Versteigerung - Einfamilienhaus Bruck Waasen
7 E 16/25t
Zwangsversteigerung einer Liegenschaft
23.04.2026
am 16.06.2026 um 11:30 Uhr
BG Grieskirchen, EG, VS 6
44215 Waasen
180
.371
4, 5
Usting 23
4720 Usting - Bruck Waasen
Einfamilienhaus
Das gegenständliche Objekt, nicht unterkellert, wurde 2020 saniert und ein Anbau errichtet.
Raumaufteilung
EG - Wohn-Nutzfläche ca. 60 m2, zuzüglich Wintergarten (ca. 52 m2) und Nebenräume (ca. 57 m2):
Flur, Bad/WC, Garderobe, Diele, Schlafzimmer sowie ein Wintergarten und Nebenräume, die tw. als Wohnraum ausgebaut wurden.
DG - Wohn-Nutzfläche ca. 135 m2
Weiters ist eine Garage, angebaut an das Wohnhaus, vorhanden - Nutzfläche ca. 39 m2
Details siehe Langgutachten!
620 m²
195,00 m²
248.000,00 EUR
Die Bewertung der Liegenschaft beinhaltet grundsätzlich alle auf dem Grundstück errichteten Gebäude.
Weiters sind alle Außenanlagen, Einfriedungen und sonstigen Gartengestaltungsbauwerke sowie alle Ver- und Entsorgungseinrichtungen und Anlagen etc. (= Zubehör), auch wenn sie nicht gesondert angeführt sind, im ermittelten Verkehrswert berücksichtigt.
Die auf der Liegenschaft oder in den Gebäuden sonst noch vorhandenen Fahrnisse, wie Wohnungseinrichtung, Möblierungen, Gerätschaften, Hausrat, lagernde Materialien oder ähnliches, sind im ermittelten Verkehrswert nicht enthalten.
nicht festgestellt
24.800,00 EUR
124.000,00 EUR
-Das Schätzungsgutachten ist aus der Ediktsdatei zu ersehen.
- Die Verpflichteten haben nicht bis spätestens 14 Tage nach Bekanntgabe des Schätzwertes dem Exekutionsgericht mitgeteilt, dass sie auf die Steuerbefreiung gemäß § 6 Abs. 1 Z.9 lit. a UStG verzichten.
- Ein Besichtigungstermin wird nur über Antrag der betreibenden Partei oder eines Interessenten festgesetzt.
- Es ergeht die Aufforderung, bei Anmeldung einer Forderung gleichzeitig bekanntzugeben, auf welches Konto - Bankinstitut mit Adresse, IBAN und BIC - ein allfälliger Zuweisungsbetrag überwiesen werden soll.
- Ein Bieter hat zum Versteigerungstermin einen amtlichen Lichtbildausweis mitzubringen. Angebote eines Vertreters dürfen nur zugelassen werden, wenn dessen Vertretungsbefugnis durch öffentliche Urkunden oder durch öffentlich beglaubigte Vollmacht nachgewiesen ist. Die Vollmacht muss eine besondere, zumindest auf die Gattung des Geschäfts, also auf das Bieten in der Zwangsversteigerung, lautende sein. Vertreter einer OG, KG, AG oder sonstigen handelsrechtlichen Gesellschaft oder Genossenschaft oder Erwerbsgesellschaft müssen neben der Vollmacht noch einen Firmenbuchauszug oder eine Bestätigung des Firmenbuchgerichts beibringen, damit die Vertretungsbefugnis derjenigen, die die Vollmacht ausgestellt haben, dargetan wird. Tritt als Bieter ein Verein oder eine sonstige Körperschaft auf, die lediglich in den Vormerkungen der Verwaltungsbehörde in Evidenz gehalten wird, so muss die einschreitende Person ihre Vertretungsbefugnis durch eine Bestätigung der Verwaltungsbehörde dartun.
- Der Liegenschaftserwerb unterliegt dem OÖ Grundverkehrsgesetz.
- Auf die Hinweise und Warnungen der Sachverständigen im Gutachten (div. Baumängel, Abgabenrückstand zum Stichtag 12.11.2025 iHv € 1.204,16, etc.) wird ausdrücklich hingewiesen.
- Ob zum Zeitpunkt der Versteigerung eine Verpflichtung zur Einhaltung allfälliger COVID-Maßnahmen besteht, entnehmen Sie bitte zeitnah zum Termin der Ediktsdatei, wo diese nach Erlassung umgehend veröffentlicht werden. Derzeit bestehen keine Maßnahmen.
Langgutachten (pdf) (4076 KB)
Katasterplan (pdf) (964 KB)
Bauakt Sanierung 2020 (pdf) (11236 KB)
Energieausweis (pdf) (8100 KB)
Trinkwasser-Attest 2019 (pdf) (851 KB)
Fotobeilage (pdf) (8398 KB)
nicht verfügbar
nicht verfügbar
nicht verfügbar
