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Dienststelle:

BG Leopoldstadt (082)

Aktenzeichen:

25 E 24/24x

wegen:

Zwangsversteigerung einer Liegenschaft

Bekannt gemacht am:

13.11.2025

Versteigerungstermin:

am 08.01.2026 um 15:00 Uhr

Versteigerungsort:

1020 Wien, Taborstr. 90-92, EG, Saal A

Telefonkontakt:

01/245 27 309 253

Sonstiges:

Ohne Anrechnung auf das Meistbot sind zu übernehmen:
1. die sich aus dem Wohnungseigentum ergebenden Beschränkungen (§ 11 Abs 3 WEG);
2. die in der Verteilungsmasse nicht Deckung findenden Forderungen der Wohnungseigentümergemeinschaft oder eines Miteigentümers soweit diese dem gesetzlichen Vorzugspfandrecht unterliegen (§ 27 Abs 3 WEG).
Unter dem geringsten Gebot findet ein Verkauf nicht statt. Als Vadium kommen nur Sparurkunden in Betracht. Auch eine Sparurkunde, die durch Losungswort gesichert ist oder die auf den Namen des gemäß § 40 Abs 1 BWG identifizierten Kunden lautet, ist als Sicherheitsleistung geeignet.
Hingewiesen wird darauf, dass mit einer Forderungsanmeldung auch eine Bankverbindung samt Kontonummer für allfällige Zuweisungen aus dem Meistbot bekannt zu geben ist.
Bei dieser Versteigerung wird nicht von den gesetzlichen Versteigerungsbedingungen abgewichen.
Die verpflichtete Partei hat nicht mitgeteilt, dass sie auf die Steuerbefreiung gemäß § 6 Abs. 1 Z 9 lit. a UStG 1994 verzichtet.
Zum Bieten werden gemäß dem Wiener Ausländergrunderwerbsgesetz 1998, LGBl. 11/1998 idF 59/2018, nur Personen zugelassen, die insbesondere durch einen Staatsbürgerschaftsnachweis, bei juristischen Personen und rechtsfähigen Personengesellschaften mit dem satzungsgemäßen Sitz im Inland durch eine Erklärung im Sinne des § 5 Abs 3 dieses Gesetzes, nachweisen, dass sie nicht Ausländer nach § 2 dieses Gesetzes bzw. mit Inländern gleichgestellt sind oder die im § 1 Abs 2 dieses Gesetzes erwähnte Genehmigung oder Negativbestätigung vorlegen.
Die auf die Liegenschaften sich beziehenden Urkunden, Schätzprotokolle usw. können von den Kauflustigen in der umstehend bezeichneten Gerichtsabteilung während der für den Parteienverkehr bestimmten Zeit eingesehen werden. Bei dem vorstehend bezeichneten Exekutionsgericht sind Ablichtungen des gesamten Schätzungsgutachtens gegen Kostenersatz erhältlich. Das Gutachten und eine Kurzfassung sind in der Ediktsdatei zu ersehen.
An die dinglich Berechtigten, insbesondere an die Pfandgläubiger einschließlich der Gläubiger, zu deren Gunsten eine Höchstbetragshypothek eingetragen ist, sowie bezüglich der Steuern und Abgaben an die öffentlichen Organe ergehen die folgenden Aufforderungen:
Allgemeine Aufforderung
Rechte, die diese Versteigerung unzulässig machen würden, sind spätestens im Versteigerungstermin vor Beginn der Versteigerung bei Gericht anzumelden, widrigenfalls sie zum Nachteil eines gutgläubigen Erstehers in Ansehung der Liegenschaft selbst nicht mehr geltend gemacht werden könnten.
Allgemeine Aufforderung an die Pfandgläubiger
Diejenigen Gläubiger, für die auf dieser Liegenschaft pfandrechtlich sichergestellte Forderungen haften, mit Ausnahme der Gläubiger mit bedingten Forderungen, werden aufgefordert, vor dem Versteigerungstermin die Erklärung abzugeben, ob sie mit der Übernahme der Schuld durch den Ersteher unter gleichzeitiger Befreiung des bisherigen Schuldners einverstanden sind.
Wird keine Erklärung abgegeben, so wird die Forderung durch Barzahlung berichtigt. Der Gläubiger kann sich aber noch in der Verteilungstagsatzung mit der Übernahme der Schuld in Anrechnung auf das Meistbot durch den Ersteher und der Befreiung des früheren Schuldners einverstanden erklären.
Aufforderung an die öffentlichen Organe bezüglich der Steuern und sonstigen öffentlichen Abgaben
Die öffentlichen Organe, die zur Vorschreibung und Eintreibung der von der Liegenschaft zu entrichtenden Steuern, Zuschläge, Gebühren und sonstigen öffentlichen Abgaben berufen sind, werden aufgefordert, in Ansehung aller dieser öffentlichen Abgaben, die auf der oben bezeichneten Liegenschaft pfandrechtlich sichergestellt sind, die Erklärung abzugeben, ob der Übernahme der Schuld durch den Ersteher unter gleichzeitiger Befreiung des bisherigen Schuldners zugestimmt wird. Wird keine Erklärung abgegeben, wird die Forderung durch Barzahlung berichtigt. Der Gläubiger kann sich aber noch in der Tagsatzung mit der Übernahme der Schuld in Anrechnung auf das Meistbot durch den Ersteher und der Befreiung des bisherigen Schuldners einverstanden erklären.
Die bis zum Versteigerungstermin rückständigen, von der Liegenschaft zu entrichtenden Steuern, Zuschläge, Gebühren und sonstigen öffentlichen Abgaben samt Zinsen und anderen Nebengebühren, die noch nicht pfandrechtlich sichergestellt sind, müssen spätestens im Versteigerungstermin vor Beginn der Versteigerung angemeldet werden, widrigenfalls diese Ansprüche erst nach voller Befriedigung des betreibenden Gläubigers aus der Verteilungsmasse berichtigt werden würden.
Ungültige Vereinbarungen
Vereinbarungen, wonach jemand verspricht, bei einer Versteigerung als Mitbieter nicht zu erscheinen oder nur bis zu einem bestimmten Preis oder sonst nur nach einem gegebenen Maßstab oder gar nicht mitzubieten, sind ungültig. Die für die Erfüllung dieses Versprechens zugesicherten Beträge, Geschenke oder anderen Vorteile können nicht eingeklagt werden. Was dafür wirklich gezahlt oder übergeben worden ist, kann zurückgefordert werden.
Als Nachweis für die Staatsbürgerschaft des Bieters/der Bieterin sind ein gültiger Staatsbürgerschaftsnachweis, Reisepass und Personalausweis geeignet (nicht: Führerschein, Berufsausweise etc.). Soll ein im Firmenbuch eingetragenes Unternehmen als Bieter/in auftreten, ist ein Firmenbuchauszug mitzubringen; bei einem Verein, ein Auszug aus dem Vereinsregister. )


Grundbuch:

01620 Brigittenau

EZ:

4812

BLNr:

221

Liegenschaftsadresse:

Brigittenauer Lände 146 ident Klosterneuburger Straße 127

PLZ/Ort:

1200 Wien


Kategorie(n):

Wohnungseigentumsobjekt

Beschreibung (WE):

Das Objekt ist im 1. Obergeschoss der Liegenschaft situiert und wird vom allgemeinen Gang über eine einflügelige Holztür betreten. Die Wohnung gliedert sich in einen Vorraum, ein WC, einen Abstellraum, eine Küche, vier Zimmer, einen Gang und ein Badezimmer mit WC. Sie ist zur Gänze straßenseitig in Richtung Klosterneuburger Straße ausgerichtet. Ein Querlüften ist aufgrund der Konfiguration der Wohnung nicht möglich. Das Objekt verfügt über Strom-, Wasser- und Kanalanschluss. Die Beheizung erfolgt mittels einer Hauszentralheizung (Fernwärme) und Radiatoren in allen Räumen außer dem Abstellraum.
Eine Überprüfung der technischen Einrichtungen wurde im Rahmen der Befundaufnahme nicht durchgeführt. Über die elektrische Anlage kann keine Aussage getroffen werden. Es erfolgte außerdem keine Überprüfung der Einhaltung diverser baurechtlicher Vorschriften (zB. WrBO, OIB-Richtlinien, ÖNormen, DINormen, Elektrotechnikverordnung) sowie der Bauphysik, Statik usw. Es kann weiters keine Aussage über die Qualität der Feuchtraumisolierungen getätigt werden. Hinsichtlich eines Kellerabteils liegen keine Informationen vor.
Die Loggia wurde verschlossen und in den Wohnungsverband integriert und die innere Raumeinteilung im Bereich der Zimmer verändert.

Grundstücksgröße:

856 m²

Objektgröße:

94,71 m²


Schätzwert:

309.000,00 EUR

Wert des mitzuversteigernden Zubehörs:

kein Zubehör

Vadium:

30.900,00 EUR

Geringstes Gebot:

154.500,00 EUR


Sonstige Hinweise:

Es wird empfohlen ins Langgutachten Einsicht zu nehmen.


Kurzgutachten:

Kurzgutachten Wohnung W5

Foto(s):

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Alle Edikte zum Fall:

Versteigerung Wohnung W5 (08.01.2026 15:00)

1200 Wien, Brigittenauer Lände 146 ident Klosterneuburger Straße 127

Versteigerung Schlichtes Miteigentum (08.01.2026 15:00)

1200 Wien, Brigittenauer Lände 146 ident Klosterneuburger Straße 127

Ausdruck vom: 01.12.2025 18:30:09 MEZ