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Dienststelle:

BG Innsbruck (811)

Aktenzeichen:

20 E 58/24d

wegen:

Zwangsversteigerung einer Liegenschaft

Bekannt gemacht am:

10.06.2025

Versteigerungstermin:

am 21.07.2025 um 10:00 Uhr

Versteigerungsort:

Bezirksgericht Innsbruck, Brunecker Straße 3, Verhandlungssaal 1, 1. Stock

Besichtigungszeit:

07. Juli 2025 um 11.00 Uhr

Ort und Zeit der Einsichtnahme:

Bezirksgericht Innsbruck, Brunecker Straße 3, Zimmer 3.11, 3. Stock

Sonstiges:

Die verpflichtete Partei hat dem Exekutionsgericht nicht mitgeteilt, dass sie auf die Steuerbefreiung
gemäß § 6 Abs. 1 Z 9 lit. a UStG 1994 verzichtet.
Der oben in der Mitte anzuklickende „Anhang zum Edikt“ ist zu beachten!


Grundbuch:

81112 Igls

EZ:

475

Grundstücksnr.:

409/4

BLNr:

2

Liegenschaftsadresse:

Prof.-Ficker-Weg 22

PLZ/Ort:

6080 Igls


Kategorie(n):

Reihenhaus

Beschreibung (WE):

Das Reihenhaus befindet sich in einer ruhigen Lage von Igls. Das Gebäude unterteilt sich in Keller-, Erd- und Obergeschoss sowie einem Dachraum. Das Reihenhaus entspricht in seiner Bausubstanz der Errichtungszeit vor 62 Jahren und wurden seither Instandsetzungs- und Instandhaltungsmaßnahmen großteils unterlassen. Das Haus ist einer Generalsanierung zu unterziehen.
Siehe Langgutachten für Detailbeschreibung.

Grundstücksgröße:

440 m²


Schätzwert:

691.000,00 EUR

Beschreibung des mitzuversteigernden Zubehörs:

Kein zu bewertendes Zubehör.

Wert des mitzuversteigernden Zubehörs:

kein Zubehör

Vadium:

69.100,00 EUR

Geringstes Gebot:

345.500,00 EUR


Sonstige Hinweise:

Es wird dringend die Einsichtnahme in das Langgutachten des Sachverständigen Christian Schlatter
empfohlen, dies insbesondere hinsichtlich des Bau- und Erhaltungszustand der Liegenschaft.
Das zu C-LNR 4 einverleibte Wohnungsgebrauchsrecht ist vom Ersteher abhängig vom Ergebnis der
Versteigerung und Meistbotsverteilung, insbesondere nach Maßgabe der §§ 200 Abs 1, 215, 216, 219,
225 EO in Anrechnung auf das Meistbot zu übernehmen.
Unter dem geringsten Gebot findet ein Verkauf nicht statt.
Das Vadium ist gemäß § 179 Abs 1 EO ausschließlich in Form einer (inländischen) Sparurkunde zu
erlegen (KEIN BARGELD!).
Natürliche Personen haben vor dem Bieten einen amtlichen Lichtbildausweis (Reisepass oder
Personalausweis) vorzulegen. Vertreter juristischer Personen haben entsprechende Unterlagen, aus
denen sich ihre Vertretungsbefugnis ergibt (zB Firmenbuchauszug, Auszug aus dem Vereinsregister)
und die nicht älter als 7 Tage sein dürfen, vorzulegen. Personen, die für eine andere Person bieten,
haben eine qualifizierte Vollmacht (eine öffentliche bzw öffentlich beglaubigte Vollmacht) mitzubringen.
Die Verpflichtete Partei hat zum Besichtigungstermin Kaufinteressenten die Besichtigung der
Liegenschaft und des Zubehörs zu gestatten.


Kurzgutachten:

Kurzgutachten Reihenhaus

Foto(s):

Foto (64 KB)

Ausdruck vom: 17.07.2025 05:31:26 MESZ