Versteigerung - Landwirtschaft, Wald
14 E 2558/25h
Zwangsversteigerung einer Liegenschaft
24.03.2026
am 05.05.2026 um 11:00 Uhr
Bezirksgericht Seekirchen am Wallersee, Erdgeschoß, Saal 1
05 7601 21 37570
5350 Strobl, Alte Bundesstraße 68, 30. April 2026 von 10:00 bis 11:00 Uhr
Bezirksgericht Seekirchen, Amanda-Hübsch-Straße 1, 5201 Seekirchen nach tel. Terminvereinbarung unter
05 7601 21 37529
BEZEICHNUNG DER LIEGENSCHAFT:
Hofergut (Hoferbauergut) Land- und Forstwirtschaft samt Fremdenpension und Reitstall mit gesamt 28,9844 ha
Adresse: Alte Bundesstraße 68, 5350 Strobl.
Bestehend aus:
EZ 13: Gesamtfläche 260.155m² (Bauflächen Gebäude, landwirtschaftlich genutzte Grundflächen) Betriebsflächen,
Freizeitflächen, Wälder und Forststraßen)
EZ 595: Fläche 18.855m² (landwirtschaftlich genutzte
Grundflächen)
EZ 84: Fläche 10.834m² (landwirtschaftlich genutzte
Grundflächen)
mit Rechten und Lasten lt. Gutachten (im Schätzwert berücksichtigt)
ZUR LIEGENSCHAFT GEHÖRT FOLGENDES ZUBEHÖR:
Zur Liegenschaft gehört das auf S. 42 bis 44 des Gutachtens detailliert aufgelistete
wertbeeinflussende Zubehör:
a) Fremdenzimmer (Urlaub am Bauernhof):
Ausstattung und gastronomisches Zubehör EUR 27.000,--
b) Urproduktion Land- und Forstwirtschaft:
landwirtschaftliche Maschinen, forstwirtschaftliche Maschinen (außer der dem Fuhrpark des
Erbauunternehmers Josef Neumaier zuordenbaren Maschinen),
Tierbestand Hühner, Futtermittel, Werkstätte EUR 64.000,--
Wert des Zubehörs in Summe EUR 91.000,--
ÄNDERUNG DER GESETZLICHEN VERSTEIGERUNGSBEDINGUNGEN:
Aufgrund des Beschlusses vom 20.02.2026 (ON 13) werden die Grundbuchskörper EZ 13, EZ
84 und EZ 595 der KG 56101 Aigen als wirtschaftliches Ganzes gemeinsam ausgeboten.
OHNE ANRECHNUNG AUF DAS MEISTBOT ZU ÜBERNEHMENDE LASTEN:
Bücherliche Lasten ob EZ 13:
C-LNR 4a: DIENSTBARKEIT des Gehens und Fahrens auf Gst 155/3 155/5 174 427/2 gem
Pkt VII Kaufvertrag 1955-06-07 für Gst 149/4 152 153 (im Schätzwert berücksichtigt).
OPTION ZUR STEUERPFLICHT:
Die verpflichtete Partei hat dem Exekutionsgericht gegenüber keine Mitteilung nach § 6 Abs 1 Z 9 lit a UStG 1994 abgegeben.
MITTEILUNG ZU INFORMATIONSMÖGLICHKEITEN UND ANDERE HINWEISE:
Das gesamte Schätzungsgutachten ist (neben einer Kurzfassung) aus der Ediktsdatei
ersichtlich. Die sich auf die Liegenschaft beziehenden Urkunden, Schätzungsprotokolle usw.
können von den Kauflustigen in der Geschäftsabteilung des Bezirksgerichtes Seekirchen am
Wallersee während der für den Parteienverkehr bestimmten Zeit eingesehen werden.
Ablichtungen des gesamten Schätzungsgutachtens sind dort gegen Kostenersatz erhältlich.
Unter dem geringsten Gebot findet ein Verkauf nicht statt.
Das Vadium kann nur in Form von Sparurkunden erlegt werden!
Ein amtlicher Lichtbildausweis mit Staatsbürgerschaftsnachweis, gegebenenfalls ein
Firmenbuchauszug ist von den Bietern mitzubringen. Vertretungen sind nur gegen Vorlage
einer beglaubigten Spezialvollmacht möglich.
Der Zuschlag wird unter Vorbehalt der Zustimmung zum Rechtserwerb durch die
Grundverkehrsbehörde erfolgen (gemäß § 33 Abs 1 Salzburger Grundverkehrsgesetz 2023).
Auf die Bestimmung des § 36 Salzburger Grundverkehrsgesetz 2023 über Befugnisse und
Entscheidungen der zuständigen Grundverkehrsbehörde im Rahmen eines
Zwangsversteigerungsverfahrens wird hingewiesen.
An die dinglichen Berechtigten, insbesondere an die Pfandgläubiger, sowie bezüglich der
Steuern und Abgaben an die öffentlichen Organe ergehen die in der folgenden Nachricht
enthaltenen Aufforderungen.
Im übrigen wird auf die Ediktsdatei verwiesen (www.edikte.justiz.gv.at)
56101 Aigen
13,84,595
1
Alte Bundesstraße 68 (ehemals Aigen 10)
5350 Aigen
land- und forstwirtschaftlich genutzte Liegenschaft
Landwirtschaft mit Fremdenzimmer, Wald
Pferdeeinstellbetrieb
Anteiel an AG Niedergabenalpe
289.844 m²
3.604.500,00 EUR
Fremdenzimmereinrichtungen, Gastro-Küche,
land-/forstwirtschaftliche Maschinen
91.000,00 EUR
360.450,00 EUR
1.802.250,00 EUR
ZUR NACHRICHT
ALLGEMEINE AUFFORDERUNG:
Rechte, die diese Versteigerung unzulässig machen würden, sind spätestens im Versteigerungstermin
vor Beginn der Versteigerung bei Gericht anzumelden, widrigens sie zum Nachteil eines gutgläubigen
Erstehers in Ansehung der Liegenschaft selbst nicht mehr geltend gemacht werden könnten.
ALLGEMEINE AUFFORDERUNG AN DIE PFANDGLÄUBIGER:
Diejenigen Gläubiger, für die auf dieser Liegenschaft pfandrechtlich sichergestellte Forderungen haften,
mit Ausnahme der Gläubiger mit bedingten Forderungen, werden aufgefordert, vor dem
Versteigerungstermin die Erklärung abzugeben, ob sie mit der Übernahme der Schuld durch den
Ersteher unter gleichzeitiger Befreiung des bisherigen Schuldners einverstanden sind.
Wird keine Erklärung abgegeben, so wird die Forderung durch Barzahlung berichtigt. Der Gläubiger
kann sich aber noch in der Verteilungstagsatzung mit der Übernahme der Schuld in Anrechnung auf
das Meistbot durch den Ersteher und der Befreiung des früheren Schuldners einverstanden erklären.
AUFFORDERUNG AN DIE ÖFFENTLICHEN ORGANE BZÜGLICH DER STEUERN UND SONSTIGEN ÖFFENTLICHEN ABGABEN:
Die öffentlichen Organe, die zur Vorschreibung und Eintreibung der von der Liegenschaft zu
entrichtenden Steuern, Zuschläge, Gebühren, und sonstigen öffentlichen Abgaben berufen sind,
werden aufgefordert, in Ansehung aller dieser öffentlichen Abgaben, die auf der oben bezeichneten
Liegenschaft pfandrechtlich sichergestellt sind, die Erklärung abzugeben, ob die Übernahme der Schuld
durch den Ersteher unter gleichzeitiger Befreiung des bisherigen Schuldners zugestimmt wird.
Wird keine Erklärung abgegeben, wird die Forderung durch Barzahlung berichtigt. Der Gläubiger kann
sich aber noch in der Tagsatzung mit der Übernahme der Schuld in Anrechnung auf das Meistbot durch
den Ersteher und der Befreiung des bisherigen Schuldners einverstanden erklären.
Die bis zum Versteigerungstermin rückständigen, von der Liegenschaft zu entrichtenden Steuern,
Zuschläge, Gebühren und sonstigen öffentlichen Abgaben samt Zinsen und anderen Nebengebühren,
die noch nicht pfandrechtlich sichergestellt sind, müssen spätestens im Versteigerungstermin vor
Beginn der Versteigerung angemeldet werden, widrigens diese Ansprüche erst nach voller Befriedigung
des betreibenden Gläubigers aus der Versteigerung berichtigt werden würden.
UNGÜLTIGE VEREINBARUNGEN
Vereinbarungen, wonach jemand verspricht, bei einer Versteigerung als Mitbieter nicht zu erscheinen
oder nur bis zu einem bestimmten Preis oder sonst nur nach einem gegebenen Maßstab oder gar nicht
mitzubieten, sind ungültig. Die für die Erfüllung dieses Versprechens zugesicherten Beträge,
Geschenke oder anderen Vorteile können nicht eingeklagt werden. Was dafür wirklich gezahlt oder
übergeben worden ist, kann zurückgefordert werden.
nicht verfügbar
Bekannt gemacht am 23.3.2026
Sonstiges Edikt
"Sonstiges" von BEZEICHNUNG DER LIEGENSCHAFT:, Hofergut (Hoferbauergut) Land- und Forstwirtschaft samt Fremdenpension und Reitstall mit gesamt 28,9844 ha, Adresse: Alte Bundesstraße 68, 5350 Strobl., Bestehend aus: , EZ 13: Gesamtfläche 260.155m² (Bauflächen Gebäude, landwirtschaftlich genutzte Grundflächen) Betriebsflächen, , Freizeitflächen, Wälder und Forststraßen), EZ 595: Fläche 18.855m² (landwirtschaftlich genutzte, Grundflächen), EZ 84: Fläche 10.834m² (landwirtschaftlich genutzte, Grundflächen), mit Rechten und Lasten lt. Gutachten (im Schätzwert berücksichtigt), ZUR LIEGENSCHAFT GEHÖRT FOLGENDES ZUBEHÖR:, Zur Liegenschaft gehört das auf S. 42 bis 44 des Gutachtens detailliert aufgelistete, wertbeeinflussende Zubehör:, a) Fremdenzimmer (Urlaub am Bauernhof):, Ausstattung und gastronomisches Zubehör EUR 27.000,--, b) Urproduktion Land- und Forstwirtschaft:, landwirtschaftliche Maschinen, forstwirtschaftliche Maschinen (außer der dem Fuhrpark des, Erbauunternehmers Josef Neumaier zuordenbaren Maschinen),, Tierbestand Hühner, Futtermittel, Werkstätte EUR 64.000,--, Wert des Zubehörs in Summe EUR 91.000,--, ÄNDERUNG DER GESETZLICHEN VERSTEIGERUNGSBEDINGUNGEN:, Aufgrund des Beschlusses vom 20.02.2026 (ON 13) werden die Grundbuchskörper EZ 13, EZ, 84 und EZ 595 der KG 56101 Aigen als wirtschaftliches Ganzes gemeinsam ausgeboten., OHNE ANRECHNUNG AUF DAS MEISTBOT ZU ÜBERNEHMENDE LASTEN: , Bücherliche Lasten ob EZ 13:, C-LNR 4a: DIENSTBARKEIT des Gehens und Fahrens auf Gst 155/3 155/5 174 427/2 gem, Pkt VII Kaufvertrag 1955-06-07 für Gst 149/4 152 153 (im Schätzwert berücksichtigt)., Option zur Steuerpflicht: Die verpflichtete Partei hat dem Exekutionsgericht gegenüber keine, Mitteilung nach § 6 Abs 1 Z 9 lit a UStG 1994 abgegeben., OPTION ZUR STEUERPFLICHT: , Die verpflichtete Partei hat dem Exekutionsgericht gegenüber keine Mitteilung nach § 6 Abs 1 Z 9 lit a UStG 1994 abgegeben., MITTEILUNG ZU INFORMATIONSMÖGLICHKEITEN UND ANDERE HINWEISE: , Das gesamte Schätzungsgutachten ist (neben einer Kurzfassung) aus der Ediktsdatei, ersichtlich. Die sich auf die Liegenschaft beziehenden Urkunden, Schätzungsprotokolle usw., können von den Kauflustigen in der Geschäftsabteilung des Bezirksgerichtes Seekirchen am, Wallersee während der für den Parteienverkehr bestimmten Zeit eingesehen werden., Ablichtungen des gesamten Schätzungsgutachtens sind dort gegen Kostenersatz erhältlich., Unter dem geringsten Gebot findet ein Verkauf nicht statt., Das Vadium kann nur in Form von Sparurkunden erlegt werden!, Ein amtlicher Lichtbildausweis mit Staatsbürgerschaftsnachweis, gegebenenfalls ein, 2 von 4, 14 E 2558/25h, Firmenbuchauszug ist von den Bietern mitzubringen. Vertretungen sind nur gegen Vorlage, einer beglaubigten Spezialvollmacht möglich., Der Zuschlag wird unter Vorbehalt der Zustimmung zum Rechtserwerb durch die, Grundverkehrsbehörde erfolgen (gemäß § 33 Abs 1 Salzburger Grundverkehrsgesetz 2023)., Auf die Bestimmung des § 36 Salzburger Grundverkehrsgesetz 2023 über Befugnisse und, Entscheidungen der zuständigen Grundverkehrsbehörde im Rahmen eines, Zwangsversteigerungsverfahrens wird hingewiesen., An die dinglichen Berechtigten, insbesondere an die Pfandgläubiger, sowie bezüglich der, Steuern und Abgaben an die öffentlichen Organe ergehen die in der folgenden Nachricht, enthaltenen Aufforderungen., Im übrigen wird auf die Ediktsdatei verwiesen (www.edikte.justiz.gv.at) auf BEZEICHNUNG DER LIEGENSCHAFT:, Hofergut (Hoferbauergut) Land- und Forstwirtschaft samt Fremdenpension und Reitstall mit gesamt 28,9844 ha, Adresse: Alte Bundesstraße 68, 5350 Strobl., Bestehend aus: , EZ 13: Gesamtfläche 260.155m² (Bauflächen Gebäude, landwirtschaftlich genutzte Grundflächen) Betriebsflächen, , Freizeitflächen, Wälder und Forststraßen), EZ 595: Fläche 18.855m² (landwirtschaftlich genutzte, Grundflächen), EZ 84: Fläche 10.834m² (landwirtschaftlich genutzte, Grundflächen), mit Rechten und Lasten lt. Gutachten (im Schätzwert berücksichtigt), ZUR LIEGENSCHAFT GEHÖRT FOLGENDES ZUBEHÖR:, Zur Liegenschaft gehört das auf S. 42 bis 44 des Gutachtens detailliert aufgelistete, wertbeeinflussende Zubehör:, a) Fremdenzimmer (Urlaub am Bauernhof):, Ausstattung und gastronomisches Zubehör EUR 27.000,--, b) Urproduktion Land- und Forstwirtschaft:, landwirtschaftliche Maschinen, forstwirtschaftliche Maschinen (außer der dem Fuhrpark des, Erbauunternehmers Josef Neumaier zuordenbaren Maschinen),, Tierbestand Hühner, Futtermittel, Werkstätte EUR 64.000,--, Wert des Zubehörs in Summe EUR 91.000,--, ÄNDERUNG DER GESETZLICHEN VERSTEIGERUNGSBEDINGUNGEN:, Aufgrund des Beschlusses vom 20.02.2026 (ON 13) werden die Grundbuchskörper EZ 13, EZ, 84 und EZ 595 der KG 56101 Aigen als wirtschaftliches Ganzes gemeinsam ausgeboten., OHNE ANRECHNUNG AUF DAS MEISTBOT ZU ÜBERNEHMENDE LASTEN: , Bücherliche Lasten ob EZ 13:, C-LNR 4a: DIENSTBARKEIT des Gehens und Fahrens auf Gst 155/3 155/5 174 427/2 gem, Pkt VII Kaufvertrag 1955-06-07 für Gst 149/4 152 153 (im Schätzwert berücksichtigt)., OPTION ZUR STEUERPFLICHT: , Die verpflichtete Partei hat dem Exekutionsgericht gegenüber keine Mitteilung nach § 6 Abs 1 Z 9 lit a UStG 1994 abgegeben., MITTEILUNG ZU INFORMATIONSMÖGLICHKEITEN UND ANDERE HINWEISE: , Das gesamte Schätzungsgutachten ist (neben einer Kurzfassung) aus der Ediktsdatei, ersichtlich. Die sich auf die Liegenschaft beziehenden Urkunden, Schätzungsprotokolle usw., können von den Kauflustigen in der Geschäftsabteilung des Bezirksgerichtes Seekirchen am, Wallersee während der für den Parteienverkehr bestimmten Zeit eingesehen werden., Ablichtungen des gesamten Schätzungsgutachtens sind dort gegen Kostenersatz erhältlich., Unter dem geringsten Gebot findet ein Verkauf nicht statt., Das Vadium kann nur in Form von Sparurkunden erlegt werden!, Ein amtlicher Lichtbildausweis mit Staatsbürgerschaftsnachweis, gegebenenfalls ein, Firmenbuchauszug ist von den Bietern mitzubringen. Vertretungen sind nur gegen Vorlage, einer beglaubigten Spezialvollmacht möglich., Der Zuschlag wird unter Vorbehalt der Zustimmung zum Rechtserwerb durch die, Grundverkehrsbehörde erfolgen (gemäß § 33 Abs 1 Salzburger Grundverkehrsgesetz 2023)., Auf die Bestimmung des § 36 Salzburger Grundverkehrsgesetz 2023 über Befugnisse und, Entscheidungen der zuständigen Grundverkehrsbehörde im Rahmen eines, Zwangsversteigerungsverfahrens wird hingewiesen., An die dinglichen Berechtigten, insbesondere an die Pfandgläubiger, sowie bezüglich der, Steuern und Abgaben an die öffentlichen Organe ergehen die in der folgenden Nachricht, enthaltenen Aufforderungen., Im übrigen wird auf die Ediktsdatei verwiesen (www.edikte.justiz.gv.at) geändert.
"EZ" von 13,84,95 auf 13,84,595 geändert.
Bekannt gemacht am 24.3.2026
Sonstiges Edikt
"Ort und Zeit der Besichtigung" hinzugefügt: 5350 Strobl, Alte Bundesstraße 68, 30. April 2026 von 10:00 bis 11:00 Uhr















