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Dienststelle:

BG Schwechat (052)

Aktenzeichen:

2 E 1677/26f

wegen:

Zwangsversteigerung einer Liegenschaft

Bekannt gemacht am:

21.10.2026

Versteigerungstermin:

am 04.12.2026 um 10:30 Uhr

Versteigerungsort:

Verhandlungssaal A, Erdgeschoß

Besichtigungszeit:

Besichtigungstermin:
Die Besichtigung ist grundsätzlich von der verpflichteten Partei zu dulden. Sollte der Zugang nicht gewährleistet werden, kann über schriftlichen Antrag (einlangend bei Gericht mindestens 2 Wochen vor dem Versteigerungstermin) ein Besichtigungstermin mit Schlosser festgesetzt werden. Vorläufig wird von Amts wegen ein Besichtigungstermin ohne Beisein einer
Amtsperson (und ohne Schlosser) festgesetzt für: 13.11.2026, 14 Uhr

Ort und Zeit der Einsichtnahme:

Ort und Zeit der Einsichtnahme:
Werktags von 08:00 bis 12:00 Uhr, Zimmer 236, 2. Stock
Die Versteigerungsbedingungen, die auf die Liegenschaften sich beziehende Urkunden, Schätzungsprotokolle usw. können von den Kauflustigen umstehend bezeichneten
Gerichtsabteilung während der für den Parteienverkehr bestimmten Zeiten eingesehen werden. Bei dem umstehend bezeichneten Exekutionsgericht sind Ablichtungen des gesamten Schätzungsgutachtens gegen Kostenersatz erhältlich. Das Schätzgutachten sowie
dessen Kurzfassung sind aus der Ediktsdatei zu ersehen (www.edikte.justiz.gv.at).

Sonstiges:

SONSTIGES:
Unter dem geringsten Gebot findet ein Verkauf nicht statt
Gemäß § 179 EO ist das Vadium ausschließlich in Form von Sparbuches mitzubringen.
Gemäß § 180 Abs 2 EO ist das erlegte Vadium bis zum vollständigen Erlag des Meistbot oder
bis zur rechtskräftigen Versagung des Zuschlags in gerichtlicher Verwahrung zu halten.
Alle Bieter müssen einen gültigen Lichtbildausweis mitbringen und ihre Staatsbürgerschaft
mittels geeigneter Dokumente nachweisen (Führerschein allein ist NICHT ausreichend).
Erfolgt die Zuschlagserteilung an einen Ausländer, wird der Zuschlag unter dem Vorbehalt
erteilt, dass dieser Zuschlag erst bei Vorliegen der nach dem Niederösterreichischen
Grundverkehrsgesetz erforderlichen Genehmigung rechtswirksam wird.
VOLLMACHTEN müssen beglaubigt sein. Ein Vertreter einer juristischen Person, wie einer
GmbH oder OG etc, hat einen aktuellen Firmenbuchauszug vorzuweisen.
Die verpflichtete Partei hat nicht bekanntgegeben, dass sie auf die Steuerbefreiung gemäß
§ 6 Abs 1 Z 9 lit a UStG 1994 verzichtet.
Der Ersteher erwirbt im Zwangsversteigerungsverfahren – sofern nichts anderes angekündigt
wird – grundsätzlich lastenfrei. Ausgenommen davon sind stets Lasten aus
(Abgaben)bescheiden mit dinglicher Wirkung, weil solche Lasten auf den Ersteher übergehen.
Ohne Anrechnung auf das Meistbot sind zu übernehmen:
Vereinbarung über die Aufteilung der Aufwendungen gemäß § 32 WEG 2002 samt
Benützungsregelung gemäß § 17 WEG 2002
die sich aus dem Wohnungseigentum ergebenden Beschränkungen (§ 11 Abs 3 WEG)
die in der Verteilungsmasse nicht Deckung findenden Forderungen der
Wohnungseigentümergemeinschaft oder eines Miteigentümers soweit diese dem gesetzlichen
Vorzugspfandrecht unterliegen (§ 27 Abs 3 WEG)
die in der Verteilungsmasse nicht Deckung findenden Forderungen eines Mieters soweit diese
dem gesetzlichen Vorzugspfandrecht unterliegen (§42 a MRG)
Benützungsregelung
Durch den Wechsel eines Wohnungseigentümers werden der Aufteilungsschlüssel, die Ab -
rechnungseinheit und die Abstimmungseinheit nicht berührt (§ 32 Abs 7 WEG)
An die dinglich Berechtigten, insbesondere an die Pfandgläubiger einschließlich der
Gläubiger, zu deren Gunsten eine Höchstbetragshypothek eingetragen ist sowie bezüglich der
Steuern und Abgaben an die öffentlichen Organe ergehen die in der folgenden Nachricht
enthaltenen Aufforderungen.
Allgemeine Aufforderung
Rechte, die diese Versteigerung unzulässig machen würden, sind spätestens im
Versteigerungstermin vor Beginn der Versteigerung bei Gericht anzumelden, widrigens sei
zum Nachteil eines gutgläubigen Erstehers in Ansehung der Liegenschaft selbst nicht mehr
geltend gemacht werden könnten.
Allgemeine Aufforderung an die Pfandgläubiger
Diejenigen Gläubiger, für die auf dieser Liegenschaft pfandrechtlich sichergestellte
Forderungen haften, mit Ausnahme der Simultanpfandgläubiger und der Gläubiger mit
bedingten Forderungen, werden aufgefordert, vor dem Versteigerungstermin die
Erklärung abzugeben, ob sie mit der Übernahme der Schuld durch den Ersteher unter
gleichzeitiger Befreiung des bisherigen Schuldners einverstanden sind.
Wird keine Erklärung abgegeben, so wird die Forderung durch Barzahlung berichtigt. Der
Gläubiger kann sich aber noch in der Verteilungstagsatzung mit der Übernahme der Schuld in
Anrechnung auf das Meistbot durch den Ersteher und der Befreiung des früheren Schuldners
einverstanden erklären.
Aufforderung an die öffentlichen Organe bezüglich der Steuern und sonstigen
öffentlichen Abgaben
Die öffentlichen Organe, die zur Vorschreibung und Eintreibung der von der Liegenschaft zu
entrichtenden Steuern, Zuschlägen, Gebühren und sonstigen öffentlichen Abgaben
berufen sind, werden aufgefordert, in Ansehung aller dieser öffentlichen Abgaben, die auf der
oben bezeichneten Liegenschaft pfandrechtlich sichergestellt sind, die Erklärung abzugeben,
ob der Übernahme der Schuld durch den Ersteher unter gleichzeitiger Befreiung des
bisherigen Schuldners zugestimmt wird.
Wird keine Erklärung abgegeben, wird die Forderung durch Barzahlung berichtigt. Der
Gläubiger kann sich aber noch in der Tagsatzung mit der Übernahme der Schuld in
Anrechnung auf das Meistbot durch den Erstehers und der Befreiung des bisherigen
Schuldners einverstanden erklären.
Die bis zum Versteigerungstermin rückständigen, von der Liegenschaft zu entrichtenden
Steuern, Zuschläge, Gebühren und sonstigen öffentlichen Abgaben samt Zinsen und anderen
Nebengebühren, die noch nicht pfandrechtlich sichergestellt sind, müssen spätestens im
Versteigerungstermin vor Beginn der Versteigerung angemeldet werden, widrigens diese
Ansprüche erst nach voller Befriedigung des betreibenden Gläubigers aus der
Verteilungsmasse berichtigt werden müssen.
Ungültige Vereinbarungen
Vereinbarungen, wonach jemand verspricht, bei einer Versteigerung als Mitbieter nicht zu
erscheinen oder nur bis zu einem bestimmten Preis oder sonst nur nach einem gegebenen
Maßstab oder gar nicht mitzubieten, sind ungültig. Die für die Erfüllung dieses Versprechens
zugesicherten Beträge, Geschenke und andere Vorteile können nicht eingeklagt werden. Was
dafür wirklich gezahlt oder übergeben worden ist, kann zurückgefordert werden.


Grundbuch:

05207 Himberg

EZ:

355

Grundstücksnr.:

116

BLNr:

84

Liegenschaftsadresse:

Bahnstraße 7 ident Hintere Ortsstraße 53

PLZ/Ort:

2325 Himberg


Kategorie(n):

Wohnungseigentumsobjekt

Beschreibung (WE):

Die Bebauung besteht aus einem im Jahr 1997 fertiggestellten Mehrfamilienwohnhaus mit ins-
gesamt zwölf Wohnungen und zwölf KFZ-Stellplätzen in der Tiefgarage. Das Gebäude befin-
det sich an der Ecke Bahnstraße/Hintere Ortsstraße und verfügt über je einen Zugang von
den beiden Straßen, die in dasselbe Stiegenhaus münden. Im Erdgeschoß, im Obergeschoß
sowie im Dachgeschoß befinden sich jeweils vier Wohnungen. Die Zufahrt zur Tiefgarage er -
folgt über die Bahnstraße. Der Innenhof ist befestigt und durch Einfriedungsmauern von den
Eigengärten abgegrenzt. Ein Aufzug steht nicht zur Verfügung. Im Untergeschoß befinden
sich neben der Tiefgarage die Einlagerungsräume, eine Waschküche, der Heizraum sowie ein
Kinderwagen- und Fahrradabstellraum. Im Erdgeschoß steht den Bewohnern ein Müllraum
zur Verfügung.
Der Bau- und Erhaltungszustand des Gebäudes ist insgesamt als gut zu beurteilen. Die Allge -
meinbereiche vermitteln einen gepflegten und annähernd zeitgemäßen Eindruck und weisen
lediglich alters- und nutzungsbedingte Abnutzungserscheinungen auf. An der Fassade sind
stellenweise Beschädigungen, Kratzer, Verschmutzungen und Risse vorhanden. Ein über-
durchschnittlicher Instandhaltungsbedarf war im Rahmen der Befundaufnahme nicht erkenn-
bar. Dem Protokoll der letzten Eigentümerversammlung sind lediglich geringfügige erforderli-
che Erhaltungsmaßnahmen zu entnehmen. In der Vorausschau für das Jahr 2026 sind derzeit
keine konkreten, über die laufende Instandhaltung hinausgehenden Erhaltungs- bzw. Verbes-
serungsmaßnahmen vorgesehen.
Bei der bewertungsgegenständlichen Wohnung W top 1 handelt es sich um eine im Erdge-
schoß situierte Zweizimmerwohnung. Vom Vorraum aus sind das Badezimmer, das WC sowie
die Wohnküche zentral begehbar. Das Schlafzimmer ist ausschließlich über die Wohnküche
erreichbar. Die Beheizung erfolgt zentral über eine Haus-Gaszentralheizung mittels Radiato-
ren in den einzelnen Räumen. Die Wohnung weist eine einseitige Südorientierung zur Bahn -
straße auf, wodurch keine Querlüftungsmöglichkeit besteht. Aufgrund der Situierung im Erdge -
schoß und der straßenseitigen Ausrichtung ist die Wohnung vom öffentlichen Straßenraum
aus einsehbar. Eine Klimaanlage ist nicht vorhanden. Zur Beschattung dienen außenliegende Rollläden mit manuellem Gurtzug. : Die Wohnung weist folgende Räume aus - ein Vorraum -
eine Wohnküche - ein Badezimmer - ein WC - ein Zimmer. Die Nurtfläche teilt sich wie folgt
auf:
Vorraum 3,835 m²
Wohnküche 18,634 m²
Zimmer 11,489 m²
Bad 5,668 m²
WC 1,235 m²
Die Konfiguration kann dem Langgutachten entnommen werden. Der Wohnung ist gemäß
Nutzwertgutachten das Kellerabteil 1 mit einer Fläche von 2,59 m² als Zubehör-Wohnungsei-
gentum zugeordnet.
Bei der BLNr 85 mit ihren 13/969 Anteilen handelt es sich um schlichtes Miteigentum, dem ge -
mäß Benützungsregelung das ausschließliche Benützungsrecht am Garagenabstellplatz Nr. 5
zugeordnet ist. Der Garagenabstellplatz Nr. 5 befindet sich in der Tiefgarage des Gebäudes.
Die Zufahrt zur Tiefgarage erfolgt über die Bahnstraße. Die Zufahrtssituation kann den Plan -
unterlagen im Langgutachten entnommen werden.
Es wird beabsichtigt die BLNr. 84 und 85 gemeinsam auszubieten.

Grundstücksgröße:

480 m²

Objektgröße:

40,86 m²


Schätzwert:

124.000,00 EUR

Beschreibung des mitzuversteigernden Zubehörs:

Einbauküche (im Schätzwert inkludiert)

Wert des mitzuversteigernden Zubehörs:

nicht festgestellt

Vadium:

13.600,00 EUR

Geringstes Gebot:

68.000,00 EUR


Sonstige Hinweise:

Unter dem geringsten Gebot findet ein Verkauf nicht statt. Das Studium des Langgutachtens wird unbedingt empfohlen.
Interessenten wird empfohlen, die Liegenschaft vor dem Erwerb zu besichtigen.


Grundriss(e):

Grundriss (698 KB)

Foto(s):

Zimmer (53 KB) Vorraum (47 KB) Wohnküche (61 KB) Badezimmer (59 KB) Toilette (47 KB) Garage (272 KB) Außenansicht (131 KB) Garageneinfahrt (73 KB)


Alle Edikte zum Fall:

Versteigerung Wohnung W top 1 (04.12.2026 10:30)

2325 Himberg, Bahnstraße 7 ident Hintere Ortsstraße 53

Versteigerung schlichter Miteigentumsanteil (04.12.2026 10:30)

2325 Himberg, Bahnstraße 7 ident Hintere Ortsstraße 53

Ausdruck vom: 22.10.2026 15:20:17 MESZ