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Dienststelle:

BG Bezau (910)

Aktenzeichen:

6 E 223/24g

wegen:

Zwangsversteigerung einer Liegenschaft

Bekannt gemacht am:

27.03.2025

Versteigerungstermin:

am 03.06.2025 um 10:00 Uhr

Versteigerungsort:

Bezirksgericht Bezau, Verhandlungssaal Nr. 8

Telefonkontakt:

05 76014 3482 07

Besichtigungszeit:

Die Besichtigung der Liegenschaft findet am 26.05.2025 um 11:00 Uhr statt

Ort und Zeit der Einsichtnahme:

Bezirksgericht Bezau, Zimmer Nr. 7
Montag bis Freitag: 08:00 bis 12:00 Uhr


Grundbuch:

91012 Mittelberg

EZ:

188

Grundstücksnr.:

222, 223, 232/6

BLNr:

3

Liegenschaftsadresse:

Walserstraße 1

PLZ/Ort:

6991 Riezlern


Kategorie(n):

Mehrfamilienhaus

Beschreibung (WE):

Beim Gebäude (ehemals Hotel Wagner, der Betrieb ist eingestellt) handelt es sich um eine Bestandregelung gem. § 58 Raumplanungsgesetz (Grundstückswidmungen FL - Freifläche Landwirtschaft und F - Forstwirtschaftliche genutzte Fläche).
Gem. Bescheid der Gemeinde Mittelberg wurden beim Bestandsobjekt ein Zu-/Umbau und die Verwendungsänderung von Hotelzimmer in Dauerwohnungen sowie die Bestandserweiterung um 39,1 % genehmigt.
Es sind gem. Planunterlagen insgesamt 20 Wohnungen (1 bis 4-Zimmer-Wohnungen), aufgeteilt in vier Geschosse (Untergeschoss, Erdgeschoss, Obergeschoss, Dachgeschoss), gegeben.
Auf Grund des Geländeverlaufes ist das Untergeschoss an der Nordwestseite und das Erdgeschoss an der Südwestseite ebenerdig begehbar.
Der westseitige Anbau (Hallenbad im Untergeschoss) war zum Zeitpunkt der Befundaufnahme bereits abgetragen. Teilweise waren im Gebäude bereits Rückbauten durchgeführt worden. Großteils ist der alte Hotelbestand gegeben.
Das Dachgeschoss soll abgetragen und neu errichtet werden und an der Westseite soll ein Anbau im Untergeschoss, Erdgeschoss und Obergeschoss erfolgen. Es sind weitere Sanierungen wie z. B. der Einbau eines Personenliftes, die brandschutztechnische Ertüchtigung des Stiegenhauses, der Einbau einer neuen Heizung, Errichtung eine Photovoltaikanlage, Errichtung eines Kinderspielplatzes an der Stelle des Tennisplatzes etc. geplant.

Grundstücksgröße:

4.206 m²

Objektgröße:

963,06 m²


Schätzwert:

994.000,00 EUR

Beschreibung des mitzuversteigernden Zubehörs:

kein werthaltiges Zubehör gegeben

Wert des mitzuversteigernden Zubehörs:

kein Zubehör

Vadium:

99.400,00 EUR

Geringstes Gebot:

497.000,00 EUR


Sonstige Hinweise:

Im Bauakt des Landesarchives ist die gegenständliche Liegenschaft/das gegenständliche Gebäude mit
dem Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Bregenz vom 07.12.1950 zur baulichen Küchenerweiterung
im Ferienheim der Firma Robert Bosch GmbH, Stuttgart, erstmals dokumentiert. Die Errichtung des Erst-/Urbestandes war im Bauakt des Landesarchives und im Bauakt der Gemeinde Mittelberg nicht dokumentiert. Bei der Bewertung wurde daher von einer Teilanwendung des Mietrechtsgesetzes ausgegangen, dies kann jedoch nicht als rechtlich gesichert angesehen werden.
Gem. dem vorliegenden Gefahrenzonenplan befindet sich die Liegenschaft teilweise in einer roten Gefahrenzone Wildbach, teilweise in einer roten Gefahrenzone Lawine, teilweise in einer gelben Gefahrenzone Wildbach und teilweise in einer gelben Gefahrenzone Lawine. Ebenso befindet sich die Liegenschaft teilweise in einem Hinweisbereich für Rutschungen.
Gem. dem vorliegenden Energieausweis für Wohngebäude Nr. 221687–2, Aussteller Holzbau Dominik Jaritz GmbH, Riezlern, vom 18.08.2024, Gültigkeit bis 18.08.2034, wird das Gebäude nach den durchgeführten Zu-/Umbauten und Sanierungen mit einem Heizwärmebedarf von 48 kWh/m²a in der Klasse „B“ und der fGEE-Wert mit 0,79 in der Klasse „A“ angegeben.
Gemäß Auskunft aus dem Gemeindeamt Mittelberg sind zum Bewertungsstichtag keine Gebühren-/Abgabenrückstände (Lasten mit dinglicher Wirkung) gegeben. Es wird darauf hingewiesen, dass sich durch weitere Vorschreibungen nach dem Bewertungsstichtag durchaus zu übernehmende Gebühren-/Abgabenrückstände für einen Ersteher ergeben können.
Die Fotodokumentation in der Ediktdatei ist nicht vollständig.
Es wird auf das Langgutachten verwiesen.
Ohne Anrechnung auf das Meistbot sind mit Ausnahme allenfalls bestehender wirksam begründeter Bestandrechte keine Lasten zu übernehmen.
Unter dem geringsten Gebot findet ein Verkauf nicht statt.
Das Vadium kann nur in Form einer Sparurkunde (KEIN BARGELD!) erlegt werden.
Die verpflichtete Partei hat dem Exekutionsgericht nicht mitgeteilt, dass sie auf die Steuerbefreiung gem § 6 Abs 1 Z 9 lit a UStG 1994 verzichtet.
Ein amtlicher Lichtbildausweis (Reisepass oder Personalausweis), gegebenenfalls ein Firmenbuchauszug und - sofern für eine andere Person ersteigert wird - eine öffentliche bzw öffentlich beglaubigte Vollmacht sind mitzubringen.
Die Liegenschaft unterliegt dem Vorarlberger Grundverkehrsgesetz.


Foto(s):

Außenansicht (135 KB) Außenansicht (129 KB) Außenansicht (138 KB) Außenansicht Carport (145 KB) Außenansicht Abbruch (142 KB) Zimmer UG (105 KB) Zimmer UG Dusche/WC (130 KB) Gang UG (110 KB) Gangnische UG (97 KB) Heizraum UG (139 KB) Lagerraum UG (150 KB) Zimmer 119 EG (129 KB) Zimmer 118 EG (115 KB) Zimmer 117 EG (105 KB) Zimmer 117 Dusche/WC (96 KB) Zimmer 103 EG (116 KB) Buffet/Service EG (139 KB) Restaurant EG (141 KB) Stüble EG (140 KB) Küche EG (123 KB) Zimmer 121 OG (126 KB) Zimmer 121 OG Badezimmer (128 KB) Zimmer 121 OG Badezimmer (106 KB) Zimmer 121 OG Wohnzimmer (137 KB) Zimmer 111 OG (131 KB) Zimmer 111 OG Balkon (142 KB) Zimmer 108 DG (123 KB) Zimmer 108 DG Dusche/WC (103 KB)

Ausdruck vom: 11.04.2025 02:32:26 MESZ