Versteigerung - Bebaute Liegensch. Marchtrenk
10 E 2046/22a
Zwangsversteigerung einer Liegenschaft
31.10.2025
am 10.12.2025 um 13:45 Uhr
Saal 12/EG
05 7601 21 42713
1. TELEFONISCHE VORANMELDUNG: Bietinteressenten und Teilnehmer an der Versteigerung werden ersucht, sich für den Versteigerungstermin in der Zeit zwischen 1. – 5.12.2025, 8:00 bis 12:00 Uhr telefonisch beim BG Wels unter der Nummer 05 760121 42713 anzumelden.
2. Der Verpflichtete hat nicht bis spätestens 14 Tage nach Bekanntgabe des Schätzwertes dem Exekutionsgericht mitgeteilt, dass er auf die Steuerbefreiung gemäß § 6 Abs. 1 Z.9 lit. a UStG verzichtet.
51216 Marchtrenk
72
763, 3304/5, 460/2
5
Kappernstraße 4
4614 Marchtrenk
Einfamilienhaus
Das auf der Liegenschaft vorhandene Gebäude wurde deutlich vor 1947 errichtet und ist zum Bewertungsstichtag am Ende seiner wirtschaftlichen Nutzungsdauer.
Im Rahmen einer Bodenuntersuchung wurden eine Altlast (Kontaminierung des Bodens) auf Grundstück 763 festgestellt.
Details siehe Langgutachten bzw. Gutachtens-Ergänzung.
1.780 m²
153,00 m²
209.000,00 EUR
Die Bewertung der Liegenschaft beinhaltet grundsätzlich alle auf dem Grundstück errichteten Gebäude.
Weiters sind alle Außenanlagen, Einfriedungen und sonstigen Gartengestaltungsbauwerke sowie alle Ver- und Entsorgungseinrichtungen und Anlagen etc. (= Zubehör), auch wenn sie nicht gesondert angeführt sind, im ermittelten Verkehrswert berücksichtigt.
Die auf der Liegenschaft oder in den Gebäuden sonst noch vorhandenen Fahrnisse, wie Wohnungseinrichtung, Möblierungen, Gerätschaften, Hausrat, lagernde Materialien oder ähnliches, sind im ermittelten Verkehrswert nicht enthalten.
nicht festgestellt
20.900,00 EUR
209.000,00 EUR
1. Es ergeht die Aufforderung, bei Anmeldung einer Forderung gleichzeitig bekanntzugeben, auf welches Konto - Bankinstitut mit Adresse, IBAN und BIC - ein allfälliger Zuweisungsbetrag überwiesen werden soll.
2. Ein Bieter hat zum Versteigerungstermin einen amtlichen Lichtbildausweis mitzubringen. Angebote eines Vertreters dürfen nur zugelassen werden, wenn dessen Vertretungsbefugnis durch öffentliche Urkunden oder durch öffentlich beglaubigte Vollmacht nachgewiesen ist. Die Vollmacht muss eine besondere, zumindest auf die Gattung des Geschäfts, also auf das Bieten in der Zwangsversteigerung, lautende sein. Vertreter einer OG, KG, AG oder sonstigen handelsrechtlichen Gesellschaft oder Genossenschaft oder Erwerbsgesellschaft müssen neben der Vollmacht noch einen Firmenbuchauszug oder eine Bestätigung des Firmenbuchgerichts beibringen, damit die Vertretungsbefugnis derjenigen, die die Vollmacht ausgestellt haben, dargetan wird. Tritt als Bieter ein Verein oder eine sonstige Körperschaft auf, die lediglich in den Vormerkungen der Verwaltungsbehörde in Evidenz gehalten wird, so muss die einschreitende Person ihre Vertretungsbefugnis durch eine Bestätigung der Verwaltungsbehörde dartun.
3. Die Liegenschaft unterliegt dem OÖ Grundverkehrsgesetz.
4. Sonstige Abweichungen von den gesetzlichen Versteigerungsbedingungen: Mit Beschluss vom 31.07.2024 wurde das geringste Gebot mit EUR 209.000,00 festgelegt (ON 66).
5. Auf die untersuchte Altlast auf Gst 763 in der Gutachtensergänzung der Sachverständigen vom 18.06.2024 wird hingewiesen.
Langgutachten EZ 72(pdf) (2604 KB)
Katasterplan EZ 72 (pdf) (912 KB)
Einreichplan EZ 72 (pdf) (766 KB)
Baubewilligung EZ 72 (pdf) (1038 KB)
Kostensch.-Abbruch EZ 72 (pdf) (812 KB)
Fotobeilage EZ 72 (pdf) (3191 KB)
Gutachtens-Erg. EZ 72 (pdf) (1046 KB)
Unters.befund EZ 72 (pdf) (5575 KB)
nicht verfügbar
nicht verfügbar
nicht verfügbar
Alle Edikte zum Fall:
4614 Marchtrenk, Kappernstraße 4
4614 Marchtrenk, Eichenstraße 5
