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Dienststelle:

BG Baden (040)

Aktenzeichen:

6 E 8/25g

wegen:

Zwangsversteigerung einer Liegenschaft

Bekannt gemacht am:

27.08.2025

Versteigerungstermin:

am 23.10.2025 um 10:00 Uhr

Versteigerungsort:

Bezirksgericht Baden, 1. Stk., VHS 1


Grundbuch:

04035 Vöslau

EZ:

246

BLNr:

2

Liegenschaftsadresse:

Jägermayerstraße 2

PLZ/Ort:

2540 Bad Vöslau


Kategorie(n):

gewerbliche Liegenschaft

Beschreibung (WE):

Auf der bewertungsgegenständlichen Liegenschaft befindet sich ein späthistoristisches Gebäude mit Turm, welches als Vier-Stern-Hotel mit 50 Zimmern (66 Betten) auf einem
parkähnlichen Grundstück mit rd. 5.800 m² genutzt wurde und seit 2022 leer steht.
Der Altbau wurde 1896 errichtet und in den Jahren bis 2016 mehrfach umgebaut und erweitert; 1980 wurde ein Zubau entlang der Badner Straße errichtet.
Auf einer verbauten Fläche von rd. 920 m² befinden sich Keller (KG), Erdgeschoss (EG), Hochparterre (HP) und zwei Obergeschosse (1 OG und 2 OG) mit einer gesamten
Nutzfläche von rd. 2.735 m²

Grundstücksgröße:

5.809 m²

Objektgröße:

2.735,00 m²


Schätzwert:

2.860.000,00 EUR

Wert des mitzuversteigernden Zubehörs:

kein Zubehör

Vadium:

286.000,00 EUR

Geringstes Gebot:

1.430.000,00 EUR


Sonstige Hinweise:

Ohne Anrechnung auf das Meistbot sind zu übernehmen:
keine Lasten
Allenfalls
die in der Verteilungsmasse nicht Deckung findenden Forderungen eines Mieters soweit diese dem gesetzlichen Vorzugspfandrecht unterliegen (§ 42a MRG).
Unter dem geringsten Gebot findet ein Verkauf nicht statt.
Gemäß § 147 EO kann das Vadium ausschließlich in Form von Sparbüchern erlegt werden. Die verpflichtete(n) Partei(en) hat(haben) nicht bis spätestens 14 Tage nach Bekanntgabe des Schätzwertes dem Exekutionsgericht mitgeteilt, dass sie auf die Steuerbefreiung des § 6 Abs.
1 Z 9 lit. a UStG 1994 verzichtet(n). An die dinglich Berechtigten, insbesondere an die Pfandgläubiger einschließlich der Gläubiger, zu deren Gunsten eine Höchstbetragshypothek eingetragen ist, sowie bezüglich
der Steuern und Abgaben an die öffentlichen Organe ergehen die in der folgenden Nachricht enthaltenen Aufforderungen. Die verpflichtete(n) Partei(en) haben die Besichtigung der Liegenschaft samt Zubehör durch
Kaufinteressenten zu gestatten. Auch Dritte haben die Besichtigung zu dulden.


Kurzgutachten:

Kurzgutachten Hotel

Grundriss(e):

nicht verfügbar

Foto(s):

Foto (19 KB)

Ausdruck vom: 03.10.2025 03:54:34 MESZ