Kurzgutachten
BG Baden ()
5 E 34/24x
Zwangsversteigerung von Wohnungseigentum
04034 Tribuswinkel
2178
42/2
6
Sängerhofgasse 20
2512 Tribuswinkel
unbebaute Liegenschaft
Die Liegenschaft 2512 Tribuswinkel, Sängerhofgasse 20, ist unbebaut. Auf dem Grundstück 42/2 in der Sängerhofgasse 20 ist eine Wohnhausanlage bestehend aus insgesamt
drei Mehrfamilienhäuser mit insgesamt 15 Wohnungen
eine Tiefgarage für 30 PKW-Stellplätze
geplant.
Laut Angaben am Bauamt wurde ein Bauprojekt mit Bescheid vom 13.5.2019 baubehördlich bewilligt. Im Bauakt liegt die Mailnachricht der Gemeinde Traiskirchen vom 18.10.2022 auf, mit der mitgeteilt wird, dass der Baubeginn am 23.9.2020 angezeigt wurde. Der Baubewilligungsbescheid ist daher per Bewertungsstichtag aufrecht, und ist das Bauvorhaben innerhalb der fünfjährigen Fertigstellungsfrist, somit bis 22.9.2025 zu vollenden oder gegebenenfalls um eine Verlängerung der Fertigstellungsfrist anzusuchen.
1.340 m²
24.2.2025
670.000,00 EUR
kein Zubehör
Im C-Blatt der Liegenschaft ist unter C-LNR 1 eine Dienstbarkeit des Gehens und Fahrens, sowie das Recht den Hausmüll darüber zur öffentlichen Straße zu verbringen, sowie das Recht, Leitungen für Strom, Gas, Wasser, Telefon und Kanal entlang des Weges zu verlegen und zu nutzen über Gst. Nr. 42/2 für das Grundstück Nr. 42/1.
Weiters sind mehrere Pfandrechte einverleibt, eine vorbehaltene Verpfändung eingetragen, und die Einleitung des Versteigerungsverfahrens angemerkt.
Die Anmerkung über die bewilligte Versteigerung und die im Grundbuch eingetragenen Pfandrechte/Verpfändung sind im Sinne des Bewertungszwecks nicht zu berücksichtigen. Die Dienstbarkeit laut C-LNR 1 ist vom Ersteher zu übernehmen und versteht sich die Bewertung daher unter Berücksichtigung von C-LNR 1, ansonsten lastenfrei.
Dieses Gutachten basiert auf den erhaltenen Unterlagen, erteilten Informationen und den getroffenen Annahmen.
Der vorstehende Verkehrswert wurde unter der Voraussetzung ermittelt, dass mir alle für die Bewertung maßgeblichen Umstände wahrheitsgemäß offengelegt wurden. Sollten nachträglich Umstände bekannt werden, von denen ich im Rahmen der gegenständlichen Gutachtertätigkeit keine Kenntnis erlangt habe, behalte ich mir vor, das gegenständliche Gutachten zu widerrufen bzw. abzuändern.
Das vorliegende Verkehrswertgutachten ist nicht für steuerliche Zwecke zu verwenden, sondern ist nur für den gegenständlichen Auftrag vorgesehen. Ich empfehle jedem potenziellem Erwerber, über die steuerlichen Aspekte eines Immobilienerwerbes fachlichen Rat einzuholen, da die diesbezüglichen Auswirkungen von der individuellen Steuersituation des Erwerbers abhängen. Weiters wird jedem Interessenten geraten, vor einem eventuellen Erwerb von der allenfalls durch das Gericht gebotenen Möglichkeit Gebrauch zu machen, das Objekt selbst zu besichtigen, um sich ein eigenes Bild von der Immobilie zu machen.
Das Bewertungsgutachten umfasst 102 Seiten zuzüglich 38 Seiten Anhang inklusive Fotodokumentation.
Mag. Regina Hemmer-Halbwidl, MSc
2544 Siebenhaus-Schönau, Rebschulgasse 4/26
Alle Edikte zum Fall:
2512 Tribuswinkel, Sängerhofgasse 14
2512 Tribuswinkel, Sängerhofgasse 20