellerung besitzt, in der Natur ist jedoch eine Unterkellerung in einem Teilbereich vorhanden ist.
Die Grundrissform des Wohnhauses ist leicht abgestuft und rechteckig, gleichfalls rechteckig errichtet ist die nordseitig angebaute Garage.
An Räumlichkeiten und Ausstattung sind im Erdgeschoß vorhanden Wohnzimmer, Küche, Abstellraum, Arbeitsraum, WC, Kinderzimmer / Arbeitszimmer, Schlafzimmer, Badezimmer, Vorraum und Dielenbereich, Windfang sowie Schleuse zur Garage.
An dieses Erdgeschoß ist zur Nordseite die Doppelgarage angeschlossen und besteht im Bereich Wohnen / Kinderzimmer westseitig ein Balkon.
Über dem Erdgeschoß ist ein Dachraum vorhanden, ausbaufähig hergestellt, jedoch nicht ausgebaut.
Im Keller vorhanden sind folgende Räumlichkeiten: Badezimmer, Holzlagerraum, Tankraum, Heizraum, Aufenthaltsraum, Warmluftheizraum, Aufenthaltsraum, Schlafraum, Vorraum, Schleuse, Lagerraum sowie Abstellraum unter der Garage.
Die Aufschließung und Erreichung erfolgt über eine asphaltierte Ortsstraße bis zum Grundstück, die Straße am Grundstück ist geschottert und der Vorplatz beim Haus mit einer Pflasterung versehen. Der Eingang in das Haus erfolgt über eine Vorlegstufe. Die Geschoße untereinander, Keller- bis Dachgeschoß, sind über eine Stiege miteinander verbunden.
GEBÄUDEBESCHREIBUNG CARPORT:
Pläne und Bescheide betreffend den Carport liegen mir nicht vor. Dieser Carport liegt vis á vis des Wohnhauses und besitzt Rasensteinpflaster als Fußboden.
Hergestellt ist der Carport in Trapezform mit einem Pultdach und mit einer Blechbahneneindeckung.
Aufgrund der Geländesituation besteht U-förmig eine Steinschlichtungsmauer.
Die Zufahrt erfolgt von der gepflasterten Hauszufahrt.
AUSSENANLAGEN:
Die Zufahrt vom öffentlichen, asphaltierten Weg zum Haus ist einfach befestigt, im Gebäudebereich mit Verbundsteinen und Rasensteinen belegt.
Gleichfalls mit Rasensteinen belegt ist die Carportfläche.
Der Zugang zum Haus sowie die Vorlegstufe besitzen Waschbetonplattenbelag.
Der Zugang vom Hausbereich zum Garten besteht über eine Betonstiege mit einer Flügelmauer / Stützmauer. Zur Absturzsicherung sind einfache Holzgeländer montiert.
Beim Zugangsbereich besteht ein Vordach.
Der restliche Bereich um das Haus stellt eine gepflegte Gartenfläche dar.
7.319 m²
125,46 m²
595.000,00 EUR
Küchenblock an der rechten Seite:
- Unterteil vierteilig mit Laden und Türen
- eingebauter Geschirrspüler der Type Constructa
- Doppelspülbecken
- Hängefach dreiteilig mit Drehtüren und offenen Ablagen mit abgerundeten Ecken
Küchenblock an der rechten Seite:
- L-förmiger Unterteil vierteilig mit Laden und Türen sowie offenen Ablagen mit abgerundeten Ecken
- E-Herd mit Ceranfeld der Type Miele
- Hängefach zwei Türen und zwei Laden mit offenen Ablagen
- an der rechten Seite ein Hochschrank mit Kühlschrank und kleinem Gefrierfach
2.500,00 EUR
60.229,50 EUR
301.147,50 EUR
Bewertung Grundstück Nr. 163/1:
Dieses Grundstück liegt ostseitig von der Hauszufahrt und ist von dieser aus erschlossen.
Die Figuration stellt in etwa ein Dreieck dar mit steiler Hanglage.
Die Lage des Grundstücks ist steil nach Westen hin geneigt und ist das Grundstück zur Gänze bewaldet.
Das Grundstück besitzt Mischwaldbestand (Schwarzföhre, Fichte und vereinzelt Laubwald). Die Bestockung erscheint gut, der Zustand ist als gepflegt zu bezeichnen, die Bringungsmöglichkeit ist aufgrund der Steilheit nur mittels Winde möglich.
VERKEHRSWERT: EUR 4.795,00

















