Versteigerung - Mehrfamilienwohnhaus
6 E 223/24g
Zwangsversteigerung einer Liegenschaft
27.03.2025
am 03.06.2025 um 10:00 Uhr
Bezirksgericht Bezau, Verhandlungssaal Nr. 8
05 76014 3482 07
Die Besichtigung der Liegenschaft findet am 26.05.2025 um 11:00 Uhr statt
Bezirksgericht Bezau, Zimmer Nr. 7
Montag bis Freitag: 08:00 bis 12:00 Uhr
91012 Mittelberg
188
222, 223, 232/6
3
Walserstraße 1
6991 Riezlern
Mehrfamilienhaus
Beim Gebäude (ehemals Hotel Wagner, der Betrieb ist eingestellt) handelt es sich um eine Bestandregelung gem. § 58 Raumplanungsgesetz (Grundstückswidmungen FL - Freifläche Landwirtschaft und F - Forstwirtschaftliche genutzte Fläche).
Gem. Bescheid der Gemeinde Mittelberg wurden beim Bestandsobjekt ein Zu-/Umbau und die Verwendungsänderung von Hotelzimmer in Dauerwohnungen sowie die Bestandserweiterung um 39,1 % genehmigt.
Es sind gem. Planunterlagen insgesamt 20 Wohnungen (1 bis 4-Zimmer-Wohnungen), aufgeteilt in vier Geschosse (Untergeschoss, Erdgeschoss, Obergeschoss, Dachgeschoss), gegeben.
Auf Grund des Geländeverlaufes ist das Untergeschoss an der Nordwestseite und das Erdgeschoss an der Südwestseite ebenerdig begehbar.
Der westseitige Anbau (Hallenbad im Untergeschoss) war zum Zeitpunkt der Befundaufnahme bereits abgetragen. Teilweise waren im Gebäude bereits Rückbauten durchgeführt worden. Großteils ist der alte Hotelbestand gegeben.
Das Dachgeschoss soll abgetragen und neu errichtet werden und an der Westseite soll ein Anbau im Untergeschoss, Erdgeschoss und Obergeschoss erfolgen. Es sind weitere Sanierungen wie z. B. der Einbau eines Personenliftes, die brandschutztechnische Ertüchtigung des Stiegenhauses, der Einbau einer neuen Heizung, Errichtung eine Photovoltaikanlage, Errichtung eines Kinderspielplatzes an der Stelle des Tennisplatzes etc. geplant.
4.206 m²
963,06 m²
994.000,00 EUR
kein werthaltiges Zubehör gegeben
kein Zubehör
99.400,00 EUR
497.000,00 EUR
Im Bauakt des Landesarchives ist die gegenständliche Liegenschaft/das gegenständliche Gebäude mit
dem Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Bregenz vom 07.12.1950 zur baulichen Küchenerweiterung
im Ferienheim der Firma Robert Bosch GmbH, Stuttgart, erstmals dokumentiert. Die Errichtung des Erst-/Urbestandes war im Bauakt des Landesarchives und im Bauakt der Gemeinde Mittelberg nicht dokumentiert. Bei der Bewertung wurde daher von einer Teilanwendung des Mietrechtsgesetzes ausgegangen, dies kann jedoch nicht als rechtlich gesichert angesehen werden.
Gem. dem vorliegenden Gefahrenzonenplan befindet sich die Liegenschaft teilweise in einer roten Gefahrenzone Wildbach, teilweise in einer roten Gefahrenzone Lawine, teilweise in einer gelben Gefahrenzone Wildbach und teilweise in einer gelben Gefahrenzone Lawine. Ebenso befindet sich die Liegenschaft teilweise in einem Hinweisbereich für Rutschungen.
Gem. dem vorliegenden Energieausweis für Wohngebäude Nr. 221687–2, Aussteller Holzbau Dominik Jaritz GmbH, Riezlern, vom 18.08.2024, Gültigkeit bis 18.08.2034, wird das Gebäude nach den durchgeführten Zu-/Umbauten und Sanierungen mit einem Heizwärmebedarf von 48 kWh/m²a in der Klasse „B“ und der fGEE-Wert mit 0,79 in der Klasse „A“ angegeben.
Gemäß Auskunft aus dem Gemeindeamt Mittelberg sind zum Bewertungsstichtag keine Gebühren-/Abgabenrückstände (Lasten mit dinglicher Wirkung) gegeben. Es wird darauf hingewiesen, dass sich durch weitere Vorschreibungen nach dem Bewertungsstichtag durchaus zu übernehmende Gebühren-/Abgabenrückstände für einen Ersteher ergeben können.
Die Fotodokumentation in der Ediktdatei ist nicht vollständig.
Es wird auf das Langgutachten verwiesen.
Ohne Anrechnung auf das Meistbot sind mit Ausnahme allenfalls bestehender wirksam begründeter Bestandrechte keine Lasten zu übernehmen.
Unter dem geringsten Gebot findet ein Verkauf nicht statt.
Das Vadium kann nur in Form einer Sparurkunde (KEIN BARGELD!) erlegt werden.
Die verpflichtete Partei hat dem Exekutionsgericht nicht mitgeteilt, dass sie auf die Steuerbefreiung gem § 6 Abs 1 Z 9 lit a UStG 1994 verzichtet.
Ein amtlicher Lichtbildausweis (Reisepass oder Personalausweis), gegebenenfalls ein Firmenbuchauszug und - sofern für eine andere Person ersteigert wird - eine öffentliche bzw öffentlich beglaubigte Vollmacht sind mitzubringen.
Die Liegenschaft unterliegt dem Vorarlberger Grundverkehrsgesetz.